AK für Sie, Dez. 2018 / Jän. 2019

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 12/2018–01/2019 21 PFLEGEKARENZ & PFLEGETEILZEIT ARBEIT&FAMILIE Pflegekarenz muss mit der Firma ver- einbart werden. Recht auf Pflegekarenz gibt es nicht. V on einem Tag auf den an- deren braucht jemand aus Ihrer Familie Pflege: Für ArbeitnehmerInnen, aber auch Menschen, die Arbeitslosen- geld oder Notstandshilfe be- ziehen, gibt es die Möglich- keit, eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für mindestens ein Monat bis zu drei Mona- ten zu vereinbaren. ■ Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen Sie schri lich mit Ihrer Firma ver- einbaren. Das heißt, Ihr Ar- beitgeber muss zustimmen. Leider gibt es (noch) keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Karenzierung. Vor Ab- schluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben. Für Beschäf- tigte mit befristeten Arbeits- verhältnissen in Saisonbetrie- ben gibt es Sonderregelungen. Fragen Sie nach bei Ihrer AK. ■ Wenn Sie um eine Pflege- karenz oder Pflegeteilzeit anfragen, darf das kein Kün- digungsgrund sein. Sollten Sie wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegekarenz oder -teilzeit gekündigt wer- den, kann die Kündigung bei Gericht angefochten werden. ■ Pflegekarenz oder Pfle- geteilzeit können Sie für die Pflege und Betreuung von na- hen Angehörigen ab Pflegestu- fe 3 vereinbaren. Ebenso für demenziell erkrankte oder minderjährige nahe Angehöri- ge, sofern diesen Pflegegeld ab der Stufe 1 zusteht. ■ Als nahe Angehörige gel- ten: Ehega“e oder Ehega“in, Lebensgefährte oder Lebens- gefährtin, eingetragener Part- ner oder eingetragene Partne- rin und dessen oder deren Kin- der, Eltern, Großeltern, Adop- tiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stie”inder, Ad- optiv- und Pflegekinder, Ge- schwister, die Schwiegereltern und Schwiegerkinder. ■ Wird Pflegeteilzeit verein- bart, darf die wöchentliche Normalarbeitszeit zehn Stun- den nicht unterschreiten. wien.arbeiterkammer.at/ pflege Extra NEU AK ZUKUNFTSPROGRAMM Die Abeiterkammer bietet Rat und Hilfe beim Pflegegeld. Frag uns! Die AK App apps.arbeiterkammer.at Foto: fotolia.com / Photographee.eu / Katarzyna Bialasiewicz J edes Jahr gibt es in Ös- terreich 185.000 Erst- oder Erhöhungsanträge beim Pflegegeld. Auch bei der Pfle- gegeldeinstufung passieren Fehler. Die AK hil ihren Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern mit Beratung und Unterstützung, bei Fra- gen zur richtigen Pflegegeld- stufe. ■ Denn welche Pflegegeld- stufe ein Mensch bekommt, der Pflege braucht, ist für die Betroffenen und ihre Familie von großer Bedeutung. Pflege kann teuer werden und muss finanziert werden. ■ Für eine erste telefoni- sche Beratung stehen Ihnen die AK Sozialversicherungs- ExpertInnen der AK Wien von Montag bis Freitag von 8 bis 15.45 Uhr zur Verfügung: Wählen Sie 01/50165-1204. ■ Mit dem Pflegegeld-Be- scheid können Sie oder der bzw. die sie pflegende Ange- hörige auch einen persönli- chen Beratungstermin in der AK vereinbaren. Die AK Sozi- alversicherungs-ExpertInnen prüfen, ob eine Klage beim Sozialgericht eine Chance hat. ■ Wenn eine Klage Aus- sicht auf Erfolg hat, übergibt die Arbeiterkammer Ihre Beratung und Vertretung an den KOBV, den größten Behindertenverband Öster- reichs. Die Arbeiterkammer übernimmt in diesem Fall die Kosten für Ihre Mitglied- scha im KOBV. Der KOBV führt dann das Verfahren um die Pflegegeldeinstufung vor dem Sozialgericht. TAG DER PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN 31. Jänner 2019. 13 bis 17 Uhr, AK Bildungszentrum Theresianumgasse 16–18, 1040Wien TIPPS FÜR DIE, DIE ANGEHÖRIGE PFLEGEN ■ Infos zum Pflegegeld, zur Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, zumThema Alzheimer ■ Außerdemgibt es Rat und Hilfe fürTeenager, die Angehörige pflegen Infos und Anmeldung unter wien.arbeiterkammer.at/ pflegeveranstaltung oder unter 01/501 65 12298 AK INFO-TAG

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