AK für Sie, März 2019

20 AK FÜR SIE 03/2019 FITFÜR DIE DIGITALE ARBEITSWELT Mit dem Digi-Winner und dem Digi-Bonus gibt es Unterstützung. W er in Sachen Computer und Co. weiterlernen will, kann sich Unterstützung für die Kurse holen. n Fragen Sie nach dem Di- gi-Bonus für AK Wien Mitglie- der: Zu Ihrem 120-Euro-Bil- dungsgutschein bekommen AK Wien Mitglieder noch ein- mal 120 Euro dazu, wenn sie sich im digitalen Bereich wei- terbilden. Telefon: 0800/311311 n Mit dem Digi-Winner bie- ten die AK Wien und der Wie- ner ArbeitnehmerInnenförde- rungsfonds (waff) ein weiteres Förderprogramm: Vom Ex- cel-Kurs bis zur Ausbildung in Datenbankprogrammierung werden ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Wien mit bis zu 5.000 Euro, höchstens 80 Prozent der Kurskosten geför- dert. Die Förderung ist abhän- gig vom Monatseinkommen. Der waff fördert mit bis zu 2.500 Euro WienerInnen, die außerhalb von Wien arbeiten. Die AK Wien unterstützt mit 2.500 Euro AK Wien Mitglie- der, die außerhalb von Wien wohnen und arbeitslos sind. Telefon: 01/50165-1405 Guter Rat GELD-TIPP von Christian Boschek AKWohnrechtsexperte Weniger Miete bei Befristung Altbaumieten müssen bei Befristung um 25 Prozent reduziert werden. Z wei Drittel aller neu abgeschlossenen Mietverträge auf dem privatenWohnungsmarkt sind befristet. Das bedeu- tet für die Mieterinnen und Mieter hohe Kosten und Stress: Sie müssen sich nach wenigen Jahren eine neueWohnung suchen, mit allen Folgekosten wie Makler, Umzugskosten, neue Einrichtung, möglicherweise auch eine höhere Miete. Deshalb setzt sich die AK dafür ein, dass befristete Mietver- träge nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden. Bis die Re- gierung handelt, sind nach wie vor teure Befristungen erlaubt. Aber es gibt auch hier rechtliche Grenzen: n Befristungen bei Wohnungsmietverträgen klar geregelt: Der Mietvertrag muss auf mindestens drei Jahre oder länger abgeschlossen werden. Eine Verlängerung muss ebenfalls mindestens drei Jahre lang gelten. Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. n Als MieterIn einer Altbauwohnung mit befristetemVer- trag haben Sie das Recht auf einen Abschlag von 25 Prozent auf den Hauptmietzins, der sonst für eine unbefristeteWoh- nung gezahlt werden müsste. n Wenn dieser Abschlag nicht berücksichtigt wurde und Sie damit zu viel Miete bezahlt haben, können Sie die zu viel gezahlte Miete zurückholen. Die Rückforderung kann bis sechs Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses und maximal für die vergangenen zehn Jahre geltend gemacht werden. n Wenn Sie eine Neubauwohnung mit einem befristeten Vertrag gemietet haben, steht Ihnen ein Mietabschlag für die Befristung nur zu, wenn es sich um eine geförderteWohnung handelt. Ob das so ist, steht oft im Mietvertrag oder ist als Information im Haus zu finden. Bei Fragen holen Sie sich Rat bei Ihrer AK. Foto: picturedesk.com / Christian Kreuziger Foto: Lisi Specht Wenn Sie in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen oder den gehobenen medizinisch-technischen Diensten arbeiten, müssen Sie sich imGesundheitsberufe-Register eintragen lassen. Für alle, die am 1. Juli 2018 in einem dieser Gesundheitsberufe tätig waren, gilt: Sie müssen sich bis zum 30. Juni 2019 registrieren. Die AK übernimmt die Registrierung für ihre Mitglieder. n Alle Infos unter gbr.arbeiterkammer.at und www.goeg.at Sind Sie schon dabei? Hilfe zumThemaWohnen auch unter wien.arbeiterkammer.at/wohnen Web-Tipp wien.arbeiterkammer.at/ zukunftsprogramm; wien. arbeiterkammer.at/bildungs gutschein; www.waff.at Web-Tipp

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