AKFS Mai 2020

AK FÜR SIE 05/2020 15 Familie Frau Franciska E. arbeitet mit einem sechs Jahre alten Kind imHomeoffice: „Ich ver- suche so gut wie möglich, meinen Sohn zu Hause zu lassen. Leider ist das in die- sem Alter bei einem 33-Stunden-Job mit teilweise zwei bis drei Stunden Telefon- konferenzen schwierig. Ich brauche ab und zu Kinderbetreuung, höre aber von der Lehrkraft: Es gibt eine Weisung sei- tens des Bundesministeriums, dass nur Kinder von AlleinerzieherInnen und von Eltern in der kritischen Infrastruktur be- treut werden dürfen.“ Elisabeth P. berichtet das Gegenteil: „Läuft alles super! Meine Tochter geht in eine andere Schule als mein Sohn. In die- ser schwierigen Zeit dürfen meine bei- den Kinder sogar in die gleiche Schule in die Betreuung gehen. Top! Die Direkto- rinnen sind sehr lieb!“ Andrea M. ist dankbar, „dass meine Mama in ihrem Pflegeheim gut versorgt und betreut wird und dass sie gesund ist.“ Angst vorAnsteckung Die Angst vor einer Ansteckung ist bei ArbeitnehmerInnen groß, die selbst Vor- erkrankungen haben oder mit erkrank- ten Angehörigen zusammenleben. So schreibt KarinE. an die AK über Facebook: „Ich bin schwer lungenkrank und gehöre mit meinen 46 Jahren schon zur Risiko- gruppe. Mein Mann arbeitet bei einer Reinigungsfirma, und was ist, wenn er mir den Virus nach Hause bringt? Ist das ein Kollateralschaden? Wer übernimmt da die Verantwortung? Frei bekommt er deswegen nicht.“ Susanna M. schreibt: „Habe von mei- ner Firma keinen Sonderurlaub bekom- men, mein Kind ist Risikopatient. Meine Firma hat es gewagt, die Schule meines Kindes anzurufen, um zu fragen, ob sie Kinder betreuen. Hinter meinemRücken, ohne mich zu fragen! Mein Kind geht wegen seiner Erkran- kung auf eine spezielle Schule. Die Schul- leitung hat uns schon dringend gebeten, die Kinder daheim zu lassen. Wo ist mein Recht als pflegende Angehörige? Hat der Arbeitgeber das Recht, mich zu zwingen, mein Kind in die Schule zu schicken trotz Risiko?“ Diese Menschen hatten es mit ihrer Er- krankung oder der Krankheit ihrer Angehö- rigen schon bisher nicht leicht. Die AK hat mehr Schutz für ArbeitnehmerInnen er- reicht, die selbst einer Risikogruppe ange- hören. Wir werden nicht locker lassen, auch für jene eine Lösung zu finden, die mit schwer Kranken zusammenleben. Für Frau M. könnte eine Dienstverhin- derung aufgrund wichtiger, persönlicher Gründe oder eine Pflegekarenz eine Mög- lichkeit sein. Ihr AK Arbeitsrechtsteam ist für Sie da, wenn Sie sich beraten lassen wollen! n Der Spielplatz ist für viele Kinder (und ihre Eltern) ein magischer, unerreichbarer Ort geworden.

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