AKFS Mai 2020
8 AK FÜR SIE 05/2020 Wenn’s für dieMiete nicht mehr reicht Viele kommen in der Corona-Krise in Zah- lungsschwierigkeiten. Bei einemkurzen Engpass hilft ein Mietaufschub. E igentlich hätte 2020 ein gutes Jahr werden können für die Re- gie-Assistentin Katharina H. Sie arbeitet für freie Theaterproduktionen und hat in der Regel alle paar Monate ein neues Projekt. Eine neue Produktion war für Mitte März geplant. Doch dann kam die Corona-Krise, und für Kathari- na H. geht es jetzt nicht mehr um gute Theaterstücke, sondern darum, wie sie ihre Miete im nächsten Monat zahlen soll. Sie bat die AK um Hilfe, um eine Stundung ihrer Miete zu erreichen. AK Mietrechtsberaterin Susanne Peinbauer riet ihr, ihren Vermieter um eine Stun- dung oder Ratenzahlung der Mieten der nächsten drei Monate zu bitten. KurzerAufschub „Weil Frau H. wegen der Corona-Krise nichts verdienen kann, darf sie sich auf den dazu im Parlament beschlossenen Mietenaufschub berufen“, so Peinbauer. Katharina H. verhandelt derzeit mit ih- rem Vermieter. „Aber viel wichtiger ist mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen im Kulturbereich: Wir brau- chen Klarheit, wann wir wieder Stücke zeigen dürfen. Die Ungewissheit, wie lange man nicht arbeiten und nichts verdienen kann, macht einen fertig.“ Die Bundesregierung hat Mieterin- nen und Mietern mit Zahlungsschwie- rigkeiten im Zuge der Corona-Krise zu- mindest eine Atempause verschafft. Bis zum Jahresende müssen die für April bis Juni gestundeten Mieten zurückge- zahlt werden. Auch Delogierungen sind noch bis Juni 2020 ausgesetzt. Befristete Mietverträge, die in diesenWochen aus- laufen, können nur im Einvernehmen mit dem Vermieter um einige Monate, bis spätestens 31. Dezember 2020, ver- längert werden. Oder man verlängert, wie sonst auch immer, um drei oder mehr Jahre. Geld fürMieterInnen Doch diese Kurzzeit-Hilfen werden nicht reichen. Schon jetzt haben viele ihre Arbeit verloren. Es ist zu befürch- ten, dass noch mehr Menschen in den kommenden Monaten ihre Mieten nicht mehr zahlen können oder am Ende des Jahres mit der Rückzahlung der aufgeschobenen Mieten ein Prob- lem bekommen. Bei der AK Wohnrechtsberatung etwa meldete sich ein Paar, das monat- lich 1.300 Euro Miete zahlen muss und im Vertrag ein Kündigungsverbot für drei Jahre stehen hat. Die kleine Familie ist ruiniert, wenn nur einer von beiden arbeitslos wird, und sie sind per Vertrag über drei Jahre gebunden. „Niemand darf wegen der Corona- Krise sein Dach über dem Kopf verlie- ren“, fordert AK Präsidentin Renate An- derl. „Die Bundesregierung muss jetzt helfen: mit Geldern aus dem Milliar- den-Hilfspaket und mit einer rechtli- chen Möglichkeit, aus ruinösen Miet- verträgen auszusteigen.“ n UB Die Corona-Krise bringt viele in Zahlungsschwierigkeiten, auch bei der Miete. Foto:Thomas Lehmann Hilfe auf Dauer für MieterInnen Die Corona-Krise wird noch andauern. Die AK setzt sich für einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern ein und fordert von der Bundesregierung: n Die Bundesregierung muss einen Hilfsfonds für Menschen einrichten, die we- gen Arbeitslosigkeit ihre Miete nicht mehr zahlen können. Der Fonds soll die Miet- zahlungen für die Betroffenen übernehmen. n Rücktritt von ruinösen Verträgen ermöglichen. Wer keine Aussicht hat, auf Dauer eine hohe Miete zu zahlen, und eine günstigereWohnung findet, muss die Chance haben, aus ruinösen Verträgen auszusteigen. n DerGesetzgeber muss eineVerlängerung von befristeten Verträgen für dieMie- terinnen und Mieter erleichtern. Sie brauchen die Möglichkeit, die Verlängerung ein- seitig durchzusetzen. Künftig darf es befristete Mietverträge nur geben, wenn der Vermieter oder die Vermieterin dieWohnung danach für die eigene Familie braucht. Aktuell Die AKWohnrechtsexpertInnen helfen amTelefon: Mo–Fr 8–12 Uhr / Di 15–18 Uhr.Tel.: 01 50165 1345 Telefon-Tipp
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