AKFS Mai 2020

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 05/2020 9 GUTER RAT DÜRFEN DIE DAS? BRAUCHEN SIE HILFE? Die AK BeraterInnen und Berater stehen Ih- nen in der Corona-Krise Montag bis Freitag von 8 bis 15:45 Uhr mit Rat und Hilfe am Telefon zur Verfügung. Wählen Sie 01 /501 65 – und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz 1201 Steuer 1207 Pensions-, Unfall-, Krankenversiche- rung, Pflegegeld- einstufung 1204 KonsumentInnen- schutz 1209 Sicherheit, Ge- sundheit &Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 Wohnrecht (Mo–Fr, 8–12 Uhr, Di, 15–18 Uhr) 1345 Bildungs- beratung für junge Leute (Mo, Do, 9–14 Uhr, Di, Mi, 13–18 Uhr) 1406 Zum Schutz der AK Mitglieder ist Beratung durch die AKWien bis aufWeiteres sehr einge- schränkt ausschließlich nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. Wir bitten um Ver- ständnis. Ihre Gesundheit ist uns wichtig. H err Z. wollte mit seiner Familie in eine neue Wohnung übersiedeln. Der Mietvertrag war bereits unter- zeichnet, und als Vertragsbeginn wurde der 15. April vereinbart. Herr Z. fragte bei der Hausverwaltung nach, wann die Übergabe vor Ort stattfinden werde. Der Verwalter meinte jedoch, dass aufgrund des derzeit hohen Infektionsrisikos wegen Corona für die Mitarbeiter und aufgrund des öffentli- chen Betretungsverbotes keine Wohnungs- übergaben vor Ort durchgeführt werden. Herr Z. war verzweifelt. Denn er musste mit seiner Familie aus der alten Wohnung fristgerecht ausziehen. Daher wandte er sich an die wohnrechtliche Beratung. Herr Z. fragt: „Dürfen die das?“ NEIN! Familie Z. kann in die neue Wohnung einziehen. Eine Wohnungsübergabe in der Wohnung ver- stößt nicht gegen das Corona-Maßnahmengesetz und ist möglich. Es wäre nur verboten, KundIn- nenverkehr in den Räumen der Hausverwaltung durchzuführen. Die MitarbeiterInnen der Haus- verwaltung können daher die Wohnungsübergabe durchführen und dabei immer den Sicherheits- abstand einhalten. Sollte sich die Hausverwaltung trotzdem weigern, die Wohnung an Herrn Z. zu übergeben, kann er eine angemessene Nachfrist für die Wohnungsübergabe setzen. Sollte die Hausverwaltung auch diesen Termin versäumen, kann Herr Z. notfalls die Übergabe der Woh- nung gerichtlich durchsetzen. Noch möglich: Herr Z. könnte auch vom Vertrag zurücktreten, aber nachdem er die Wohnung braucht, ist das für ihn keine Option. Susanne Peinbauer istWohnrechtsexpertin der ArbeiterkammerWien. Einzug wegen Corona verschoben WOHNUNG ÜBERGEBEN Foto: Thomas Lehmann

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=