AK Für Sie - April 2020

12 00 80 +++ jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ Mo–Fr ab 9:00 Hotline 0800 Corona- Extra Trotz starker Einschränkun- gen im Betrieb und in der Freizeit: Ihre Rechte sind nicht aufgehoben, weil das Coronavirus grassiert. Lesen Sie hier, was Ihnen als ArbeitnehmerIn und KonsumentIn zusteht. Arbeiterkammer und Gewerkschaften lassen Sie nicht allein. #fürimmer Ihr Recht in der Corona-Krise 4 AK FÜR SIE 04/2020 Stand: 24.03.2020 DAS GILTJETZTBEI ARBEITSLOSIGKEIT n Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie sich beim Arbeitsmarktservice ar- beitslos melden. Das machen Sie am besten über das e- AMS-Konto. Haben Sie kein e-AMS-Konto, dann melden Sie sich per Mail oder telefo- nisch arbeitslos. Sie müssen auch Ihr Arbeitslosengeld derzeit nicht persönlich be- antragen. Geht das nicht on- line, dann rufen Sie das Ar- beitsmarktservice an und las- sen Sie sich das Antragsfor- mular per Post schicken. Wichtig: Das Arbeitsmarkt- service hat zugesichert, dass es einen Antrag auch dann akzeptiert, wenn Sie ihn erst verspätet stellen können. n Sie verlieren auch keine Geldleistungen des Arbeits- marktservice, wenn Kurse abgesagt oder Bildungsein- richtungen geschlossen sind. Das gilt etwa für Umschu- lungsgeld, Weiterbildungs- geld oder ein Fachkräftesti- pendium. Melden Sie es aber. n Einen fixierten Termin beim Arbeitsmarktservice müssen Sie einhalten – au- ßer der Termin wurde vom Arbeitsmarktservice abge- sagt, Sie sind nachweislich krank oder in Quarantäne. Klären Sie jedenfalls telefo- nisch, per Mail oder per e- AMS, ob Sie hingehen müs- sen. Das gilt auch für bereits fixierte Vorstellungsgesprä- che in einer Firma. Kontaktinfo Arbeitsmarktservice: www.ams.at/organisation/ adressen-und-telefonnummern Tel. fürWien: 050 904 940 Von plötzlicher Kündi- gung durch denChef bis Homeoffice: Hier die wichtigstenTipps. D ie Bundesregierung hat wegen des Coronavirus angeordnet, dass Betriebe wie Wirtshäuser und nicht lebens- notwendige Geschäfte wie Textilketten den direkten Kundenkontakt einstellen müssen. Alle Firmen forder- te sie außerdem auf, so viele wie möglich zur Arbeit nach Hause zu schicken. Zu Recht wollen die Ar- beitnehmerInnen wissen, was jetzt für sie gilt. n Muss ich eine Kündi- gung akzeptieren oder eine „Einvernehmliche“ unterschreiben, die den Job gleich beendet? Un- terschreiben Sie nichts so- fort. Schauen Sie vorher auf www.jobundcorona.at von AK und ÖGB nach. Eine Kündigung durch den Chef ist zwar möglich, wenn er die Fristen und Vorschriften da- für einhält. Aber sagen Sie ihm: Es gibt die Möglichkeit der Kurzarbeit (mehr rechts). n Es ist vorgeschrieben, dass wir nur noch lebens- wichtige Einkäufe machen und möglichst niemanden treffen,mit demwirnicht zu- sammenwohnen. Muss ich trotzdemarbeiten gehen? Ja, unaufschiebbare Berufsarbeit ist erlaubt. Was unaufschieb- bar ist, entscheidet die Firma. AK und ÖGB appellieren an die Firmen: Schiebt so viel wie möglich auf oder vereinbart Homeoffice oder Kurzarbeit! DASWICHTIGSTE ZU Arbeiten in der Corona-Krise: Trotz Virusgefahr haben Sie Rechte. © Science Photo Library / picturedesk.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=