AK Für Sie - April 2020

22 12 00 80 +++ www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ Mo–Fr ab 9:00 Hotlin wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 04/2020 5 SO HELFEN IHNEN JETZTAK UNDÖGB D ie Beratungszentren von Arbeiterkammer und Ge- werkschaften schauen jetzt anders aus. Die meisten Ihrer BeraterInnen sitzen in der Co- rona-Krise nicht an ihren nor- malen Schreibtischen, son- dern zu Hause – unten ein paar Selfies von ihnen. Dort tun sie mehr denn je für die Mitglieder. Sie lassen Sie nicht allein. n Die Beratungstelefone sind jetzt zu den ExpertInnen von AK und Gewerkschaften in ihren Wohnungen umgeleitet. Sie geben Rat in Fragen, die Sie zu Ihrem Recht im Job, als KonsumentIn oder bei Arbeits- losigkeit haben. n Auch online sind die Exper- tInnen von AK und Gewerk- schaften für Sie da. Egal, ob über jobundcorona.at oder auf Facebook und Twitter: Sie finden dort Antwort auf die meisten Fragen. Und taucht eine neue Frage auf, werden die Info-Kanäle für Sie schnellstens aktualisiert. TIPP von Gernot Mitter AK Arbeitsmarkt-Experte Mit Kurzarbeit können Sie den Job behalten I hre Firma kann etwas tun, damit sie ihre Beschäftigten jetzt nicht kündigen muss.Wir von der AK, der Gewerkschaftsbund und dieWirtschaftskammer haben mit der Bundesregierung ein spezielles Corona-Kurzarbeitsmodell vereinbart. n Beim neuen Kurzarbeitsmodell kann Ihre Arbeitszeit zeit- weise auf null Wochenstunden verkürzt werden. Je nach der- zeitigemVerdienst bekommen Sie trotzdem 80 bis 90 Prozent Ihres Lohns oder Gehalts. Damit sich die Firma das leisten kann, bekommt sie Kurzarbeitsbeihilfe vom Arbeitsmarktservice. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Firma. Haben Sie keinen Betriebsrat, muss die Firma mit Ihnen eine Kurzarbeitsregelung treffen. Dafür müssen Vorlagen der Gewerkschaft und derWirtschaftskammer verwendet werden. Die Kurzarbeit läuft zunächst drei Monate und kann noch ein- mal um drei Monate verlängert werden. n Ihre Arbeitszeit kann bis auf ein Zehntel derWochenstun- den verkürzt werden. Dieses Zehntel muss aber nur im Schnitt von drei Monaten, also in 13Wochen, erreicht werden. Bei einer 38,5-Stunden-Woche ist es deshalb möglich, dass Sie elfWo- chen überhaupt nicht arbeiten müssen. Bei sechsmonatiger Kurzarbeit können Sie 23Wochen frei haben. Ein Beispiel für den Verdienst: Bei normalerweise knapp 1.500 Euro netto bekommen Sie in der Kurzarbeit rund 1.270 Euro netto. n Die Firmen sollen Kurzarbeit beantragen, appellieren wir von der AK und die Gewerkschaft. Einbezogen werden können alle – auch Lehrlinge,Teilzeitbeschäftigte und LeiharbeiterInnen. A K - Ö G B E X T R A JOB UND CORONA Ihr Chef drängt zur „Einvernehm- lichen“? Sie müssen auf Ihre Kinder aufpassen? Sie fragen sich, ob Sie trotz Corona in die Firma müssen? AK und ÖGB geben Rat – am Telefon und im Netz. www.jobundcorona.at HOTLINE Mo–Frab 9 Uhr08002212 00 80 n Muss mich die Firma auch zahlen, wenn der Betrieb aus Sicherheitsgründen ge- schlossen wird? Ja, das haben die Sozialpartner Arbeiterkam- mer, Gewerkschaft und Wirt- schaftskammer mit der Bun- desregierung vereinbart, und das Parlment hat es beschlos- sen. Die Firma kann allerdings verlangen, dass in dieser Zeit Urlaub oder Zeitausgleich ver- braucht wird – wobei aus dem laufenden Urlaubsjahr maximal zwei Wochen verlangt werden können. Insgesamt dürfen es nicht mehr als acht Wochen Urlaub und Zeitausgleich sein. n Darf der Chef von mir ver- langen, dass ich im Home­ office arbeite? Ja, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder Sie an einen anderen Arbeitsort versetzt werden können. Sonst muss das extra vereinbart werden. n Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus selber sa- gen, dass ich daheim bleibe? Nein, außer es gibt eine kon- krete Ansteckungsgefahr für Sie. Wenn Sie selbst einer Ri- sikogruppe angehören (etwa im Alter 60+), kann Ihre Ärz- tin, Ihr Arzt entscheiden, ob Sie aktuell arbeitsfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeitsmel- dung müssen Sie unverzüg- lich der Firma übermitteln. Grundsätzlich ist jedenfalls Ihr Chef dazu verpflichtet, Sie vor einer Ansteckung best- möglich zu schützen. Mehr dazu auf Seite 6. n Was ist, wenn ich unter Quarantäne gestellt werde? Dann muss die Firma Ihr Ent- gelt weiterzahlen. Sie be- kommt diese Kosten entspre- chend ersetzt. Teilen Sie Ihre Dienstverhinderung der Firma auf jeden Fall sofort mit. U IHREMJOB Für Sie im Dienst: AK BeraterInnen im Homeoffice. Plihal Libor / CTK / picturedesk.com Alle Fotos Selfies

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