AK Für Sie - April 2020
12 00 80 +++ jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ Mo–Fr ab 9:00 Hotline 0800 Corona- Extra 6 AK FÜR SIE 04/2020 Stand: 24.03.2020 Ihr Recht auf Schutz beim Arbeiten I hre Firma hat eine Für- sorgepflicht für Sie. Die Firma muss zweckmäßige Schutzmaßnahmen treffen, um Sie und Ihre KollegInnen vor einer Ansteckung so gut wie möglich zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen müssen aber auch der Firma „zumutbar“ sein. n Was genau die Firma tun muss, hängt vom konkreten Infektionsrisiko je nach Arbeitsplatz ab. Jemand mit viel Kundenkontakt hat etwa ein höheres Risiko als jemand, der oder die allein im Büro arbeitet. Die Firma sollte sich von einem/einer ArbeitsmedizinerIn, der AUVA oder dem Arbeitsins- pektorat beraten lassen. n So kann imHandel der Mindestabstand zu Kundin- nen und Kunden gewahrt werden, indem etwa Boden- markierungen anzeigen, wo die KundInnen warten sollen. Einige Firmen schützen Ihre KassierInnen mit Plexiglas. n Wenn Sie bei derArbeit Kontakt mit infizierten Men- schen haben, etwa in einem Spital, muss der Arbeitgeber Schutzkleidung, Schutz- handschuhe, Schutzbrille und geeignete Schutzmas- ken stellen. Die Versorgung des Gesundheitspersonals mit Schutzausrüstung hat Priorität. © Philipp von Ditfurth / dpa / picturedesk.com Wer bei der Arbeit viel Kundenkontakt hat, muss geschützt werden. WER JETZTMEHR AUFSICH ACHTEN MUSS F ür manche Menschen ist eine Corona-Infektion wie eine Grippe, andere kann das Virus sehr schwer krank machen. Zu diesen Risikogrup- pen gehörenMenschen über 60, mit Diabetes, Herz-Kreislauf- Erkrankungen oder anderen schweren Vorerkrankungen, die ihren Körper geschwächt haben. n Wenn Sie ein erhöhtes Ri- siko bei einer Corona-Infek- tion haben: Nehmen Sie so- fort mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin Kontakt auf. Dieser oder diese kann entscheiden, ob Sie aktuell arbeitsfähig sind oder nicht. Dabei werden Ihre Tä- tigkeit und Ihr Gesundheitszu- stand berücksichtigt. n Wenn die Ärztin, der Arzt eine Arbeitsunfähigkeits- meldung ausstellt, müssen Sie diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber übermitteln. n Es kann auch sein, dass Ihre Ärztin, Ihr Arzt Sie für ar- beitsfähig erklärt, aber emp- fiehlt, Ihre Beschäftigung best- möglich einzuschränken, weil eine Infektion für Sie schwere Folgen haben könnte. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber hat gegenüber den Beschäftigten eine Fürsorge- pflicht und muss Sie bestmög- lich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Wie so eine Schutzmaßnahme durch den Arbeitgeber aus- sieht, kommt auf den Arbeits- platz und die Art der Tätigkeit an (siehe links). Das kanndurch Zustimmung zum Homeoffice, eine kurzzeitige Dienstfreistel- lung oder eine Vereinbarung von Kurzarbeit sein. Warten vor der Apotheke: Sicher- heitsabstand ist gerade hier nötig. KRANKMELDENVON ZU HAUSE Sie sollen in kein Spital und in keineArztpra- xis, brauchen aber eine Krankmeldung. Das geht in Zeiten vonCorona am Telefon. S ie fühlen sich krank. Es könnte Corona oder eine normale Grippe sein. Aber we- gen einer möglichen Anste- ckungsgefahr sollen Sie nicht ins Spital und in keine Praxis gehen. Trotzdem brauchen Sie für die Firma eine Krankmel- dung. n Sie können diese Krank- meldung auch per Telefon mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin klären. Für Versicherte der Österreichischen Gesund- heitskasse (ÖGK) und der BVAEB gilt: Eine telefonische Krankmeldung bei ÄrztInnen mit Kassenvertrag ist mög- lich. Dabei sollten Sie auch gleich das Ende der Krank- meldung vereinbaren. n Wenn Sie wegen eines Corona-Verdachts zu Hause in Quarantäne bleiben müs- sen, aber keine Krankheits- symptome verspüren, müssen Sie Ihre Firma lediglich infor- mieren. Es ist keine Krank- meldung nötig. n Medikamente können Sie ohne Arztbesuch organisie- ren: Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt telefonisch um Ihr Medikament. Wird es befürwortet, wird Ihr Rezept per E-Mail oder Fax an die Apotheke Ihrer Wahl ge- schickt. Dort können Sie es abholen oder jemanden mit der Abholung beauftragen. TIPP von Philipp Brokes AK Sozialpolitik- Experte © Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com
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