AK Für Sie - April 2020

22 12 00 80 +++ www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ Mo–Fr ab 9:00 Hotlin wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 04/2020 7 ALLESABGESAGT D as Rockkonzert, das Fuß- ballmatch, die Theater- aufführung: Wenn wie derzeit nichts mehr geht, haben Sie meist Anspruch auf Erstattung des bereits bezahlten Tickets. n Es könnte in den allgemei- nen Geschäftsbedingungen geregelt sein, was in Fällen höherer Gewalt gelten soll. Das heißt, wenn der Veranstalter zur Absage wegen unvorher- sehbarer Ereignisse wie etwa des Corona-Virus gezwungen ist. Allerdings können nicht alle Risken beliebig auf Konsu- mentInnen abgewälzt werden. n Kontaktieren Sie per Ein- schreiben den Veranstalter und fordern Sie den Ticketpreis zu- rück. Heben Sie eine Kopie des Schreibens und den Beleg des Einschreibens gut auf. n Eine Verschiebung der Veranstaltung müssen Sie nicht akzeptieren, wenn das in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt ist. n Bereits angefallene An- reise- und Hotelkosten müs- sen vom Veranstalter in der Regel nicht ersetzt werden. TIPP von Emanuela Prock AK Konsumentenschutz-Expertin Reise: Ihr Recht auf Storno Im Zuge der Corona-Krise werden Flüge abgesagt. Viele Reisen werden nicht stattfinden.Was für Sie gilt. A ktuell rät das Außenministerium dringend dazu, von allen nicht notwendigen Reisen Abstand zu nehmen. Viele Länder werden auf ein „hohes Sicherheitsrisiko“ eingestuft. n Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie in einer schweren Krise das Recht, vor Antritt der Reise kos- tenlos vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Vorausset- zung ist: Am Urlaubsort treten außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Das kann auch der Ausbruch einer schweren Krankheit, etwa Corona, sein. Wann solche Umstände vorliegen, muss jedoch im Einzelfall genau beurteilt werden. n Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf! Informieren Sie sich direkt auf der Website des Außenminis- teriums ü ber die aktuellen Sicherheitswarnungen! n Sie können auch bei reinen Flugbuchungen unter Um- ständen vom Vertrag kostenlos zurücktreten, wenn der An- tritt oder die Fortsetzung der Reise für einen durchschnitt- lichen Reisenden plötzlich unzumutbar gefährlich geworden ist. Eine eindeutige Reisewarnung durch das Außenamt kann als stornofreier Rücktrittsgrund gewertet werden. Tipp: Reisen und Corona – kostenlose Hotline vom Kon­ sumentenschutz-Ministerium und demVKI: 0800 201 211 Mo–So 9:00 bis 15:00 Uhr Herausgeber&Medienin- haber: KammerfürArbeiter und Angestellte fürWien, 1040Wien, Prinz-Eugen- Straße20–22 | Mit den verlegerischen Agenden beauftragt:Walstead Leykam DruckGmbH&Co KG, 7201 Neudörfl, Bickfordstr.21 |Chefredakteur: AnswerLang | VerantwortlicheRedakteurInnen: UteBösinger, PeterMitterhuber, Katharina Nagele-Allahyari,1040 Wien, Prinz-Eugen-Str.20–22 | Redaktionssekre- tariat: Alexandra Konnerth | Konzept&Gestaltung: B.A.C.K.Grafik-&MultimediaGmbH,1070Wien, Neubaugasse8/2/4 | MitarbeiterInnen dieser Ausgabe:Thomas Angerer,Philipp Brokes,Christine Brunner,Silvia Hofbauer,Silvia Hruska-Frank,Alexa Jirez,Miriam Koch,Thomas Lehmann,Michaela Lexa-Frank,Gernot Mitter,Markus Mittermüller, Emanuela Prock,Lisi Specht,DorisStrecker,Petra Streithofer | Hersteller:Walstead Leykam Druck GmbH&Co KG,Herstellungsort Neudörfl.Verlagsort Wien | Namentlich gezeichneteKommentaremüssen nicht mit derMeinung derAKWien übereinstimmen. Offenlegung gemäß Mediengesetz §25: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum ISSN 1028-463X Redaktionsschluss: 24.03.2020 DienächsteAKFÜRSIEerscheintam28.04.2020. IM- PRESSUM KINDER DAHEIM UND ARBEITEN Weil Schulen und Kindergärten Notbetreuung sicher- stellen, gibt es kein Recht auf Dienstfreistellung. E ltern sind besonders gefor- dert. Schulen und Kinder- gärten bieten Betreuung an. Die Kinder sollen aber möglichst zu Hause bleiben, um die Ausbrei- tung von Corona zu bremsen. n Sie haben kein Recht auf Dienstfreistellung, weil Sie im Zweifel auf die Betreuung der Schule oder des Kindergar- tens zurückgreifen müssen. n Es kann aber sein, dass auch dieSchule oder der Kin- dergarten wegen einer Qua- rantänemaßnahme zusperren muss. Wenn Ihnen sonst keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht, ist dies ein berechtigter Dienstverhinde- rungsgrund, den Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglichmel- den müssen. n Auch wenn Sie im Home- office arbeiten, Ihre Kinder sind um Sie herum und for- dern Sie. Das kann zu einer enormen Doppelbelastung führen. Die Bundesregierung hat deshalb folgende Möglich- keit geschaffen: Eltern mit Kindern unter 14 können bis zu drei Wochen bezahlte Son- derbetreuungszeit bekom- men. Allerdings geht das nur mit Zustimmung des Arbeit- gebers. Die Eltern bekommen den vollen Lohn weiterbe- zahlt. Der Arbeitgeber be- kommt ein Drittel der Lohn- kosten vom Staat zurück. Kinder beschäftigen Es gibt eine Reihe von Angeboten, um Kindern den durch Corona bedingten „Hausarrest“ ein bisschen leichter zu machen und dem fehlenden Schulunterricht etwas entgegenzusetzen: n Ö1 bietet den Radio-Pod- cast „Ö1 macht Schule“ an: https://oe1.orf.at/schule n Die Kinder- und Jugend- seite der Stadt Wien unter blog.kinderinfowien.at bietet jede MengeTipps für zu Hause an. © Josep Rovirosa /Westend61 / picturedesk.com Eltern schultern derzeit viel: Sie betreuen überWochen die Kinder zu Hause.

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