AK für Sie, Februar 2019

Aktuell „EINTAG ME Erfolg der AK für die Arbeit- nehmerInnen: Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund einer AK Klage entschieden, dass der Karfreitag für alle frei ist. F rei oder doppeltes Entgelt bei Ar- beit am Karfreitag – das galt bis- her nur für ArbeitnehmerInnen, die der evangelischen, altkatholischen oder methodistischen Kirche angehören, für alle anderen ArbeitnehmerInnen aber nicht. Ob das nach dem EU-Antidiskri- mierungsrecht zulässig ist, war eine un- geklärte Rechtsfrage. „Ungerecht!“, sagte sich ein Arbeitnehmer – und wandte sich an die AK Arbeitsrechtsberatung. Der Fall beschä„igte jahrelang die Gerichte und landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof. AK Präsidentin Renate An- derl sagt: „Das Urteil vom Jänner ist ein Erfolg für den AK Rechtsschutz und kann nur einen zusätzlichen freien Tag für alle ArbeitnehmerInnen bedeuten.“ Industri- ellenvereinigung und Wirtscha„skam- mer fordern jedoch, hinter diesem Urteil zurückzubleiben und den Arbeitnehme- rInnen diesen freien Tag gleich wieder wegzunehmen. Karfreitag am 19. April n Die AK empfiehlt, sich auf der Home- page bzw. in der AK Arbeitsrechtsbera- tung über den weiteren Verlauf bzw. die Gesetzesänderung zu informieren. n Holen Sie Informationen bei Ihrem Betriebsrat ein, wie die Karfreitagsrege- lung bisher bzw. in Zukunft in Ihrem Be- trieb gehandhabt werden soll. n Wenn Sie eine Urlaubsvereinbarung für den Karfreitag treffen, lassen Sie sich beraten, ob ein Vorbehalt – je nach ge- setzlicher Umsetzung – sinnvoll ist. 10 AK FÜR SIE 02/2019 AK Präsidentin Renate Anderl: „Der freie Karfreitag ist ein Erfolg des AK Rechtsschutzes“ Foto:Thomas Lehmann

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