AK für Sie, Februar 2019

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 02/2019 15 -Kurs: Grundlagen der Verhandlungsführung Mo, 25.02.2019-Do, 28.02.2019, 9-12 Uhr. Technologische gewerbliche Abendschule des bfi Wien, 1040Wien, Plößlgasse 13. 120 Euro, kostenlos mit AK Bildungsgutschein n Inhalt: Grundlagen der Kommuni- kationstheorie, Verhandlungsziele und -strategien, Umgang mit belastenden Emotionen, Reizauslöser erkennen und kontrollieren. n Kinderbetreuung nach Maßgabe freier Plätze inklusive! Bitte reservie- ren Sie diese gleich bei der Anmel- dung. www.bfi.at nung unrealistisch hoher Summen raten wir ab.“ Die AK Expertin erklärt: „Damit bringt man sich nicht in die beste Position und wirkt zudem unvorbereitet.“ Eine Forschergruppe von der Columbia Business School hat außerdem herausge- funden: Nennen Sie eine „krumme“ Zahl, also eine bis auf die Zehnerstelle genaue Summe. Das signalisiert, dass Sie den Wert Ihrer Arbeit genau kennen – und zwar exakt bis auf den Cent. Außerdem wird Ihr Vorschlag so auch nicht gleich in Hunderter-Schriœen runterverhandelt. Eine Falle kann sich außerdem bei der Arbeitszeit verbergen, so AK Expertin Hruška-Frank: „Schauen Sie genau auf das Verhältnis von Arbeitszeit und Ent- gelt: Nicht selten verbergen sich hier Mo- gelpackungen, vor allem All-In-Verträge sind hier ein hohes Risiko.“ Denn bei All-In-Verträgen oder einem Überstun- denpauschale klingt das Einkommen zwar zuerst verlockend hoch. Aber durch viele Überstunden können Sie im Endef- fekt sogar unter das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag rutschen, so die Erfah- rung aus der AK Arbeitsrechtsberatung. Solange Sie Ihre persönliche Untergrenze nicht unterschreiten, sollten Sie auch Al- ternativen zu IhremWunschgehalt in Be- tracht ziehen, wie ein großzügiges Wei- terbildungsangebot. 4 Gleicher Lohnmuss sein Wenn es um die im Durchschniœ niedrigeren Fraueneinkommen geht, kommt oŠ das Argument: Frauen verhandeln eben schlechter, als Männer. Mag sein, dass Frauen weniger forsch Forderungen stellen. Aber eines ist ge- setzlich ganz klar geregelt: Für dieselbe oder eine vergleichbare Arbeit darf ein Arbeitgeber Frauen nicht schlechter be- zahlen, als Männer. Das steht im Gleich- behandlungsgesetz. n Katharina Nagele-Allahyari, Magdalena Augustin In Stelleninseraten steht oft nur das Mindestentgelt. Realistische Summen finden Sie auf www.gehaltsrechner.gv.at Links: AK Expertin Silvia Hruška-Frank und BFI-KommunikationstrainerWolf- gang Markytan sind sich einig: Eine gute Vorbereitung ist der erste Schritt Hier finden Sie die bestenTipps für eine erfolgreiche Verhandlung im Netz: n wien.arbeiterkammer.at/ gehaltsverhandlung n www.gehaltsrechner.gv.at n www.kollektivvertrag.at WebTipp

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