AK für Sie, Februar 2019

18 AK FÜR SIE 02/2019 FAMILIENBONUS OPTIMAL NUTZEN LOHNSTEUER Ob es sich für Elternpaare rechnet, den Familienbonus zu teilen, hängt von der Höhe beider Einkommen und der Kinderzahl ab. Drei Beispiele. 1 Frau M. verdient 2.000 Euro bru o monatlich. Da- für zahlt sie eigentlich 155 Euro Lohnsteuer. Sie beantragt bei ihrer Firma, den Familien- bonus schon monatlich bei der Gehaltsabrechnung zu berück- sichtigen. Dadurch erhält sie monatlich um 125 Euro (1.500 Euro durch zwölf) mehr ausbe- zahlt. Dafür zahlt sie monat- lich nur mehr rund 30 Euro Lohnsteuer 2 Familie F.: Beide Eltern verdienen mehr als 1.400 Euro bru o. Hier ist es sinn- voll, den Familienbonus für den einzigen Sohn Johannes (zehn Jahre) zu teilen. Sie ho- len so fürs gemeinsame Fami- lieneinkommen den optimalen Familienbonus von insgesamt 1.500 Euro pro Jahr heraus. 3 FamilieT.: Vater Hans ver- dient 3.400 Euro bru o im Monat, Mu er Lisalo a ar- beitet Teilzeit und verdient rund 1.000 Euro bru o imMo- nat. Um den Familienbonus für die beiden Töchter im Volksschulalter voll zu nutzen sollte Hans T. allein den Fami- lienbonus für die beiden Töch- ter beantragen. Dann muss er 3.000 Euro weniger an Lohn- steuer pro Jahr zahlen. Neu im Steuerjahr 2019: Familienbonus kommt, Kinderfreibetrag geht n Erstmals ab dem Steuerjahr 2019 gibt es den neuen Familienbonus. Beim Familienbonus gibt es für jedes Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht, bis zum 18. Lebens- jahr bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Für ältere Kinder, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, sind es bis zu 500 Euro pro Jahr. Dafür werden allerdings der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gestrichen, die bisher beansprucht werden konnten. n Wer schon im laufenden Jahr 2019 vom Familienbonus profitieren will, kann dies beim Arbeitgeber im Lohnbüro mit dem Formular E30 anmelden. Dann bekommt man den Familienbonus monatlich ausbezahlt. Die Arbeiterkammer empfiehlt das nur, wenn Sie nicht mit großen Einkommens- schwankungen rechnen.Wenn Sie im laufenden Jahr einen Jobwechsel oder eine längere Karenz planen, sollten Sie den Familienbonus am Ende des Jahres bei der ArbeitnehmerIn- nenveranlagung geltend machen. n Beim Familienbonus besteht dieWahlmöglichkeit, dass einer der beiden Elternteile den vollen Betrag geltend macht oder dass sich die Eltern den Familienbonus teilen. Dann bekommt jeder Elternteil jährlich bis zu 750 Euro pro Kind. Welche Variante sich lohnt, hängt sehr davon ab, wie viel beide verdienen und wie viele Kinder sie haben. Fragen Sie nach bei Ihrer AK. n DieWahlmöglichkeit gibt es auch, wenn die Eltern ge- trennt leben und Unterhalt für die Kinder bezahlt wird. Einigen sich die Eltern allerdings nicht, bekommt jeder Elternteil auto- matisch nur den halben Familienbonus. n Wichtig für AlleinverdienerInnen oder AlleinerzieherIn- nen: Wenn Sie weniger oder nur wenig mehr als 11.000 Euro im Jahr verdienen, zahlen Sie kaum oder gar keine Lohnsteuer. Dann gilt für Sie: Wenn Sie einen Anspruch auf den Allein- verdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, erhalten Sie statt des Familienbonus den Kindermehrbetrag. Das sind jährlich bis zu 250 Euro pro Kind. n Dieser Kindermehrbetrag wird Ihnen am Ende des Jahres mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung als so genannte Negativsteuer ausbezahlt. Auch wenn Sie weniger oder nur wenig mehr als 11.000 Euro im Jahr verdienen, lohnt sich also für Sie eine ArbeitnehmerInnenveranlagung. Der Kindermehr- betrag kann anders als der Familienbonus nicht monatlich bei der Gehaltsauszahlung berücksichtigt werden. Mehr Information online unter wien.arbeiterkammer.at/steuertipps Web-Tipp Foto: Lisi Specht AK zum Familienbonus: KleinverdienerInnen haben amwenigsten davon Der Familienbonus ist eine wichtige Entlastung für die Fami- lien. GroßerWermutstropfen ist, dass die Familien mit kleinen Einkommen, die die Entlastung am dringendsten brauchen, amwenigsten davon haben. Erst ab rund 1.700 Euro Monats- brutto gibt es den vollen Familienbonus. Doch viele verdienen deutlich weniger. Extra

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