AK für Sie, Februar 2019

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 02/2019 19 AK Steuerspartage Hilfe bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung Anmeldung: 0800 201 101 KEINE ANGSTVOR STEUERFORMULAREN LOHNSTEUER Es gibt die automatische Arbeit- nehmerInnenveranlagung. Doch meist ist ein eigener Antrag vorteilhafter. S teuerformulare lesen und richtig ausfüllen: Das macht kaum jemand gerne. Doch es lohnt sich fast immer, auch für GeringverdienerIn- nen, die Scheu vorm Steuerfor- mular zu überwinden. n Wenn Sie auf das ganze Jahr gerechnet sehr wenig verdient haben, bekommen Sie einen Teil der Sozialversi- cherungsbeiträge mit der Ar- beitnehmerInnenveranlagung zurück – als Steuerbonus. n Eine Gutschrift gibt es auch, wenn Sie im vergange- nen Jahr Geld ausgeben muss- ten, etwa wegen der Kinder, einer Ausbildung oder eines langen Arbeitsweges. Und das bedeutet bares Geld für Sie! n Seit 2017 wird bei vielen, die nicht selbst eine Arbeit- nehmerInnenveranlagung ein- reichen, diese automatisch ge- macht. Wenn sich bei dieser automatischen Arbeitnehme- rInnenveranlagung eine Gut- schri˜ ergibt und auch in den vergangenen Jahren keine Ar- beitnehmerInnenveranlagung eingereicht wurde, berechnet das Finanzamt von sich aus Ihre zu viel gezahlten Steuern, und Sie bekommen dieses Geld zurück – ohne lästiges Formu- lare-Ausfüllen. n Aber dieses Service ist nicht immer die optimale Lö- sung. Denn das Finanzamt kennt nicht alle steuermin- dernden Gründe – zum Bei- spiel Kinderfreibeträge, Unter- haltsabsetzbeträge, Mehrkind- zuschläge, ihr Pendlerpau- schale für einen langen Ar- beitsweg oder Werbungskos- ten wie Weiterbildung. Auch wenn Sie im betreffenden Steuerjahr andere erhebliche Belastungen wie etwa durch Begräbniskosten, Zahnersatz, Kur- und Krankenkosten schultern mussten, wird dies beim automatischen Steuer- ausgleich nicht berücksichtigt. n Deshalb rät die AK: Fül- len Sie Ihren Antrag selbst aus. STEUER-TIPP von Vanessa Mühlböck AK Steuerexpertin Steuer retour für den Arbeitsweg W er einen aufwändigen Arbeitsweg hat, kann auch das kleine oder große Pendlerpauschale geltend ma- chen. Dabei kommt es einerseits darauf an, wie weit Sie fahren müssen, und andererseits, ob Sie mit öffentlichen Bussen, Bahnen oder der Bim zur Arbeit fahren können. Der „Pendler- rechner“ des Finanzministeriums (sieheWeb-Tipp) entschei- det, ob und wie viel sie geltend machen können. n Das kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von IhremWohnort entfernt liegt und die Fahrt mit öffentlichen Bussen, Zügen oder Straßenbahnen möglich und zumutbar ist. n Das große Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsplatz zumindest zwei Kilometer von IhremWohnort entfernt liegt und die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Bus- sen, Zügen oder Straßenbahnen „nicht zumutbar“ ist. n Als „nicht zumutbar“ gilt beispielsweise, wenn es für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges kein Bus-, Zug- oder Bim-Angebot gibt, wenn diese Fahrt länger 120 Minuten dauert oder wenn Sie wegen einer gesundheitlichen Beein- trächtigung wie etwa einer Gehbehinderung auf das Auto angewiesen sind. n Zum kleinen oder zum großen Pendlerpauschale kommt der so genannte Pendlereuro: Ein Euro pro Kilometer für den Hin- und Retourweg einmal jährlich. AK STEUERSPARTAGE Wir beraten Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Anmeldetelefon: 0800 201 101 1. Woche: 25.02.–01.03.2019 2. Woche: 11.03.–15.03.2019 3. Woche: 08.04.–12.04.2019 4. Woche: 13.05.–17.05.2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Mehr Informationen bekommen Sie unter pendlerrechner.bmf.gv.at Web-Tipp AK RATGEBER Bestelltelefon 501 65 1402 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=