AK für Sie, Februar 2019

20 AK FÜR SIE 02/2019 Guter Rat AUSBILDUNG MUSSSEIN AUSBILDUNGSPFLICHTBIS18 Nach derSchule gibt es viele Wege zurAusbildung. Ein Überblick, wer hilft. J edes Jahr kommen mehre- re tausend 14-, 15-Jährige aus der Schule, ohne danach in eine weiterführende Schule oder Lehre zu gehen. Umdas zu ändern, gilt die Ausbildungs- pflicht bis 18. Betroffen sind alle, die im Juni neun Jahre Schule hinter sich haben. Kos- tenlose Beratung gibt es auf der Info- und Beratungsmesse am 18. Februar in der AK. Da wer- den alle Angebote vorgestellt – vom Jugendcoaching bis zum Elternnetzwerk. n Das Jugendcoaching ist die erste Anlaufstelle für Ju- gendliche ohne Schul- oder Lehrplatz. BeraterInnen helfen beim Übergang von der Schule in eine weiterführende Ausbil- dung. Alle Infos unter www. neba.at/jugendcoaching n In Produktionsschulen können Jugendliche ausprobie- ren, welcher Beruf etwas für sie wäre. Sie werden von Traine- rInnen betreut, die sie Schri‹ für Schri‹ in ihrer Entwicklung begleiten. Voraussetzung ist, dass sie vorher im Jugendcoa- ching waren und beim Arbeits- marktservice Jugendliche ge- meldet sind (6., Gumpendorfer Gürtel 2b, 01/878 71, www.ams. at/wien ). Das Arbeitsmarkt- service kann zu einer Produk- tionsschule vermi‹eln. n Auf eine Lehre in der über- betrieblichen Ausbildung ha- ben alle Jugendlichen An- spruch, die keine Lehrstelle in einemBetrieb finden. Dort wird reguläre Lehrausbildung gebo- ten. Voraussetzung: Die Jugend- lichen müssen sich beim Ar- beitsmarktservice Jugendliche als lehrstellensuchend melden (6., Gumpendorfer Gürtel 2b, 01/878 71, www.ams.at/wien ) . n Wer sich für eine weiter- führende Schule interessiert, kann sich von der Schulinfo des Stadtschulrats beraten las- sen. Mehr unter www.wien. gv.at/bildung/stadtschulrat n Das Elternnetzwerk berät Eltern oder Angehörige von Ju- gendlichen mit Behinderung ( www.integrationwien.at ) . Überstun- den nicht bezahlt F rau P. arbeitete regel- mäßig zwölf Stunden und mehr amTag in einer Eventagentur. Abends oder wenn sie frei hatte, wurde sie oft am Firmenhandy angerufen. Obwohl ein monatliches Überstunden- pauschale von 20 Stunden vereinbart war, reichte dieses nicht aus, um die geleisteten Überstunden abzudecken. D as Arbeitspensum ging weit über die gesetzlichen Grenzen der Höchstarbeitszeit hinaus: „Man traut sich nicht, viel zu sagen, aus Angst, dass man früher oder später den Job verliert. Das steigert sich halt auch immer mehr“, so Frau P. Auch im Urlaub konnte sie nicht ausspan- nen: Erst wurde sie täglich angerufen, dann musste sie den Urlaub abbrechen, um auszuhelfen. N ach gut einem Jahr beendete Frau P. das Arbeitsverhältnis und forderte den Arbeitgeber drei Mal schriftlich auf, die offenen 200 Überstunden auszubezahlen – keine Reaktion. Jetzt klagt die Arbeitnehmerin mithilfe der AK den offenen Betrag von rund 7.200 Euro beim Ar- beits- und Sozialgericht ein. AK RATGEBER Bestelltelefon 501 65 1401 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte. ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITENMÜSSEN,UND WAS IHNEN BEIMEHRARBEIT ZUSTEHT AK INFORMIERT –ermöglichtdurch dengesetzlichenAK Mitgliedsbeitrag Foto: picturedesk.com / Phanie / GARO Foto: Lisi Specht Für alle, die ihre Schulpflicht ab Juni hinter sich haben, aber noch nicht wissen, wie es weitergeht: Die Infomesse „AusBildung bis 18“ von AK, ÖGB, derWiener Bildungsdirektion und dem Sozialministeriumsservice bietet kostenlos jede Menge Rat und Tipps. n www.ausbildungbis18.at n am 18.2.2019 n von 14–19 Uhr n ÖGB, Johann-Böhm-Platz 1, 1020Wien „AusBildung bis 18“

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