AK für Sie, Februar 2019

4 AK FÜR SIE 02/2019 DAS LEISTET IHRE ARBEITERKAMMER Hilfe,Tipps und viele neue Extra-Leistungen – die AKWien hat ihr Bera- tungs- und Serviceange- bot massiv ausgebaut und bietet den Arbeitneh- merInnen mehr denn je. 1 Schutz in der Arbeitswelt „Die Regelungen des Kinderbetreu- ungsgeldes haben sich geändert, da fehlt uns der Durchblick, was für uns am besten wäre“, sagt Benedikt. Seine Frau Juliana ist zum zweiten Mal schwanger. Die Familie sucht mit ihrem kleinen Sohn in der AK Arbeitsrechtsberatung bei Sara Nadine Pöcheim Hilfe. Dieser und andere Fälle sind Alltag in der AK Arbeitsrechtsberatung. In ar- beits-, sozial- und insolvenzrechtlichen Fragen hat die AK im Vorjahr rund 320.000 Mal beraten. Zusätzlich macht die AK seit Mi‹e 2018 neu die Registrie- rung der Gesundheitsberufe, um eine Ab- sicherung der Qualität des Gesundheits- systems zu gewährleisten. Dazu wurde rund 28.000 Mal beraten. Die Arbeitneh- merInnen kommen immer mehr unter Druck und brauchen die AK umso mehr als starke Stimme. Die AK sorgt mit ihrer Beratung für Gerechtigkeit, und sie setzt sich für mehr Rechte für Sie ein. n Gleicher Lohn für gleiche Arbeit amglei- chen Ort: Das ist mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping garantiert. Dass es dieses Gesetz seit Öffnung des Ar- beitsmarktes zu den EU-Nachbarn gibt, ist ein Erfolg von AK und Gewerkschašen. n 1.500 Euro Mindestlohn: Im Juni 2017 haben sich Gewerkschašen, AK, Wirt- schaš und Landwirtschaš geeinigt, dass das in allen Kollektivverträgen umgesetzt wird. So läuft die AKWahl imMärz Bei der AKWahl inWien zwischen 20. März und 2. April 2019 kann rund die Hälfte derWiener ArbeitnehmerInnen ihre Stimme im Betrieb abgeben, für die andere Hälfte gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. n Wenn in Ihrem Betrieb einWahllokal eingerichtet ist: Dann können Sie an genau festgelegtenTagen in der Zeit von 20. März bis 2. April an Ihrem Arbeits- platz wählen. Achtung: Sollten Sie an den Wahltagen nicht im Betrieb sein, können Sie bis spätestens 17. März eineWahlkar- te im AKWahlbüro beantragen. n KeinWahllokal im Betrieb: Dann können Sie per Briefwahl Ihre Stimme ab- geben – oder in einem der elf öffentlichen Wahllokale. Sie werden im Februar per Post verständigt, ob Sie BriefwählerIn sind. Mitte März bekommen Sie Ihre Wahlkarte zugeschickt. Bei der Briefwahl können Sie Ihre Stimme gleich abgeben. Foto:Thomas Lehmann

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