AKFS Juli/August 2020
wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 07-08/2020 17 GUTER RAT BRAUCHEN SIE HILFE? 1. TELEFON-INFO Mo bis Fr, 8–15:45 Uhr, für kurze Auskünfte. Wählen Sie 01 /501 65 – zum Arbeitsrecht 1201 zur Elternkarenz 1201 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1201 zur Steuer 1207 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung sowie zur Pflegegeldeinstufung 1204 für Konsumen- tInnen (8–12 Uhr) 1209 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 Wohnrecht (Mo–Fr, 8–12 Uhr, Di, 15–18 Uhr) 1345 Bildungsberatung für junge Leute (Mo, Do, 9–14 Uhr, Di, Mi, 13–18 Uhr) 1406 2. PERSÖNLICHE BERATUNG Terminvereinbarung Mo bis Fr, 8–13:45 Uhr, wenn Sie mehr Infos brauchen. Wählen Sie 01 /501 65 – zum Arbeitsrecht 1341 zur Elternkarenz 1341 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1341 zur Steuer 1341 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1341 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 Geld für „Gratis-Streaming“ DÜRFEN DIE DAS? H err K. wollte sich eine Serie im Internet ansehen. Er gab den Titel in eine Suchmaschine ein und landete auf einer Website, auf der die Serie umgehend startete. Wenige Sekunden nach ihrem Beginn erschien der Hinweis, dass sich Herr K. kostenlos bei einem Streaming- Dienst registrieren müsse, damit er die Folge komplett ansehen könne. Bei diesem gab er seine E-Mail-Adresse, Anschrift und Tele- fonnummer ein. Dann betätigte er die Schaltfläche „Registrieren“. Nach fünf Tagen erhielt Herr K. plötzlich einen Anruf, dass sich seine kostenlose Testphase bei dem Streaming-Dienst nun in eine Premium- Mitgliedschaft um 395,88 Euro pro Jahr ver- wandelt habe. Diese Nachricht bekam er auch schriftlich per E-Mail. Was ursprüng- lich als kostenlos angeboten wurde, dafür sollte er jetzt zahlen. Herr K. fragt nun: „Dürfen die das?“ NEIN! Preis-Info muss klar sein Herr K. muss die knapp 400 Euro für die Premium-Mitgliedschaft des Streaming- Dienstes nicht zahlen. Der Anbieter hätte Herrn K. im Rahmen seiner Regis trierung klar über die anfallenden Kosten informieren müssen. Außerdem muss die Schaltfläche, die auf einer Website zu einer kostenpflichtigen Bestellung führt, über einen eindeutigen Hinweis verfü- gen, zum Beispiel „Jetzt zahlungspflich- tig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“. Da diese Voraussetzungen nicht vorlagen, darf der Anbieter Herrn K. die Kosten für die Premium-Mitgliedschaft nicht ver- rechnen. Herr K. wandte sich an die Konsumentenberatung der AKWien und bezahlte letzt- endlich nichts. Jakob Kalina ist Konsumentenschützer der ArbeiterkammerWien
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