AKFS Juli/August 2020

18 AK FÜR SIE 07-08/2020 Guter Rat URLAUB&CORONA: DASGILTFÜR SIE InCorona-Zeiten sind vieleverunsichert: Kann eine Auslandsreise Folgen imJob haben? n Wer heuereinenAuslands- urlaub geplant hat, kann die- sen auch antreten – denn nach einem Auslandsaufenthalt darf es keine arbeitsrechtlichen Kon- sequenzen geben. Selbst wenn Sie wegen Corona nach Ihrer Ankunft in Österreich in Qua- rantäne müssen, haben Sie nichts zu befürchten. Das Ent- gelt wird vom Arbeitgeber wei- terbezahlt, dieser bekommt es vom Staat zurück. n Auch im Ausland gilt: Die dort geltenden Corona-Regeln müssen eingehalten werden. Wenn ein Mund-Nasen-Schutz oder Mindestabstände vorge- schrieben sind, muss man sich daran halten. n Reisen in Gebiete mit Si- cherheitsstufe 1 bis 4 Werden die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten und es kommt zu einem Corona- Krankenstand, ist das noch kein Kündigungsgrund. Aber der Betrieb muss Ihnen auch kein Entgelt bezahlen, solange Sie deswegen nicht nach Ös- terreich einreisen können. Al- lerdings muss der Arbeitgeber Ihnen das vorgeworfene Fehl- verhalten nachweisen. n Reisen in Gebiete der Si- cherheitsstufe 5 oder 6 Wer in Länder der Sicherheits- stufe 5 oder 6 fährt und vor Ort an Corona erkrankt, erhält für den Krankenstand am Urlaubs- ort keine Entgeltfortzahlung. Entlassungsgrund ist dies je- doch keiner. Die Entgeltfortzah- lung greift erst, wenn Sie wieder nach Österreich einreisen. Sie müssen nicht bekannt geben, wohin die Reise geht. Sie sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt. In diesem Fall könnte der Ar- beitgeber Sie darum bitten, für eine gewisse Zeit imHomeoffice oder einem Einzelbüro zu arbei- ten. Es gibt keine arbeitsrechtli- chen Konsequenzen. WEB-TIPP: Reisewarnungen für alle Länder: www.bmeia.gv.at 16-Stunden- Schichten in Pizzeria E ssenszustellung ist ein Knochenjob. Das zeigt der Fall des 46-jähri- genWieners Gopal M., der etwas mehr als ein Jahr für eine Pizzeria im 15. Bezirk schuftete. Der Mann hatte regelmäßig Schichten von 11 Uhr Vormittag bis 3 Uhr früh. Überstundenentgelt, Feiertagszuschlag und Co.? Fehlanzeige. Der Chef behauptete einfach, dass er die Überstunden ja nicht angeordnet habe. Dabei lag der Dienstplan im Lokal auf. Und in diesem Dienst- plan waren ganz offen die illegalen Arbeitszeiten von 11 Uhr Vormittag bis 3 Uhr früh am nächsten Morgen eingeteilt! Der Arbeiter fotografierte den Plan, um sich die Arbeitseinteilung zu merken. So konnte er auch vor Gericht seine Überstunden beweisen. Mit Hilfe der AK hat der Arbeiter jetzt 5.600 Euro nachbezahlt bekommen. n SERVICE: Notieren Sie IhreArbeitszeit! Der AK Zeitspeicher ist als App für Smartphones im App-Store oder bei Google Play er- hältlich. Alle Datenschutz- bestimmungen werden strengstens eingehalten. Oder auf unserer Home- page: ak-zeitspeicher.at AK RATGEBER Bestelltelefon 501 65 1401 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte. © Schweinepriester – stock.adobe.com © New Africa – stock.adobe.com Jeden Donnerstag zwischen 10 und 11 Uhr geben die AK Exper- tInnenTipps zu Arbeitsrecht und Co. 23. Juli: Wenn der Chef im Urlaub klingelt 30. Juli: Arbeit bei Hitze 6. August: Unterbrechungen im Urlaub Zum Nachhören in der Radiothek unter: radiothek.orf.at/wie/20200213 AK Tipps auf RadioWien Urlaubsentgelt Bezahlungwährend desUrlaubs DieArbeitnehmerin/DerArbeitnehmer darfwährend des Urlaubs finanziell nicht schlechter gestelltwerden, als wenn sie/er arbeitenwürde.Sie/Er hat daher jeneBezah- lung zu erhalten, die gebührt hätte,wenn derUrlaub nicht angetretenwordenwäre (Ausfallprinzip). Bei unterschiedlicherHöhe desEntgelts (z.B. beiAkkord, leistungsbezogenenPrämien und vor allem beiÜberstun- den) ist derDurchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen alsBerechnungsgrundlage heranzuziehen. Urlaubsersatzleistung Kannman offeneUrlaubstage nicht bis zumEnde des Arbeitsverhältnisses verbrauchen, somüssen diese in Geld abgegoltenwerden –mit der sogenannten Urlaubsersatzleistung. KeinGeld für denResturlaub gibt es bei einem unbe- rechtigten vorzeitigenAustritt der/desBeschäftigten (etwa beiNichteinhalten derKündigungsfrist)!Aller- dings:DieseBestimmung kannEU-widrig sein,weshalb dieAKMusterprozesse dazu führenwird. Berec nung derErsatzleistung beiMonatslohn 1Monatsbezug (inklusive regelmäßig gewährterZula- gen, regelmäßigerÜberstunden,Provisionen usw.) + 1/12Weihnachtsremuneration + 1/12Urlaubszuschuss Summe : 26= 1Werktag (6-Tage-Woche) Summe : 22= 1Arbeitstag (5-Tage-Woche) multipliziertmit derZahl der offenenUrlaubstage =Urlaubsersatzleistung beiStundenlohn 1Stundenlohn xwöchentlicheArbeitszeit x 4,33 (zuzüglichZulagen,Überstunden,Prämien usw.) = umgerechneterMonatslohn + 1/12Weihnachtsremuneration + 1/12Urlaubszuschuss Summe : 26= 1Werktag (6-Tage-Woche) Summe : 22= 1Arbeitstag (5-Tage-Woche) multipliziertmit derZahl der offenenUrlaubstage =Urlaubsersatzleistung Nicht inGeld ablösbar Sinn undZweck desUrlaubs ist dieErholung.Es ist deshalb verboten,während einesArbeitsverhältnis- ses auf denUrlaub zu verzichten und ihn sich inGeld ablösen zu lassen. OffenerUrlaub beiEnde desArbeitsverhältnisses AliquoterUrlaubsanspruch Für dasArbeitsjahr, in dem dasArbeitsverhältnis beendetwird,wird derUrlaubsanspruch aliquotiert. Das bedeutet, dieBeschäftigten haben anteiligen Anspruch imVerhältnis zum gesamtenUrlaubsjahr. Bereits verbrauchteUrlaubstage sind vom aliquo- tenUrlaubsanspruch abzuziehen, der verbleibende Resturlaub ist in Form einerErsatzleistung auszuzah- len. JosefHuber arbeitet in einer Tischlerei.Er hat 30WerktageUrlaubsanspruch, seinUrlaubs- jahr läuft von 1.September bis 31.August. ImOktober nimmt er sechs TageUrlaub, rund umWeihnachten fünf Tage.MitEnde Februar – genau zurHälfte desUrlaubsjah- res –wird er gekündigt.Damit reduziert sich auch seinUrlaubsanspruch für das aktuelle Urlaubsjahr um dieHälfte – also auf 15 Tage. Abzüglich der bereits verbrauchten elf Tage bleiben noch vier offeneUrlaubstage.Die mussHerrHuber ausbezahlt bekommen. Berechnung des aliquotenUrlaubsanspruchs inWerktagen 30Werktage : 365Kalendertage xAnzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegtenKalendertage inArbeitstagen bei 5-Tage-Woche 25Arbeitstage : 365Kalendertage xAnzahl der im Urlaubsjahr zurückgelegtenKalendertage AK Infoservice www.arbeiterkammer.at DieAliquotierung gilt nur für dasUrlaubsjahr, in dem dasArbeitsverhältnis beendetwird. OffenerUrlaub aus Jahren zuvormuss zur Gänze abgegoltenwerden. Während derZeit, in derUrlaubsersatzleis- tung gebührt, ruht derAnspruch aufArbeits- losengeld,Notstandshilfe oderKrankengeld. DerKollektivvertrag kann andereBerech- nungsarten regeln. URLAUB AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜROFFENE TAGE AUSMASS, VERBRAUCH, VERJÄHRUNG, ERSATZ FÜROFFENE TAGE Wichtig Selbstverständlich erarbeitenwir alle Inhalte unsererRat- geber sorgfältig.Dennoch könnenwir nicht garantieren, dass alles vollständig ist.Bei individuellen Fragen steht Ihnen unsereHotline zurVerfügung: (01) 501 65 0. AlleaktuellenAKPublikationen stehen zumDownload fürSiebereit:wien.arbeiterkammer.at/publikationen WeitereBestellmöglichkeiten: E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 Artikelnummer 314 10. überarbeiteteAuflage, Jänner 2020 wien.arbeiterkammer.at Impressum Medieninhaber:Kammer fürArbeiter undAngestellte fürWien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040Wien, Telefon (01) 501 65 0 Offenlegung gem. § 25MedienG: siehewien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer:AKWien 02Z34648M Titelfoto:© absolutimages –AdobeStock Text undGrafik:AKOÖ Druck: LDD, 4664Oberweis-Gmunden Verlags- undHerstellungsort:Wien,OÖ Stand: Jänner 2020 S- RECHT AK INFORMIERT –ermöglichtdurch dengesetzlichenAK Mitgliedsbeitrag

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