AK Für Sie Juni 2020

10 AK FÜR SIE 06/2020 www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ www. jobundcorona.at +++ und Guter Rat HOMEOFFICE: WER ZAHLTWAS? ARBEIT&RECHT Das Büro in derWohnung: Das schafft auch Unsicherheiten.Was imHomeoffice gilt. Muss mir der Arbeitgeber ei- nenComputer zur Verfügung stellen? Ja, der Arbeitgeber muss die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, installieren und warten, er entscheidet auch, ob und was gekauft wird. Was ist mit Strom- und Te­ lefonkosten? Auch diese Kostenmüssen vom Arbeitgeber ersetzt werden. Muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ich daheim ei- nen Schreibtisch oder Schreibtischsessel habe? Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Das müsste extra vereinbart werden. Wenn ich im Homeoffice zum Beispiel auf dem Weg ins Badezimmer hinfalle, bin ich dann versichert? Die AK hat erfolgreich dafür gekämpft, dass Unfälle, die sich zur Zeit der Corona-Krise im Homeoffice ereignen, als Arbeitsunfälle gelten. Die Re- gelung gilt bis 31.12.2020. Aber die AK fordert von der Regie- rung, dass dies verlängert wird. Kann ich mir einen Laptop oder Drucker kaufen und mit demArbeitgeber abrechnen? Das ist nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Kaufen Sie im Zweifel lieber nichts, ohne das vorher mit dem Chef oder der Chefin ab- geklärt zu haben. Kann Homeoffice angeord- net werden? Nein. Sie dürfen nicht zwangs- weise ins Homeoffice ge- schickt werden. Das muss zwi- schen Ihnen und Ihrer Firma vereinbart werden. Was ist, wenn ich im Home­ office krank werde? Dann gelten dieselben Regeln wie im normalen Bürobetrieb. Wenn Sie krankgemeldet sind, dürfen Sie nicht arbeiten. Das gilt auch, wenn der Arbeits- platz die eigene Wohnung ist. WEBTIPP: Bei Arbeitszeit aufzeichnungen hilft der AK Zeitspeicher unter ak-zeitspeicher.at „Fristlose“ nach Todesfall J ohann H. war für eine Leiharbeitsfirma als Reinigungskraft im Einsatz. Nach einem langen Arbeits- tag im November 2019 bekam er eine schreckliche Nachricht: Sein Bruder wur- de mit nur 50Jahren tot in seinerWohnung aufgefun- den, Herzinfarkt. n Der Arbeiter war wie erstarrt, also schrieb seine Frau an die Firma, an die der Mann „verliehen“ war: „Kann morgen nicht kommen, habe vorhin er- fahren, dass mein Bruder verstorben ist. Gehe morgen zum Arzt.“ Der Chef schrieb darauf zurück: „Wer bist du überhaupt? Ich habe keinen Namen zu dieser Nummer.Wenn dein Bruder verstorben ist, ist das zwar traurig, aber keine Krankheit. MfG“ Am nächsten Morgen erhielt Johann H. von der Leiharbeitsfirma per E-Mail die fristlose Ent- lassung – trotz ordentlicher Krankmeldung: „Aufgrund Ihres Verhaltens sprechen wir hiermit, im Sinne der arbeitsrechtlichen Be- stimmungen, die fristlose Entlassung aus […]“. n Johann H. bat die AK um Hilfe. Am Ende erhielt er sein Entgelt inklusive Weihnachts- und Urlaubs- geld, insgesamt 7.104 Euro brutto. AK RATGEBER ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITENMÜSSEN,UND WAS IHNEN BEIMEHRARBEIT ZUSTEHT AK INFORMIERT –ermöglichtdurch dengesetzlichenAK Mitgliedsbeitrag Bestelltelefon 501 65 1401 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte. © Andrey Popov - adobe stock Reinigungsjob: AK half nach fristloser Entlassung. © New Africa - stock.adobe.com Jeden Donnerstag zwischen 10 und 11 Uhr geben die AK Exper- tInnenTipps zu Arbeitsrecht und Co. 18. Juni: Kurzarbeit neu 25. Juni: Kurzarbeit neu 2. Juli: Schutz im Betrieb Zum Nachhören in der Radiothek unter: radiothek.orf.at/wie/20200213 AK Tipps auf RadioWien

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=