AK Für Sie Juni 2020
wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 06/2020 11 Job & Corona +++ www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ www. jobundco WENN ELTERN BENACHTEILIGT WERDEN Suchen Sie sich Unterstützung, wenn Siewegen Ihrer Kinder nicht weiterkommen. D ie AK hat 45 Fälle von El- terndiskriminierung un- ter die Lupe genommen. Diese Erhebung bestätigt: Es sind meist die Mütter, die am Ar- beitsplatz benachteiligt wer- den. Unter den 45 Betroffenen war nur ein Vater. n Rechtlich ist die Lage ein- deutig: Das Gleichbehand- lungsgesetz schützt Mütter und Väter vor Diskriminierun- gen am Arbeitsplatz. Demnach darf es aufgrund von Schwan- gerschaft oder Elternschaft keine Benachteiligung geben. In der Praxis sieht es freilich anders aus. n ÜbereinenUntersuchungs zeitraum von drei Monaten (September bis Dezember 2019) gab es insgesamt 45 Fälle. Im Schnitt gab es also jeden zweiten Tag eine Mutter oder einen Vater, die benachteiligt wurden. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges: Men- schen, die ungerecht behandelt werden, trauen sich oft nicht, Hilfe zu suchen. Viele haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder einen Job erst gar nicht zu bekommen. n Oft beginnt Benachteili- gung schon beim Vorstel- lungsgespräch. Frauen werden häufig gefragt, ob sie Kinder wollen: Diese Frage ist unzu- lässig – Sie müssen sie nicht beantworten. Wenn Sie ant- worten, müssen Sie nicht die Wahrheit sagen. n Wenn Sie aus der Karenz zurückkommen, haben Sie das Recht auf einen gleichwer- tigen (arbeitsvertragskonfor- men) Arbeitsplatz. Das muss zwar nicht genau derselbe Job sein wie vorher, aber er darf nicht schlechter sein oder ge- ringer entlohnt werden. n Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie etwas tun. Fragen Sie bei der AK oder der Gleichbehand- lungsanwaltschaft nach. Ihr Fall wird vertraulich behan- delt. Die Gleichbehandlungs- anwaltschaft erreichen Sie te- lefonisch unter 0800 206 119 oder im Internet: www.gleich- behandlungsanwaltschaft.gv.at Vorsicht bei der „Einvernehmlichen“ Der Chef oder die Chefin drängt Sie zur „einvernehmlichen Kündigung“? Vorsicht, dabei gibt es kaum Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. M it Beginn der Corona-Krise haben sehr viele Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen eine einvernehmliche Lösung vorgelegt und dazugesagt, dass sie nach der Krise wieder eingestellt werden. Aber wenn die ArbeitnehmerInnen diese einvernehmliche Lösung nicht unterschreiben wollten, wurde mit Kündigung gedroht – die schriftliche Kündigung lag oft schon daneben. Natürlich haben die meisten Beschäftigten unterschrieben, um die Chance aufWiedereinstellung nicht zu verlieren. n Auch wenn Druck gemacht wird: Unterschreiben Sie nichts! Bitten Sie um etwas Bedenkzeit und wenden Sie sich an die AK. n Rechtlich gesehen gibt es keine einvernehmlichen Kündi- gungen, der korrekte Begriff lautet einvernehmliche Lösung. Außerdem gibt es die Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn oder durch den/die ArbeitnehmerIn, die Entlassung und den berechtigten und unberechtigten Austritt. n Die Kündigung, egal ob sie von Ihrem Betrieb oder von Ih- nen ausgeht, ist immer eine einseitige Erklärung, die dem Ge- genüber mitgeteilt werden muss. Bei Kündigungen müssen immer bestimmteTermine und Fristen eingehalten werden. Diese Fristen sind sehr unterschiedlich. Bei Angestellten beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Wochen. Bei ArbeiterInnen sind die Fristen in den Kollektivverträgen ge- regelt und betragen zwischen null Tagen und fünf Monaten. n Bei einer einvernehmlichen Lösung beschließen Sie und Ihre Firma gemeinsam, dass Sie das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag auflösen wollen. Es gibt keine Fristen. So kann vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis noch am selbenTagen endet. © ainoa – stock.adobe.com Vorsicht! Unterschreiben Sie keine einver- nehmliche Lösung. A K - Ö G B E X T R A JOB UND CORONA Ihr Chef drängt zur „Ein vernehmlichen“? Sie müssen auf Ihre Kinder aufpassen? Sie fragen sich, ob Sie trotz Corona in die Firma müssen? AK und ÖGB geben Rat im Netz. jobundcorona.at
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