AK Für Sie Juni 2020
12 AK FÜR SIE 06/2020 www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ www. jobundcorona.at +++ und Guter Rat RECHTS-TIPP vonWalter Rosifka AKWohnrechtsexperte Wenn jetzt der Mietvertrag ausläuft Versuchen Sie einen Räumungsaufschub oder eine Verlängerung der Befristung zu vereinbaren. W ohnungssuche ist in Zeiten von Corona doppelt schwer. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Vermie- terin oder dem Vermieter. Für Mietverträge, die bis Ende Juni ablaufen, kann man auch eine kurze Verlängerung wirksam vereinbaren. n Die Regierung hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Vermieterinnen und Vermieter eine Verlän- gerung der befristeten Mietverträge auch auf wenige Monate mit den Mieterinnen und Mietern vereinbaren können. Ein befristeterWohnungsmietvertrag, der zwischen dem 30. März 2020 und dem 30. Juni 2020 abläuft, kann bis zum 31. De- zember 2020 oder um einen kürzeren Zeitraum verlän- gert werden. Das ist eine Ausnahme wegen der Corona-Pan- demie. Normalerweise muss ein befristeter Mietvertrag min- destens um drei Jahre verlängert werden. n Eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zumindest für einigeWochen sollten Sie schon ein paarWochen vor Ablauf des Mietvertrages aushandeln. n Sie können aber auch einen ein- vernehmlichen Räumungsaufschub vereinbaren, zum Beispiel bis ins Jahr 2021. So hätten Sie mehr Zeit, in Ruhe etwas Neues zu suchen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es für beide Seiten oft von Inter- esse, eine gemeinsame Lösung zu finden. n Wenn die Vermieterin oder der Vermieter auf Ihren imVertrag festgelegten Auszug besteht, haben Sie zumindest einige Wochen Zeit. Denn eine Räumungsklage oder eine Delogie- rung muss vor Gericht entschieden werden. Und diese Verfah- ren nehmen derzeit einige Monate in Anspruch. Und wegen der Corona-Pandemie kann man bis Ende 2020 vor einer Delogierung noch einen Räumungsaufschub für mindestens drei Monate beim Gericht beantragen. n Leider klappt die Einigung auf eine Verlängerung des Vertrages nicht immer: Suchen Sie frühzeitig Rat bei einer Mieterberatung oder amWohnrechtstelefon der AKWien unter 01/50165-1345. Musterbriefe zur Verlängerung eines befristeten Mietvertrages oder zu einem Räumungsaufschub unter wien.arbeiterkammer.at/mietvertrag Web-Tipp IMSOMMER INSA ? Mein Reisebüro bietet mir Gutscheine für ei- nen Sommerurlaub auf den Kanaren im Juni an. Soll ich die annehmen? Die Situation im Juni ist noch ungewiss. Gutscheine bringen also ein gewisses Risiko mit sich. Wenn eine Reise nicht möglich ist, können die Gut- scheine nicht eingelöst wer- den, und sie verfallen im schlimmsten Fall. Auch eine Insolvenz des Reiseunterneh- mens kann zum Problem wer- den. Denn die sind gegen die Insolvenz des Unternehmens nicht abgesichert. Das ist euro- paweit ein Thema. Die EU- Kommission hat das Recht der KundInnen auf die Erstattung von Zahlungen für abgesagte Reisen und Flüge bestätigt. Vie- le Reiseunternehmen und Air- lines kämpfen derzeit ums wirtschaftliche Überleben und bieten derzeit statt einer Rück- zahlung nur einen Gutschein an. Die AK schlägt vor: Die Re- gierung muss mit einem Insol- venzfonds solche „Corona-Gut- scheine“ absichern. So können die KonsumentInnen ohne Ri- siko einen Gutschein akzeptie- ren, und der Reisebranche wäre geholfen. Sobald es diesen Si- cherungsfonds für die Konsu- mentInnen gibt, wird die AK auch darüber informieren, dass die KonsumentInnen jetzt bes- ser abgesichert sind. ? Ich habe einen Flug mit Laudamotion gebucht. Doch die Fluglinie startet nicht mehr vonWien. Kann ich jetzt stornieren? Ja, sobald klar ist, dass der ge- buchte Flug tatsächlich nicht stattfinden kann, können Sie sich die Kosten zurückholen. Musterbriefe und Infos finden Sie auf der AK Website unter wien.arbeiterkammer.at/reise ? Ich habe imAugust einen Flug nachMallor- ca gebucht und weiß nicht, ob der stattfindet. Kann ich den jetzt stornieren? Eine kostenlose Stornierung wird die Fluggesellschaft jetzt kaum akzeptieren. Eine kos- tenlose Stornierung eines ge- VieleGrenzen gehen auf. Fragen und Antworten rund Urlaub wie immer? Auch wenn die Grenzen aufgehen, bleibt die Unsicherheit, ob die Reise stattfindet. Foto:Thomas Lehman
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