AK Für Sie Juni 2020

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 06/2020 13 Job & Corona +++ www. jobundcorona.at +++ und Job & Corona +++ www. jobundco AK INFO DIGITAL Familienbonus auf einen Klick Infos rund um den Familienbonus von der Beantragung bis zum Familienbonus bei Corona- Kurzarbeit bieten die AK SteuerexpertInnen in einem Online-Vortrag. Am 24. Juni 2020 17 bis 18:15 Uhr Bitte melden Sie sich an: wien.arbeiterkammer.at/ familienbonus TIPP von Vanessa Mühlböck AK Steuerrechtsexpertin Steuervorteil im Homeoffice? H underttausende haben in der Corona-Krise ihren Arbeits- platz nach Hause verlegt. Aber nur einen kleinenTeil der Kosten des Homeoffice können Sie bei der Steuer als Werbungskosten geltend machen. n Das Arbeitszimmer wird fast nie anerkannt: Wenn Sie Ihr Wohnzimmer für einige Monate zum Büro gemacht haben, gilt das nicht als „Arbeitszimmer“. Nur wenn Sie ein Zimmer zu Hause dauerhaft zum räumlichen Mittelpunkt Ihrer Arbeit machen und beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz haben, können Sie die Einrichtung, die Strom-, Heizungs- und Miet- kosten für den Arbeitsraum als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. n Sie haben einen Schreibtisch oder einen Bürosessel gekauft, um im Homeoffice vorübergehend einsatzfähig zu sein? Die Steuer akzeptiert das nur als Werbungskosten, wenn Sie auch ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, in dem Sie dauerhaft einen Großteil Ihrer Arbeit leisten. n Kein Homeoffice ohne Internet, Telefon &Co. Diese Ar- beitsmittel können Sie bei der Steuer geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, in dem Sie dauerhaft tätig sind. Allerdings ist nur der berufliche Anteil absetzbar, den Sie selbst schätzen müssen. Mehr Steuer-Tipps im Zusammenhang mit der Corona-Krise unter www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona Web-Tipp ONLINE SPIELEN, ABER SICHER O nline-Spiele saugen oft unbemerkt auch unsere Daten ab. So können Sie sich dagegen schützen: n Schauen Sie in die Da- tenschutzbestimmungen. Achten Sie darauf, welche Berechtigungen Apps haben möchten. Es ist zum Beispiel verdächtig, wenn ein Spiel Zugriff auf Ihre Kontakte und Nachrichten verlangt, denn dafür kann es keinen vernünftigen Grund geben. n Bei der Registrierung werden jede Menge Daten abgefragt. Hier gilt die Faustregel: Weniger ist mehr. Wird eine E-Mail-Adresse verlangt, richten Sie eine ei- gene Adresse dafür ein. n Verwenden Sie die Ein- stellungsmöglichkeiten auf Ihrem Handy. Es ist oft regu- lierbar, ob auch andere Mit- spielerinnen und Mitspieler die eigenen Daten einsehen können. n Account löschen: Wenn Sie einem Spiel endgültig ade sagen, sollten Sie – so- weit möglich – den Account bewusst löschen (statt sich nur nicht mehr anzumel- den). n Als Kontrollmaßnahme bei Kindern wichtig: Kos- tenlose Spiele finanzieren sich meist über so genannte In-App-Käufe. Das kann zu sehr hohen Rechnungen führen. Nutzen Sie aus die- sem Grund die Möglichkeit, diese generell zu deaktivie- ren oder manuell freigeben zu müssen. Das ist sowohl bei Android als auch bei iOs möglich.  USLAND? buchten Fluges ist zwar gene- rell möglich, wenn der Antritt des Flugs unzumutbar gefähr- lich geworden ist. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sind noch viele Fragen offen, etwa wie die Corona-Lage auf Mallorca im August eingeschätzt wird. Eine kostenlose Stornierung ist in der Regel erst sieben bis zehn Tage vor dem geplanten Abflug möglich. ? Ich habe imAugust eine Reise mit Hotel nach Kroatien gebucht. Wird das stattfinden? Das lässt sich leider noch nicht sagen. Derzeit handhabt jedes Reiseland die Einreise unter- schiedlich. Es gibt in den klas- sischen Urlaubsländern in Eu- ropa wie Kroatien, Italien oder Spanien zwar Grenzöffnungen für die Tourismussaison. Doch ob diese Bestand haben, hängt auch von der Entwicklung der Gesundheitslage in den jewei- ligen Ländern ab. Sie können also erst kurz vor Ihrem Reise- antritt sicher sein, dass Sie an- reisen können. ? Wo erfahre ich, ab wann ich wohin reisen kann? Die Autofahrerclubs bieten ak- tualisierte Infos auf ihrenWeb- sites unter www.arboe.at oder www.oeamtc.at an. Informatio- nen finden Sie außerdem auf der Internetseite des österrei- chischen Außenministeriums unter www.bmeia.gv.at umden Sommerurlaub? © Simun Ascic - stock.adobe.com

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