AK Für Sie Juni 2020
wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 06/2020 9 GUTER RAT BRAUCHEN SIE HILFE? Die AK BeraterInnen und Berater stehen Ih- nen in der Corona-Krise Montag bis Freitag von 8 bis 15:45 Uhr mit Rat und Hilfe am Telefon zur Verfügung. Wählen Sie 01 /501 65 – und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz 1201 Steuer 1207 Pensions-, Unfall-, Krankenversiche- rung, Pflegegeld- einstufung 1204 KonsumentInnen- schutz 1209 Sicherheit, Ge- sundheit &Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 Wohnrecht (Mo–Fr, 8–12 Uhr, Di, 15–18 Uhr) 1345 Bildungs- beratung für junge Leute (Mo, Do, 9–14 Uhr, Di, Mi, 13–18 Uhr) 1406 Zum Schutz der AK Mitglieder ist die persönliche Beratung durch die AKWien bis auf Weiteres ausschließlich nach vorherigerTerminvereinbarung möglich. Wir bitten um Ver- ständnis. Ihre Gesundheit ist uns wichtig. © milangucic@gmail.com / AdobeStock Bankautomat schluckt Geld DÜRFEN DIE DAS? F rau G. wollte 2.000 Euro auf ihr Konto einzahlen. Sie überwies die 2.000 Euro in bar am Selbst- bedienungsautomaten im Foyer ihrer Hausbank. Als sie den gesamten Geld- betrag im Automaten deponiert hatte, erschien auf dem Display eine Anzeige: Das Gerät sei außer Betrieb. Es kam ein Beleg heraus, der über einen techni- schen Fehler informierte: Das Geld könne derzeit nicht verbucht werden. Es werde einbehalten, bis eine Buchung möglich sei. Weil ein Feiertag war, mel- dete Frau G. das Problem sofort telefo- nisch bei ihrer Bank. Trotz mehrfachen Nachfragens gab es von der Bank etli- che Wochen immer nur Auskünfte und Briefe, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Frau G. fragt nun: Dürfen die das? NEIN! Geld sofort retour Die Bank muss Frau G. den Geldbetrag unverzüglich zurückerstatten. Wenn ein Zahlungsvorgang gar nicht oder fehler- haft ausgeführt worden ist, gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Die Bank hätte sofort am Tag nach dem Feiertag den Automaten kontrollieren und das Geld überweisen müssen. Die AK formu- lierte einen Brief an die Bank. Erst ein- einhalb Monate später bekam Frau G. so ihr Geld zurück – zuzüglich der Zinsen ab dem Tag, an dem das Geld im Auto- maten steckengeblieben war. Denn auch ein Zinsschaden darf den Bankkundinnen und Bank- kunden in einem solchen Fall nicht entstehen. Benedikta Rupprecht ist Konsumentenschützerin der AKWien
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