AK für Sie, Oktober 2018
wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 10/2018 19 Frag uns! Die AK App apps.arbeiterkammer.at STUDIENBEIHILFE BEANTRAGEN! BILDUNG Mit Beihilfe kann man sich leichter voll aufs Studium konzentrieren geht. V iele Studierende, die ei- gentlich Anspruch auf Studienbeihilfe häen, holen sich die Förderung nie ab – An- trag stellen lohnt sich also! n Die Antragsfrist für das Wintersemester läu noch bis zum 15. Dezember. Die An- tragstellung ist kostenlos und einfach auch online möglich. Bei Anträgen innerhalb dieser Frist wird im Fall der Bewilli- gung das Stipendium ab Sep- tember ausbezahlt. n Einkommen der Eltern und Familiengröße sind die wichtigsten Kriterien, ob Sie ein Stipendium bekommen. Sobald Sie als StudentIn zuge- lassen sind, kann das Stipen- dium beantragt werden. Nach dem zweiten Semester müssen Sie Prüfungserfolge nachwei- sen, um eine Rückzahlung aus- zuschließen. n Die Höchststudienbeihilfe ist von verschiedenen Kriteri- en wie Wohnort oder Alter ab- hängig. Sie beträgt für Studie- rende unter 24 Jahren, die bei den Eltern wohnen, 324 Euro, für jene über 24 Jahre 821 Euro. n Dazuverdienen ist mög- lich, allerdings gibt es eine jährliche Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro. Bei höherem Einkommen während des Bei- hilfenbezugs wird das Stipen- dium entsprechend gekürzt. n Für Berufstätige gibt es spezielle Stipendien: einerseits das SelbsterhalterInnen-Sti- pendium für all jene, die vor dem Studium bereits vier Jahre lang gearbeitet haben, anderer- seits das Studienabschluss-Sti- pendium, um ein begonnenes Studium beenden zu können. n Aktuelle Infos zum Thema Studium und Beruf gibt es auch auf dem Blog arbeitenundstudieren.at StipendienstelleWien, Tel. 01/60173-0, www. stipendium.at ; Sozialreferate der Öst. HochschülerInnen- schaft; Tel. 01/310 88 80 0, www.oeh.ac.at; Einfach und unkompliziert nachrechnen: www.stipendienrechner.at KARRIERE-TIPP von Gernot Mitter AK Arbeitsmarktexperte Förderung für weit entfernte Jobs S ie haben eine Arbeit oder eine Lehrstelle gefunden, die Ihnen zusagt, nur leider nicht an IhremWohnort? Das AMS zahlt dafür eine finanzielle Unterstützung aus, wenn Sie zuvor arbeitslos waren. n Voraussetzungen: Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie beim AMS gemeldet sein, eine Zusage für die Arbeit haben. Das Einkommen für die Stelle darf nicht über 2.300 Euro im Monat liegen. n Achtung! Sie müssen die Entfernungsbeihilfe beantragen, bevor Sie die Stelle antreten oder die Lehre beginnen! n Was wird gefördert? Es gibt einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten des Arbeitswegs, der täglich, wöchentlich oder monatlich zurückgelegt werden kann sowie für die Kosten einer Unterkunft am Arbeitsort. n Höhe der Förderung: Das AMS ersetzt Ihnen monatlich Fahrt- und Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 33,33 Prozent und einer Kostenbeteiligung von einer an- deren Stelle. Der Höchstbetrag beträgt bei Fahrtkosten 260 Euro pro Monat und bei Mietkosten 400 Euro pro Monat. n Dauer: Arbeitskräfte erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen, Lehrlinge jeweils für 52Wochen. Danach müssen Sie die Beihilfe erneut beantragen. Insgesamt erhalten Arbeitskräf- te die Beihilfe höchstens für zwei Jahre, Lehrlinge für die Dauer der Ausbildung. Die Beihilfe zu Fahrtkosten und Mietkosten endet, wenn das Arbeitsverhältnis oder Lehrverhältnis beendet wird. Egal aus welchemGrund. n Arbeiten imAusland. Wenn Sie in einem anderen EU-Land oder in einem Land des EuwopäischenWirtschaftsraums oder in der Schweiz arbeiten wollen, dann informieren Sie sich bei Ihrer AMS-Zweigstelle oder online über EURES, die EURopean Employment Services. Hier gibt es Länderinformationen, eine Online-Stellenbörse sowie Informationen über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Jobsuche im Ausland. AK RATGEBER Bestelltelefon 501 65 1401 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte. SO FINANZIERENSIE IHRSTUDIUM – STIPENDIENUNDANDERE FÖRDERUNGEN STIPENDIEN FÜR BERUFSTÄTIGE Foto: Ernst Weingartner / picturedesk.com
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