AK Stadt · Seite 9
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nahe, dass diese Kleinst-Unternehmer ganz
klassisch von ihren Auftraggebern in die
Scheinselbstständigkeit gedrängt werden.
Diese Entwicklung ist im Baubereich, aber
auch im Transportwesen zu beobachten.
Daher wären gerade in diesen Branchen
mehr Kontrollen auf Scheinselbstständigkeit
bereits bei der Vergabe der Gewerbescheine
dringend erforderlich, um ein Lohn- und
Sozialdumping zu stoppen. Der Arbeit-
nehmerInnenbegriff muss den aktuellen
Entwicklungen am Arbeitsmarkt angepasst
werden. Wenn jemand von einem Auftragge-
ber wirtschaftlich abhängig ist, muss dies als
Kriterium für unselbstständige Arbeit stärker
bewertet werden. Das Subunternehmertum
bei öffentlichen Aufträgen muss auf höchs-
tens zwei Ebenen beschränkt werden. Lange
Subunternehmerketten sind der Nährboden
für Sozialbetrug und Lohn­dumping.
Deutsch ist der Türöffner
Obwohl sie fast ein Drittel der Selbstständi-
gen stellen, ist der Beschäftigungseffekt der
migrantischen Unternehmen in Wien relativ
gering. Gemessen an allen Angestellten,
ArbeiterInnen und freien DienstnehmerInnen
mit Arbeitsort Wien, ist er mit nur knapp drei
Prozent zu veranschlagen. Typisch für diese
Kleinbetriebe ist auch die Beschäftigungs-
struktur: Nur etwa 40 Prozent sind Standard-
Arbeitsverhältnisse, etwa 23 Prozent sind
geringfügig Beschäftigte, aber immerhin
14 Prozent sind mithelfende Familienange-
hörige. Die Jobs in den migrantischen Betrie-
ben werden häufig von jungen MigrantInnen,
die sonst am Arbeitsmarkt oft schlechtere
Beschäftigungschancen haben, besetzt.
Interessant dabei ist, dass für die migranti-
schen ArbeitgeberInnen gute Deutschkennt-
nisse der MitarbeiterInnen das wichtigste
Auswahlkriterium darstellen.
Ein großer Teil der
migrantischen Unter-
nehmerInnen ist sehr
gut ausgebildet
à
›
Qualifikation:
Die Anerkennung von
mitgebrachten Qualifikationen und
Fertigkeiten muss weiter erleichtert
werden. Dazu wurden auf Druck der
AK Beratungsstellen eingerichtet, die
­MigrantInnen unterstützen. Die Firmen
sind aufgefordert, MigrantInnen auch
nach ihrem tatsächlichen Ausbildungs­
niveau zu beschäftigen und zu ­bezahlen.
›
Absicherung:
Viele migrantische
UnternehmerInnen müssen zwischen
Selbstständigkeit und einer unselbst-
ständigen Beschäftigung hin und
herwechseln. Durch ein sehr geringes
Einkommen haben sie kaum Spielraum.
Wenn sich ihr Unternehmen nicht mehr
lohnt, gibt es für sie keine Absicherung
gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit.
Die Absicherung für diese prekären
Beschäftigungsformen muss verbessert
werden.
›
Lohndumping:
Besonders in der
Baubranche gibt es Arbeitsverhältnisse,
die formal wie selbstständige Unter-
nehmen aussehen. Daher muss der
ArbeitnehmerInnenbegriff den aktuellen
Entwicklungen am Arbeitsmarkt ange-
passt werden. Das Subunternehmertum
bei öffentlichen Aufträgen muss auf
höchstens zwei Ebenen beschränkt
werden.
›
Auftraggeberhaftung:
Viel zu
häufig bekommen Beschäftigte von
Subunternehmen am Bau keinen
Lohn, weil die Subunternehmer nicht
greifbar sind. Fürs Baugewerbe gilt
zwar die Auftraggeberhaftung – sie
greift aber erst nach erfolgloser Ex-
ekution und wenn der Auftraggeber
nicht insolvent ist. In der derzeitigen
Form ist sie für Lohnforderungen prak-
tisch nicht wirksam. Deshalb muss
die Auftraggeberhaftung verschärft
werden.
›
Gewerbeschein:
Es gibt derzeit
Gewerbescheine für fast jede Hand-
langertätigkeit am Bau. Das ist ein
Nährboden für Scheinselbstständigkeit
und Lohndumping. Daher muss die
Vergabe von Gewerbescheinen stärker
kontrolliert werden.
›
Betriebsrat:
Betriebliche Mitbe-
stimmung ist entscheidend für ein
produktives Betriebsklima. Hier haben
alle Kleinbetriebe Nachholbedarf, aber
gerade in vielen von MigrantInnen
geführten Betrieben muss noch mehr
umgedacht werden.
FORDERUNGEN DER AK WIEN
Weil sich in Zukunft etwas bewegen soll
Das Subunter-
nehmertum bei
öffentlichen
Aufträgen muss
auf höchstens zwei
Ebenen beschränkt
werden
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