WUM 2/2020

* Werner Hochreiter ist Jurist und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt und Ver- kehr der AK Wien. www.ak-umwelt.at Seite 28 Wirtschaft & Umwelt 2/2020 S eit Juni 2019 ist die EU-SUP- Richtlinie in Kraft. Seither versuchen die Großformen des Lebensmittelhandels mit allen Mitteln abzuwenden, dass in Zu- kunft die mit Einweg assoziierte „Convenience des Wegwerfens“ wegfällt und alle Outlets auch Einweggebinde zurücknehmen müssen. Nicht nur die Diskon- ter Hofer und Lidl sind dagegen. Auch alle Vollsortimenter – voran REWE und SPAR – sehen das so. Unnötig, teuer und moderne Kreislaufwirtschaft geht anders … ist der Tenor, den sie durch die Altstoff-Recycling Austria (ARA) landauf landab bei Landes- und Bundespolitikern verkünden las- sen. ARA zeigt in diesemZusam- menhang, wie sehr es als Lobby- ing-Agentur der Mächtigen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) fungiert. Das politische Gewicht der Handelsketten ist weit größer, als ihr Drittel-Anteil an den Einzelhandelsumsätzen in Österreich vermuten lässt. Sie sind gate-keeper zwischen den Lebensmittelherstellern und den Konsument*innen. Wer in Österreich verkaufen will, kommt an der Handvoll Ketten nicht vorbei, bei denen fast alle diese Umsätze konzentriert sind. Das verleiht den Aufsichtsrats- sitzen der Ketten in ARA ein be- sonderes Gewicht innerhalb der Wirtschaft. Darum hat das Umweltmi- nisterium gleich im Sommer eine Studie beauftragt, wel- che Umsetzungsalternativen zu Verfügung stehen, und zur Begleitung einen Beirat mit So- zialpartnern, Ländern und Kom- munalverbänden eingerichtet. Angesichts der Widerstände ist das Einwegpfand im Herbst auch Gegenstand der Regie- rungsverhandlungen geworden. Es soll sich zugetragen haben, dass es zunächst schon ver- ankert war, aber dann kurz vor Abschluss von der ÖVP-Seite wieder aus dem Regierungspro- gramm herausgestrichen wurde. Mittlerweile waren erste Studie- nergebnisse im Beirat bekannt geworden. Einwegpfand – bitte noch ein bisschen warten Man sollte meinen, dass „alles klar“ ist, wenn eine EU-Richtlinie dem Littering, also dem „achtlosen Wegwerfen“ von Kunststoffprodukten der Kampf ansagt und festlegt, dass Getränkeverpackungen spätes- tens ab 2029 zu 90 Prozent getrennt erfasst werden müssen. Denn ohne Einwegpfand, nur mit herkömmlichen Sammelsystemen ist das nicht zu schaffen. Aber weit gefehlt! VON WERNER HOCHREITER * Politik KURZGEFASST Obwohl das 90-prozenti- ge-Getrennterfassungs- ziel der EU-SUP-Richtlinie anders kaum erreichbar ist, ist die Umsetzung eines Einwegpfands in Österreich nicht sicher. Der Handel legt sich quer. Dabei hat das Einweg- pfand große Vorteile: Es verhindert Littering. Es ist das kostengünstigs- te Instrument mit der höchsten Rücklaufquote und der besten Recyclat- qualität. Und es garantiert die Zielerreichung und ist rechtssicher. FOTOS: THOMASB/PIXABAY (1)/EML AK WIEN (1) AUS PET-GETRÄNKEFLASCHEN SOLLEN WIEDER PET-GETRÄNKEFLASCHEN HERGE- STELLT WERDEN KÖNNEN. DAS GINGE MIT DEM GELBEN SACK NICHT.

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