Wirtschaft & Umwelt 1/2019
www.arbeiterkammer.at Wirtschaft & Umwelt 1/2019 Seite 19 Es zeigt sich aber bei Grundwasser- und Trinkwasseruntersuchungen, dass auch Abbauprodukte der 2. und 3. Ge- neration gefunden werden. Hier wären strengere Genehmigungskriterien not- wendig, um bereits bei der Zulassung eines Pestizidwirkstoffes Gefahren für das Gut Wasser von vornherein aus- zuschließen. Dies zeigt auch der Um- stand, dass noch immer der Wirkstoff Atrazin und seine Abbauprodukte im Grundwasser und in Flüssen gefunden wird – obwohl dieses Pestizid bereits im Jahr 1995 – also vor 24 Jahren verboten wurde. Pestizidrückstände in Lebensmitteln Konsequente Kontrollen auf Pesti- zidrückstände in Lebensmitteln sind für die Sicherheit der menschlichen Gesundheit notwendig. Im Rahmen des nationalen Rückstandsmonitorings werden jährlich rund 800 Lebensmit- tel untersucht. Für das Jahr 2017 wies diese Untersuchung rund 54 Prozent der Produkte mit Pestiziden über der Bestimmungsgrenze aus, – beim Mo- nitoring im Jahr 2016 waren dies 71,9 Prozent. Produkte mit Pestiziden über den zulässigen Höchstwerten fanden sich im Jahr 2017 bei etwa 1,9 Prozent (2016: 1,8 Prozent) der untersuchten Lebensmittel. Im nationalen Monitoring werden jährlich immer wieder verschie- dene Produktgruppen erfasst. Auch das EU-weite Monitoring weist ähnliche Höchstwertüberschreitungen auf. In den Untersuchungen der Arbeiterkam- mer im Jahr 2018 wurden bei 50 unter- suchten Obst- und Gemüseproben in 64 Prozent der untersuchten Produkte Pestizide über der Bestimmungsgren- ze nachgewiesen. Es wurde allerdings bei keiner der gezogenen Proben eine Höchstwertüberschreitung gemessen. Solange die Höchstwerte nicht über- schritten werden, gelten diese Lebens- mittel als verkehrsfähig und damit auch als sicher. Biolebensmittel – frei von Pestiziden? In der biologischen Landwirtschaft ist der Einsatz von chemisch-synthe- tischen Pestiziden verboten. Dennoch werden in Untersuchungen auch hier immer wieder Pestizidrückstände ge- funden. Zum Teil kann dies mit dem Einsatz von Pestiziden in der konventi- onellen Landwirtschaft in der Nachbar- schaft erklärt werden, da über Abdrift Pestizide auch in Bioprodukten auf- tauchen können. Um KonsumentInnen zukünftig vor dieser Verunreinigung besser zu schützen wurde in der neuen EU-Bioverordnung ein relativ strenges Monitoringsystem eingebaut. Biobau- ern und Biobäuerinnen haben bereits im Vorfeld Maßnahmen zu setzen, um solche Verunreinigungen zu vermeiden – diese Maßnahmen sind regelmäßig zu kontrollieren und falls erforderlich – anzupassen. Sollte eine Verunreini- gung auftreten, ist die Behörde umge- hend darüber zu informieren, sie hat die Ursachen dafür feststellen und die verunreinigten Bioprodukte dürfen bis zur Klärung nicht als solche im Handel verkauft werden. Vorsorgender Gewässerschutz In Österreich wird das Trinkwasser zu 100 % aus Quell- und Grundwasser gewonnen. Laut Wasserrechtsgesetz ist Grund- und Quellwasser so rein- AK-Test: Pestizidrückstände in Lebensmitteln https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/essenundtrinken/ Rueckstaende_von_Schaedlingsbekaempfungsmitteln_2018.pdf China: Menschen müssen die Arbeit von Bienen übernehmen. ª Das Vorsorgeprinzip müsste bei der Zulassung von Pestizidwirkstoffen umfassend angewen- det werden.
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