Wirtschaft & Umwelt 1/2019

www.ak-umwelt.at Seite 20 Wirtschaft & Umwelt 1/2019 zuhalten, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann. Trinkwasser sollte so sauber gehalten werden, dass es ohne Aufbereitung in Trinkwasser- qualität an die Menschen abgegeben werden kann. Laut Trinkwasserver- ordnung darf dieses einen maximalen Grenzwert bei Pestiziden von 0,1µg/l aufweisen – dann gilt es als sicher. Bei einer Überschreitung des Grenzwer- tes hat der Wasserversorger das Was- ser entsprechend aufbereiten um die Grenzwerte einzuhalten. Die Kosten dafür trägt der Wasserversorger bzw. in weiterer Folge die KonsumentIn- nen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Grenzwerte wird regelmäßig überprüft, sowohl von den Wasserversorgern als auch von der Lebensmittelaufsicht der Bundesländer. Problematischer ist die Situation für Menschen, die ein Haus- brunnen mit Trinkwasser versorgt. Eine Untersuchung der AK Oberösterreich zeigte bedenkliche Höchstwertüber- schreitungen. Auch Untersuchungen von Flüssen und die regelmäßig durch- führten Grundwassermonitorings des Umweltbundesamtes zeigen, dass in landwirtschaftlich genutzten Gebie- ten, Pestizide über den Höchstwerten nachgewiesen werden. Es ist daher unerlässlich, dass weniger Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Daher ist es auch wichtig, in Gesetzen die Verursacher stärker in die Pflicht zu nehmen. Das bedeutet, bereits bei der Zulassung von Pestiziden darauf zu achten, dass diese erst gar nicht in un- sere Gewässer gelangen. Hormonell wirksame Stoffe ImRahmen der Zulassung von Pflan- zenschutzmitteln und Biozidprodukten wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Themen in den Medien auf breiter Ebene diskutiert. Dazu zäh- len unter anderem die Kriterien für die Identifizierung von hormonell schädi- genden Stoffen (endocrine disrupting chemicals, EDC), welche die Europäi- sche Kommission (EK) bereits vor Ende 2013 vorschlagen hätte müssen, die aber Anfang 2017 noch immer nicht verabschiedet waren. Die EK hatte seit Mitte 2016 verschiedene Entwür- fe vorgelegt, für diese jedoch keine qualifizierte Mehrheit auf Ebene der Mitgliedstaaten erhalten. Die Schädi- gung des hormonellen Systems ist ein Bereich, der vermutlich weitreichende gesundheitspolitische Folgen mit sich bringt, in dem aber auch noch sehr viel Forschungsbedarf besteht. In Studien konnten bereits negative Effekte auf zahlreiche Wasserorganismen nach- gewiesen werden. Diese Erkenntnisse müssten bei einer Einstufung berück- sichtigt werden. Das Vorsorgeprinzip müsste bei der Zulassung von Pesti- zidwirkstoffen umfassend angewendet werden. Lösungsansätze Es ist notwendig die Umwelt und das öffentliche Gut Wasser besser vor Pestizidverunreinigungen zu schüt- zen. Hier braucht es klare politische Vorgaben, damit der Schutz der Was- serqualität und der Gewässerschutz Vorrang vor Verunreinigungen aus der Schwerpunkt Pestizide ª VERSCHMUTZUNGSGRAD KOHÄRENZ MIT ANDEREN EU-GESETZEN Die Landwirtschaft wird im Bericht der Europäischen Umweltagentur als Hauptverursacher dafür ange- führt, dass Grundwasser den guten chemischen Zustand nicht erreichte. Diese führt zu einer diffusen Verschmutzung durch Nitrate und Pestizide. Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Gemeinsame Agrarpolitik) oder im Bereich der Chemie (Pestizidverord- nung) sollten künftig so gestaltet sein, dass Wasserökosysteme in keinster Weise beeinträchtigt werden. EU-weit stellen für das Grundwasser folgende Pestizidwirk- stoffe ein Problem dar: Trifluralin, Atrazin, Simazin, Alachlor, Penta- chlorphenol. QUELLE: EUROPEAN ENVIRONMENTAL AGENCY, 2018: EUROPEAN WATERS, ASSESSMENT OF STATUS AND PRESSURES 2018.

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