Wirtschaft & Umwelt 1/2019
TRINKWASSERRICHTLINE EU-Rat stimmt für Zugang zu Wasser Im Februar 2018 legte die EU Kommission eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vor. Ziel ist es, den Zugang zu sauberem Wasser in Europa wirksam zu si- chern und das Vertrauen der Bür- gerInnen in ihr Leitungswasser zu fördern. Die EU-Umweltminister konnten sich im EU-Rat nun zu den heiß diskutierten Themen Zugang zu Trinkwasser und Hy- gieneanforderungen an Materi- alien in Kontakt mit Trinkwasser auf einen Kompromiss einigen. Andere Themen wie Parameter- werte, Informationspflichten etc., die vor allem von Österreichs Vertretung kritisch gesehen wurden, sollen in Fachgremien geklärt werden. Mit dieser Ei- nigung ist nun der Weg frei für Trilogverhandlungen, um diese Neufassung endgültig beschlie- ßen zu können. Da im Mai 2019 die Wahlen zum Europäischen Parlament sind, starten der Tri- log erst danach. Der Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen in der EU ist abzusichern – EU-weit haben 1,8 Mio. EU-BürgerInnen dafür unterschrieben. SI KLIMAZUKUNFT Vision der Europäischen Kommission für eine kli- maneutrale Wirtschaft Die EK hat Ende November 2018 die Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, mo- derne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ vorge- legt. Nun sind die anderen EU In- stitutionen ebenso wie nationale Parlamente, NGOs und sonstige Stakeholder aufgerufen, sich damit zu beschäftigen. Am9. Mai 2019 werden sich schließlich die Staats- und Regierungschefs bei einemGipfel in Sibiu dem Thema widmen. Bis Anfang 2020 soll eine ambitionierte EU-Strategie verabschiedet und – wie im Pari- ser Klimaübereinkommen vorge- sehen – an die Klimarahmenkon- vention der Vereinten Nationen Nachrichten terlich behandelt, lässt sie sich das Umrüstprogramm einiges kosten. Insgesamt 152 Mio. € schießt der Bund zu, mit dem Effekt, dass 2019 rund 80% der Wagen (über 50.000 Stück) um- gerüstet waren. GL FUHRPARKS IN STÄDTEN UND KOMMUNEN EU-Quoten für saubere Fahrzeuge Bei öffentlichen Dienstlei- stungsaufträgen und Beschaf- fungenmüssenabdemJahr2025 verpflichtende Mindestquoten an sauberen Straßenfahrzeugen eingehaltenwerden. DieseQuote wird für jeden EU-Staat festge- legt und im Jahr 2030 nochmals erhöht. Darauf haben sich EP und Rat bei der sogenannten „Clean Vehicles Directive“ (Richt- linie zur Beschaffung emissions- freier Straßenfahrzeuge) am 9. Februar 2019 geeinigt. Demnach müssen öffentliche Gebiets- körperschaften und Unterneh- men in den Bereichen Wasser, Energie,Verkehr, Abfall und Post diese Mindestanteile einhalten. FOTO: DB (1) Seite 4 Wirtschaft & Umwelt 1/2019 übermittelt werden. Im Zentrum der Vision steht das Ziel, die globale Klimaerwärmung – seit dem Beginn der Industrialisie- rung – auf 1,5°C zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden acht alternative Szenarien bewertet, die durch unterschiedliche Maß- nahmenbündel eine Reduktion der Treibhausgase (netto) von 85 bis 100 Prozent gegenüber 1990 erzielen. FW AUF LEISEN SOHLEN Zehn Dezibel weniger auf Schiene Auf leisen Sohlen kommen immer mehr deutsche Güterwa- gen daher. Änderungen an den Wagenbremsen über den Ein- bau der sogenannten LL- oder K-Sohlen sorgen für bis zu 10 Dezibel weniger. Das entspricht einer Halbierung des empfun- denen Lärms. Die neuartigen Verbundbremssohlen rauen die Radlaufflächen weniger auf, re- duzieren die Verriffelungen und sorgen so für die Reduktion. Wenn auch sonst die Bundes- republik ihre Bahn eher stiefmüt- LKW-TEMPO 70 Lärmschutz Autobahnen NEU Im Februar ist bekannt geworden, dass die Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Autobahnen und Schnellstra- ßen geändert wurde. Im Gegenzug hat Verkehrsminister Hofer angekündigt, dass das nächtliche Tempolimit für Lkw von 60 auf 70 km/h angehoben wird. „Das hat für die Bewohner keine wahrnehmbaren Auswirkungen und entschärft einen Wettbewerbsnachteil der heimischen Wirtschaft“, betonte der Minister gegenüber der Krone. Die neue Version gilt seit Oktober 2018. Wie bisher hat es zu den Änderungen keine öffentliche Begutachtung gegeben. Dass besonders verlärmte Objekte abgelöst werden können, wird wieder nicht erwähnt. Die Kosten für die Verbesserungen dürften im einstelligen Mio.-Bereich pro Jahr liegen. Künftig müssen wesentlich mehr Gebäude berücksichtigt werden. Nun sind Häuser mit einer Baubewilligung vor Juli 2007 erfasst. Die Lärmschutzwände dürfen auch höher werden. Bei stark belasteten einzelnste- henden Wohngebäuden wird die Förderung erhöht. HO www.ak-umwelt.at Die neuen Bremssohlen der DB bringen 10dB weniger Lärm.
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