WUM 01/2020
www.ak-umwelt.at Seite 6 Wirtschaft & Umwelt 1/2020 Nachrichten Dezember 2019 nachgezogen. DasKlimagesetz soll nunRechts- sicherheit geben, nicht zuletzt indem der Weg in die Klimaneu- tralität detaillierter beschrieben wird. Die Zielvorgabe für 2030 soll mitsamt der einschlägigen Instrumente angepasst, ein Ziel- pfad für den Zeitraum 2030 bis 2050 festgelegt werden. Ab 2023 möchte man in einem 5-Jahres- Rhythmus prüfen, ob die ergrif- fenen Maßnahmen mit der Zieler- reichung harmonieren. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten Strategien zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln. FW GENTECHNIK Handelsabkommen ge- fährdet EU-Standards Das Freihandelsabkommen der EU mit den USA – kurz TTIP ist eigentlich auf Eis gelegt. Stattdessen prüft die EU jetzt ein Mini-Handelsabkommen für US-Agrarexporte bei dem auch für gentechnisch veränderte Organismen Erleichterungen angedacht sind. Gleichzeitig wird von der EU betont, dass keine größeren Zugeständnisse wie Zollsenkungen oder Ände- rungen der EU-Gesetze vor- gesehen sind. Es wird betont: „Wir befassen uns wirklich nur mit regulatorischen Fragen, die den Handel in gewisser Weise beeinträchtigen, und versuchen daher, Maßnahmen zu finden, die übrigens seit langem be- stehen“. EU-Beamte haben bereits mitgeteilt, dass dies die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen, die im Rahmen des Mini-Deals aus den USA in die EU importiert wurden, beschleunigen könnte. Dies ist das erste Mal, dass ein EU-Beamter dies bestätigt. Die AK, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft lehnen ein Aufweichen der strengeren eu- ropäischen Umwelt- und Ge- Langsamer: Auf den niederländischen Auto- bahnen darf ab 16. März während des Tages (zwischen 6 und 19 Uhr) nur mehr 100 km/h gefahren werden. Dies ist eine der Maßnah- men, die die Niederlande treffen, um die „Stickstoff- krise“ in den Griff zu bekommen. Diese entstand, als der „Raad van State“, vergleichbar einem Höchstgericht, die Genehmigung von Großprojekten verbot, da die Auswirkungen auf die zu hohen Stickoxid-Im- missionen, insbesondere auf Naturschutzgebiete, nicht ausreichend geprüft seien. In der Folge schlug die Regierung ein Maß- nahmenpaket vor, mit dem die Stickoxidemissionen verringert werden sollen. Die Geschwindigkeitsbe- schränkung ist ein Teil dieses Pakets. Niedriger: In Deutschland wurde im Rahmen des Klimapakets beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Bahntickets zu senken. Statt zuvor 19 Prozent, dem Normalsteuersatz in Deutschland, beträgt die Mehrwertsteuer seit 1. Jänner 2020 nur mehr 7 Prozent. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, diese Preissenkung vollständig an die Kunden weiterzugeben. In Österreich gilt im Perso- nentransport mit Bahn und Bus bereits jetzt der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent. Fluggesell- schaften lachen darüber nur, denn sie zahlen überhaupt keine Mehr- wertsteuer. Nicht nur Tickets im grenzüber- schreitenden Verkehr sind nach der EU-Mehrwert- steuerrichtlinie steuerfrei, sondern auch alles Material bis hin zum Treibstoff. Früher: Im Vereinigten Königreich (UK) soll das Verbot von Neuzulassun- gen von Autos mit Verbrennungsmotor früher erfolgen, als ursprünglich geplant. Während es lange hieß, dass ein solches Verbot 2040 kommen solle, um die Klimaneutra- lität 2050 zu erreichen, wurde dieser Zeitpunkt auf 2035 vorgezogen. Mit der offiziellen Einladung zur nächsten Klimakonferenz (COP 26) in Glasgow forderte der britische Premierminister andere Staaten auf, bis 2050 klimaneutral zu werden. Im Zuge dieser Aufforde- rung kündigte er auch das frühere Aus für die Zulassung von Verbren- nungsmotoren in UK an. Nicht ganz überraschend begrüßten Umwelt-NGOs die Maßnahme, während britische und deutsche Autohersteller die Ankün- digung kritisierten. Mittlerweile hat der englische Verkehrsminister sogar in Aussicht gestellt, dass das Verbot bereits 2032 kommen könnte. Weniger: Die Corona- Pandemie trifft die Fluglini- en besonders stark, da viele Staaten den Flugver- kehr radikal eingeschränkt haben. Nun hat die Europäische Kommission die Regeln für die Vergabe von „Slots“ gelockert, um sogenannte Geisterflüge zu vermeiden. In normalen Zeiten ist die Nachfrage nach „Slots“, den Zeit- fenstern, in denen Flugzeuge starten oder landen dürfen, sehr hoch. Die Slots werden nach internationalen Regeln vergeben. Nach diesen Regeln haben Fluglinien in einem Jahr nur dann wieder ein Anrecht auf ihre Slots, wenn sie im Jahr zuvor zumindest 80 Prozent der Slots genutzt haben. Das führt zu „Geisterflügen“, die nur durchgeführt werden, um Slots zu behalten, auch wenn der Flug bei weitem nicht ausgelas- tet ist. EU, EUROPA UND DIE GANZE WELT AUF EINEN BLICK FOTO: EML/AK WIEN (1)
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=