Wirtschaft und Umwelt 03 2018
Vorschläge und Ergebnisse vorgelegt werden sollten. An vorderster Stelle der legislativen Maßnahmen stehen Vorschläge für die Entwicklung einer einheitlichen EU-Taxonomie für nach- haltige Tätigkeiten (zunächst ist die Eindämmung des Klimawandels im Fokus, dann auch andere soziale und Umweltaspekte) sowie von Nachhaltig- keitsbenchmarks – mit einem Fokus auf CO 2 -Bilanzen, um Investoren bessere Informationen zum Carbon Footprint ihrer Anlagen bereitstellen zu können – und für die Klärung der Pflichten von Vermögensverwaltern und institutio- nellen Anlegern. Diese sollen zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investi- tionsentscheidungen einbeziehen und dies auch nach außen nachvollziehbar offenlegen. Bereits im Mai 2018 hat die Kommission ein erstes Paket mit Vor- schlägen zur Regulierung nachhaltiger Finanzierung angenommen. In weiteren Maßnahmen sollen Stan- dards und Kennzeichen für umwelt- freundliche Finanzprodukte entwickelt, unterstützende Aktionen zur Förde- rung von Investitionen in nachhaltige Projekte umgesetzt sowie insgesamt Nachhaltigkeit in der Unternehmens- führung gestärkt und das kurzfristige Denken an den Kapitalmärkten ab- beraten, wie durch Reformen entlang der gesamten Investitionskette öffentli- ches und privates Kapital gleichermaßen in Richtung nachhaltiger Anlagen ge- lenkt werden kann. Nicht zuletzt geht es dabei auch um die Frage, welche Schrit- te die Finanzinstitutionen und deren Auf- sichtsbehörden setzen müssen, um den Klimaschutz zu fördern und gleichzeitig durch die adäquate Abschätzung um- weltbezogener Risiken Finanzmarktsta- bilität zu gewährleisten. Auf der Grundlage des Anfang 2018 vorgelegten Endberichts der Experten- gruppe veröffentlichte die Kommission im März 2018 ihren Aktionsplan zur „Fi- nanzierung nachhaltigen Wachstums“. Dahinter steht auch der Wunsch von Kommissionspräsident Juncker nach einer Führungsrolle Europas bei der in- ternational akkordierten Bekämpfung des Klimawandels. Mit Hilfe des Akti- onsplans möchte man Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken, Langfristorientierung und Transparenz von Anlagen fördern und dazu beitra- gen, finanzielle Risiken von Umwelt- zerstörung und Klimawandel besser zu bewältigen. Zu diesem Zweck soll auch geprüft werden, inwiefern die Eigen- kapitalanforderungen von Banken auf die Unterschiede zwischen „grünen“ und „braunen“ Investitionen feinabge- stimmt werden können. Der Aktions- plan dient darüber hinaus als Grundla- ge für Diskussionen auf internationaler Ebene, wie im Rahmen des Finanzsta- bilitätsrats, der G20 und G7 sowie der Vereinten Nationen. Im Jahr 2019 wird über die Umsetzung des Aktionsplans berichtet. Konkret wurden im Aktionsplan zehn Maßnahmen definiert, für die teil- weise schon im 2. Quartal 2018 erste ➔ * Unser Standpunkt Soziale Einbettung grüner Anleihen ¢ Kalkulierbare Risiken brauchen klare Rahmenbedingungen. ¢ Zentral sind Transparenz, Anlegerschutz und Finanzmarktstabilität. ¢ Starke Rolle des öffentlichen Sektors (z.B. in den Bereichen Energie, Verkehr). ¢ Keine staatliche Risikotragung für privatisierte Gewinne! Schwerpunkt Klima & Geld www.ak-umwelt.at Seite 12 Wirtschaft & Umwelt 3/2018 Ohne Standards ist „grüne Finanzierung“ nur ein Marketinggag. FOTOS: EML AK WIEN (1)
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