Wirtschaft und Umwelt 03 2018
*Christoph Streissler ist Chemiker und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt & Verkehr der AK Wien. I n einem eigenen Anhang der Klima- rahmenkonvention werden diejenigen Staaten aufgelistet, die die Entwick- lungsländer bei Maßnahmen zur Emis- sionsreduktion und zur Anpassung an den Klimawandel finanziell und techno- logisch unterstützen sollen. Bei diesen Staaten – sie sind im An- hang II der Konvention aufgezählt – handelt es sich im wesentlichen um die damaligen Mitglieder der OECD und die Europäische Union (damals Euro- päische Wirtschaftsgemeinschaft). Die Abwicklung der Finanzierung von Kli- maschutzmaßnahmen in Entwicklungs- ländern wurde der „Global Environment Facility“ (GEF) übertragen, die kurz vor der Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 gegründet worden war. Sie dient der Finanzierung von Projekten im Rah- men verschiedener internationaler Um- weltkonventionen: Neben der Klimarah- menkonvention sind dies die Biodiver- sitätskonvention, die Konvention über Wüstenbildung (Desertifikation) sowie internationale Umweltvereinbarungen zu Chemikalien, Abfällen und Wasserwirt- schaft. Dazu wird die GEF (siehe www. thegef.org) von den Industrieländern re- gelmäßig dotiert, und zwar in Vierjahres- perioden. In der abgelaufenen Periode (2014 bis 2018) wurden insgesamt 4,34 Milliarden US-Dollar (USD) in den Fonds gespeist. Für Klima-Projekte wurden da- von etwa 29 Prozent verwendet. Insge- samt hat die GEF seit 1992 944 Projekte zur Emissionsreduktion mit einem Volu- men von USD 5,6 Milliarden unterstützt. Die GEF finanziert Projekte nicht selbst, sondern bedient sich dazu der Weltbank, der UNDP (United Nations Development Programme, der Entwick- lungsagentur der UNO) und der UNEP (United Nations Environment Program- me, der Umweltagentur der UNO). Sie dient also als Drehscheibe für die Gelder, hat aber auch eine Rolle bei der Definiti- on einheitlicher Standards bei der Finan- zierung und Auswahl von Projekten. Ziel: Mehr Geld für den Klimaschutz Neben dieser „zentralisierten“ Fi- nanzierung von Klimaschutz- und FOTOS: ANDRITZ HYDRO GMBH (1) Internationale Klimafinanzierung www.ak-umwelt.at SEITE 14 WIRTSCHAFT & UMWELT 3/2018 KURZGEFASST Mit dem Pariser Klimaschutz- abkommen haben sich auch Entwicklungsländer zu Maß- nahmen zur Verminderung der Emissionen von Treibhausga- sen verpflichtet. Die Gelder für die nötigen Investitionen kommen unter dem Titel „Klimafinanzierung“ teils von Industrieländern. Mittlerweile sind dies umfangreiche, nicht immer leicht zu durchschau- ende Geldströme, bei denen eine Vielzahl internationaler Institutionen beteiligt sind. Als die Klimarahmenkonvention 1992 entworfen wurde, einigten sich die Staaten darauf, dass die Industrieländer weitergehende Verpflichtungen auferlegt bekommen sollen als die Entwicklungsländer. Diese Trennung ist zusehends obsolet geworden. VON CHRISTOPH STREISSLER* Schwerpunkt Klima & Geld ª
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