Wirtschaft und Umwelt 03 2018

* Werner Hochreiter ist Jurist und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt & Verkehr der AK Wien. www.ak-umwelt.at Seite 28 Wirtschaft & Umwelt 3/2018 V erfahrensbeschleunigung ist ja nicht gerade ein neues Thema, wenn man den Werde- gang des Umweltverträglich- keitsprüfungsgesetzes (UVP-G) verfolgt. Schon bald nach dem Scheitern des Donaukraftwerks Hainburg im Jänner 1985 be- gannen Überlegungen für eine integrierte Umweltprüfung und eine echte Bürgerbeteiligung in Verfahren. Doch die Wirtschaft war entschieden gegen neue bürokratische Hürden. Erst die laufenden EU-Beitrittsverhand- lungen und die Gewissheit, dass EU-UVP-Richtlinie davor umge- setzt sein muss, haben den Weg für eine Umsetzung freigemacht. Die war dann gemessen am da- maligen Rechtsbestand echt ein Quantensprung: Denn indem das UVP-G 1993 erstmals den Wunsch der Wirtschaft nach einem konzentrierten Genehmi- gungsverfahren in Österreich- verwirklichte, konnte es auch die Wünsche nach effektiven Nach- barrechten und einer echten Öf- fentlichkeitsbeteiligung erfüllen. Das war der Deal, dem sich die Wirtschaft nicht verschließen konnte. Und natürlich ist es seither ständig um Verfahrensbe- schleunigung gegangen, wenn das UVP-G auf der Agenda war. Gelöst scheint die Frage nicht. Drum kann man schon zurecht fragen, ob die Bundesregierung mit der Anfang März präsen- tierten „Offensive für den Wirt- schaftsstandort“ tatsächlich der Debatte eine neue Qualität gibt. Unter der Überschrift „Bekennt- nis zu einem wettbewerbsfä- higen Wirtschaftsstandort“ finden sich als Leuchtturm- projekte: Die Schaffung eines Staatszieles „wettbewerbsfä- higer Wirtschaftsstandort“ und die Erarbeitung eines Standor- tentwicklungsgesetzes. Zudem werden weitere verfahrensbe- schleunigenden Maßnahmen wie die Einrichtung eines Stand- Standortentwicklung mit Tunnelblick Kurz vor Sommer hat die Bundesregierung ihr lange erwartetes Um- weltrechtspaket auf den Weg gebracht. Künftig soll es einen Stand- ortanwalt und ein Standortentwicklungsgesetz geben. Allgegenwärtig das Credo „Verfahrensbeschleunigung“. Was taugen die Vorschläge? Wohin führen sie? VON WERNER HOCHREITER* Politik KURZGEFASST Das Standortentwick- lungsgesetz bleibt dem Tunnelblick treu, wonach die Öffentlichkeitsbetei- ligung das eigentliche Problem sei. Der An- satz, Verfahren einfach abzubrechen und eine automatische Genehmi- gung vorzusehen, treibt das nur auf die Spitze. Verfassungsexperten halten den Entwurf für irreparabel. Die BAK weist auf die Alternativen hin, die diskutiert werden sollten. DER ENTWURF ERINNERT AN DIE AUSSAGE DES IV-PRÄSIDENTEN KAPSCH: „WIR MÜS- SEN BESTIMMTE PROJEKTE DURCHBOXEN KÖNNEN.“ FOTOS: ÖBB/ROBERT DEOPITO (1), ÖBB/HANNO THURNHER (1)

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