Wirtschaft und Umwelt 03 2018

www.arbeiterkammer.at Wirtschaft & Umwelt 3/2018 Seite 29 Auch die BAK sieht überlange Verfahrens- dauern problematisch. Aber es stimmt nicht, dass Verfahren generell zu lange dauern. Es dürften eher einzelne Verfahren sein, die hier „Ausreißer“ sind. Das Dritte-Piste-Verfahren bestätigt die ständige Forderung zu Entbürokratisierung und Deregulierung, vor allem des UVP-G nicht. Das Ausbauanliegen hat eher am veralteten Luftfahrtgesetz gelitten. Selbiger Eindruck besteht auch zur 380kV-Stromlei- tung in Salzburg bzw. zum Starkstromwe- gerecht. Fast schon legendär ist, wie ein Landeshauptmann mit Novellen seines Naturschutzgesetzes versucht hat, den Semmering-Basistunnel zu verhindern. Wenn man etwas für zügigere Verfahren und mehr Vorhersehbarkeit von Entschei- dungen tun will, dann sollte man über mehr Gesetzgebungskompetenzen beim Bund reden, und für eine verbindliche Planungskoordination zwischen der Landesraumordnung und der Bundes- Infrastrukturplanung eintreten. Außerdem braucht es moderne Infrastrukturgesetze inklusive Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Solche Pläne würden das öffentliche Interesse einschließen, aber in einer Qualität, die Behörden und Gerichte verwerten können. Und wenn Schutzgüter und Schutzmaßstäbe klargelegt sind, dann ermöglicht das eine zügigere Projektvorbe- reitung und vorhersehbarere Entscheide. Das Problem freilich ist, dass solche Vorschläge keineswegs auf Gegenliebe bei zuständigen Ministerien und auf Betreiber- seite stoßen. Dort herrscht das Kalkül vor, dass man mit den bestehenden offenen Vorschriften „eh besser fährt“. Was das bewirkt, kann man aus dem Rechnungs- hofbericht herauslesen, der die Verkehrsin- frastrukturplanung des Bundes 2011 bis 2015 zerpflückt: Paradebeispiel ist die vom Landeshauptmann gewünschte Autobahn, damit das Land die Straße nicht selber finanzieren muss. Spätestens hier sollte klar sein, dass der oben beschriebene Tunnelblick nicht eine zufällige Wahrneh- mungsstörung ist. Nur beherzte gesetzge- berische Weichenstellungen können hier eine Korrektur einleiten. Oder eine mutige Bundesregierung, die Neues wagt. SCHUTZ IN ALLE RICHTUNGEN ÖSTERREICH BRAUCHT EINE MODERNE INFRASTRUKTUR ortanwalts im UVP-G angekün- digt. Den Entwurf für ein neues Staatsziel hat die Bundesre- gierung schon im Mai – trotz massiver Einwände im Be- gutachtungsverfahren – dem Parlament zugeleitet (Siehe Wirtschaft&Umwelt 2/2018 S. 5 – Neoliberaler Lieferservice). Mit Ferienbeginn hat die Regie- rung die übrigen Versprechen eingelöst: Der Entwurf für eine Novelle des UVP-G sieht eine Parteistellung für einen – noch einzurichtenden – Standortan- walt vor. Das größte Echo hat freilich der Entwurf für ein Stand- ortentwicklungsgesetz ausge- löst. Während aus der Wirtschaft, vor allem der Industriellenvereini- gung (IV) große Zustimmung ge- kommen ist, ist der Entwurf von vielen Seiten – Bundesländern, Umwelt-NGOs, aber auch von Fachvereinigungen der Richter und Anwälte – schon wegen seiner rechtlichen Mängel rund- weg abgelehnt worden. Auch die Bundesarbeitskammer (BAK) hat hervorgehoben, dass der Ent- wurf Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht in kaum behebbarer Weise widerspricht, sodass er schon deswegen zurückgezogen werden sollte. Vor allem aber sei die brachiale Methode, Projektanträge nach einem Jahr automatisch – und unabhängig von Verbesserungs- bedarf und -möglichkeiten – zu genehmigen, nicht geeignet, Projekten die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen, die sie brauchen. Der Widerstand würde sich dann nur auf anderen Ebene verlagern. Was sagt der Entwurf? Inve- storen sollen rascher Planungs- und Investitionssicherheit bekommen, indem die Bundes- regierung ihren Vorhaben ein be- sonderes öffentliches Interesse bestätigt. Landeshauptleute BAK-Position Link zur BAK-Stellungnahme und zum Entwurf für das Standortentwicklungsgesetz – https:// www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/ SNME_02157/index.shtml

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