Wirtschaft und Umwelt 03 2018
FOTOS: LISI SPECHT (1) / PORSCHE AUSTRIA (1) VW hatte 2015 zugegeben, bei seinen Autos Abgaswer- te mit einer Schummelsoftware manipuliert zu haben und löste damit einen weltweiten Abgas-Skandal aus. In Österreich sind rd. 360.000 Fahrzeuge betroffen. Während VW in den USA aufgrund strengerer Gesetze Fahrzeug- halter entschädigt, lehnt VW Entschädigungszahlungen an europäische VW-Kunden kategorisch ab. Auch die Vor- schläge von EU Kommissarin Jourova für eine außerge- richtliche Kompensation wurden von VW abgelehnt. Das ist sehr unbefriedigend und zeigt deutlich die Lücken bei der effizienten Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden. Auch das Softwareupdate ist keine angemessene Ausgleichsleistung. Eine Umfrage des VKI im Jahr 2017 ergab, dass rund 43 Prozent der Befragten nach der Umrüstung negative Veränderungen an ihrem Fahrzeug feststellten. Und erst kürzlich hat ein Landesgericht ua. festgestellt, dass nach dem Update im Realbetrieb nach wie vor Grenzwerte um 77% überschritten werden, so- dass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat. Ein Konzern, der seine Kunden betrügt und ihnen finan- ziellen Schaden zufügt, muss zur Verantwortung gezo- gen werden. Ansonsten steht die Glaubwürdigkeit des Rechtstaates selbst auf dem Prüfstand: Warum soll sich ein Unternehmen an Gesetze halten, wenn es ohnehin keine Konsequenzen zu befürchten hat – vorausgesetzt es ist groß und einflussreich genug? Daher unterstützt die AK die VW-Sammelklagen des VKI auch finanziell und begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung von Sammelklagen. Die österreichische Regierung ist nun aufgefordert, den Vorschlag in der EU- Ratspräsidentschaft rasch voranzutreiben. ¨ Kontroverse Pro Gabriele Zgubic Con Richard Mieling VW-Skandal: Entschädigungen für KonsumentInnen? DER ABGASSKANDAL ZEIGT DEUTLICH DIE DEFIZITE DER RECHTSDURCHSET- ZUNG IN EUROPA AUF. DAS SOFTWAREUPDATE FUNKTIONIERT – ES GIBT KEINE GRUNDLAGE FÜR ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN. Bei der Forderung enttäuschter Kunden in Europa werden oftmals Entschädigungsleistungen angeführt, die Volks- wagen in den USA seinen Kunden zugestanden hat. Rechtliche Ansprüche von Kunden richten sich jedoch nach den anwendbaren nationalen Gesetzen. US Gesetze sind in den USA anzuwenden und nicht im Rest der Welt und das ist gut so. Eine andere Behandlung von Kunden auf Basis von abweichenden anwendbaren Rechtsvor- schriften ist keine Ungleichbehandlung, sondern Ausfluss aus der nationalen Souveränität der einzelnen Staaten und entspricht den Grundprinzipien unserer Gesellschaft. Die in den USA bestehenden Ansprüche von Kunden gelten daher in Österreich nicht. In Europa wurde die Mehrheit der technischen Maß- nahmen für die beanstandeten Diesel Modelle EA 189 genehmigt und freigegeben. Wir wissen, dass die Durch- führung der technischen Maßnahmen funktioniert und keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO 2 -Emissionswerten, Motorleistung sowie Geräusch- emissionen verbunden sind. Unserer Auffassung nach besteht demnach auch keine Grundlage Entschädigungs- leistungen einzufordern, da Kunden auch kein Schaden entstanden ist. Es gibt in Österreich mittlerweile zur Abg- asthematik eine Vielzahl von Urteilen, die darlegen, dass es für Kunden zumutbar ist, die Umsetzung der techni- schen Maßnahmen abzuwarten und sie kein Recht haben, das betroffene Fahrzeug zurückzugeben. Auch gibt es in Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Ansprüche betroffener Fahrzeugeigentümer gegen die Volkswagen AG als bestehend erkannt wurden. Aktuell wurden in Österreich schon über 340.000 Fahrzeuge umgerüstet, was einem Umrüstungsgrad von 91% von den erreichten Kunden entspricht. ¨ *Gabriele Zgubic ist Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer Wien *Richard Mielin g ist Leiter der Öffentlichkeitsa bteilung der Porsche Holding GmbH in Salzburg. www.ak-umwelt.at Seite 32 Wirtschaft & Umwelt 3/2018 DAS LEISTET DIE ARBEITERKAMMER DATEN UND ZAHLEN FÜR 2017 Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holt die AK für ihre Mitglieder mehr als einen Euro an barem Geld retour. 803.000 sind vom Beitrag befreit. 3.700.000 MITGLIEDER vertreten wir Tag für Tag. in den Bereichen: Arbeit, Soziales & Insolvenz: 1.340.000 Konsumentenschutz: 389.000 Steuerrecht: 211.000 Bildung: 45.000 350 MILLIONEN EURO AN NEGATIVZINSEN müssen Österre chs Banken n KreditnehmerInnen zurückzahlen. TOP-ERFOLG: Unsere Expertinnen und Experten leisteten 507 Millio en Euro für die Mitglieder herausgeholt 229 Millionen Eur Soziales 143 Millionen Euro Insolvenz 77 Millionen Euro Arbeitsrecht 41 Millionen Euro Steuerrecht 5 Millionen Euro Bildungsgutschein 12 Millionen Euro Konsumentenschutz Sie haben Rechte. Wir helfen, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen. www.arbeiterkammer.at Tel. 01 / 501 65 - 0 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN 85.700 RECHTSVERTRETUNGEN Außergerichtlich & gerichtlich 451 Millionen Euro AK-Beiträge 2 MILLIONEN BERATUNGEN Quellen: Arbeiterkammer - alle Angaben 2017/Grafik: Andreas Kuffner
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