Wirtschaft und Umwelt 04/2018

www.arbeiterkammer.at Wirtschaft & Umwelt 4/2018 Seite 11 Zur Vertiefung: Mehr zur EU-Umgebungslärmrichtlinie lesen Sie hier: http://ec.europa.eu/environment/noise/directive_en.htm Ballungsräume > 100 000 Einwohner aus dem sogenannten energie-äqui- valenten Dauerschallpegel (angegeben in Dezibel – dB) errechnet. Die in der Bundes-Umgebungslärmverordnung festgelegten Schwellenwerte, ab de- nen Aktionspläne auszuarbeiten sind, sind faktisch dieselben, die auch als Grenzwerte beim Neubau von Ver- kehrsinfrastruktur und teilweise auch in der Bestandsanierung zur Anwen- dung gelangen. Im Straßenverkehr sind das 60dB/50dB (Lden/Lnight), im Eisenbahnverkehr 70dB/60dB, im Flugverkehr 65dB/55dB. Wenn nun für 2018 ausgewiesen ist, dass über 2 Mio. Menschen über dem Tag-Abend- Nacht-Schwellenwert für Straßenlärm bzw. über 110.000 Menschen über den Nacht-Schwellenwerten für Schie- nenlärm wohnen müssen, so sollte das eigentlich Anlass genug für ein engagiertes Vorgehen sein. Ganz zu schweigen davon, dass die derzeitigen Aktionspläne ohnehin nur rund 70% der Verkehrslärmbetroffenen in Öster- reich ausweisen. Das lässt sich aus den Betroffenenzahlen in der Schweiz ableiten, wo neben der Erhebung ge- mäß END immer auch eine flächen- deckende Erhebung über die ganze Schweiz erfolgt. Doch Lob verdie- Solch verkehrsberuhigte Wohnungen hat leider nicht jeder. KURZGEFASST Vieles wird gebraucht. Als erstes sollte das Verkehrsmi- nisterium die Mindeststan- dard-Entscheidungspraxis von Behörden und Gerichten ergebnisoffen und fachöf- fentlich evaluieren. Das wird Verbesserungsbedarf in den Verordnungen zeigen. Dann braucht es endlich eine klare Selbstbindung in der Be- standsanierung, angefangen damit, dass der Sanierungs- bedarf periodisch zu erheben ist und ein Hot-Spot-Sanie- rungsprogramm aufgesetzt wird. ➔

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