Wirtschaft und Umwelt 04/2018
desrat vor, dass er diesen Grenzwert so festlegen soll, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immis- sionen unterhalb dieser Werte die Be- völkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass bei der Festlegung gesund- heitliche Argumente im Zentrum stehen. Das Umweltschutzgesetz erlaubt es nur in sehr eingeschränktemUmfangandere, namentlichwirtschaftliche Argumente für die Festlegung von IGW einzubeziehen. Verhältnismäßigkeitsprinzip, Rechtsschutz Aus Gründen der Verhältnismäßig- keit und des Schutzes von Investitionen gelten für bestehende Anlagen weniger strengere Anforderungen als für neue. Als neu gelten dabei alle Lärm erzeugen- den Anlagen, die nach dem Inkrafttreten des USG genehmigt worden sind. Bei allen Entscheiden gilt dabei, dass die Behörde nur diejenigen Maßnahmen verlangen kann, die sich im Einzelfall als verhältnismäßig erweisen. Die Behörden sind aber gehalten, sich mit den Anlie- gen der betroffenen Anwohner objektiv auseinanderzusetzen, weil die betroffene Bevölkerung die Entscheide vor Gericht überprüfen lassen kann. Denn jeder, der von einem Entscheid über Lärmschutz- maßnahmen mehr als die Allgemeinheit betroffen ist, kann diesen anfechten und von Gerichten überprüfen lassen. Vollzug Die Umsetzung der Vorschriften ist in wesentlichen Teilen eine Aufgabe der Kantone (Straßenlärm) und Städte. Der Bund vollzieht Lärmschutz bei den Na- tionalstraßen, Eisenbahnen und Flug- plätzen. Lärmbekämpfung ist damit eine Verbundaufgabe auf allen staatlichen Ebenen. Die Umsetzung der Bundes- regelungen ist eine große Herausfor- derung. Um die Erfüllung der Aufgaben besser zu koordinieren, haben sich des- halb die kantonalen und städtischen Lärm-Fachleute schon früh zum Cercle Bruit zusammengeschlossen, der auch Austausch mit dem Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung pflegt. Innerhalb des Cercle Bruit, bei dem der Bund ein ständiger Gast ist, wird an einer Harmonisierung des Vorgehens in den Kantonen gearbeitet. ¨ www.arbeiterkammer.at Wirtschaft & Umwelt 4/2018 Seite 17 Die Behörden sind gehalten, sich mit den Anliegen der betroffenen Anwohner objektiv auseinanderzusetzen. Rechnerisches Potenzial von kombinierten Schutzmaßnahmen gegen Straßenlärm Elektroantrieb + Temporeduktionen lärmarme Beläge + Temporeduktionen lärmarme Beläge Anteil der Gesamtbevölkerung, der schädlichem Lärm ausgesetzt ist 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% NEUER NATIONALER MASSNAHMENPLAN ZUR VERRINGERUNG DER LÄRMBELASTUNG In den gut dreißig Jahren, in denen die Lärmbekämpfung in der Schweiz nun in der heutigen Form besteht, hat sich die Gesellschaft verändert. Insbesondere hat die Bevölkerung stetig zugenommen und der Fahrzeugpark sowie die Verkehrs- leistungen haben sich entwickelt. Hinzu kommt, dass die Wohngebiete immer dichter genutzt werden. Der Bund geht davon aus, dass sich die Lärmproblema- tik durch das andauernde Bevölkerungs- und Mobilitätswachstum im knappen Siedlungsraum künftig weiter verschärfen wird. Er hat deshalb am 28. Juni 2017 einen neuen nationalen Maßnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung ver- abschiedet (https://www.admin.ch/gov/ de/start/dokumentation/medienmitteilun- gen.msg-id-67296.html). Mit drei strategischen Schwerpunkten will der Bundesrat die Bevölkerung in Zukunft wirksamer vor schädlichem oder lästigem Lärm schützen: • Erstens soll Lärm noch konsequenter als bisher direkt an der Quelle begrenzt werden. Entsprechende Maßnahmen sollen insbesondere beim Straßenlärm gefördert werden. • Zweitens sollen Ruhe- und Erholungs- räume im Rahmen der Siedlungsentwick- lung gefördert werden; ein Aspekt, der in der Schweiz bisher nicht ausdrücklich vorgesehen war. • Als dritten Schwerpunkt sieht der Bund die Modernisierung des Monitorings und gezielte Information vor, um das Ver- ständnis für die Lärmproblematik in der Öffentlichkeit zu stärken. Die Grafik rechts zeigt die rechneri- schen Potenziale von Maßnahmen zur Lärmbegrenzung an der Quelle. Würden z.B. auf der Strasse nur Elek- troautos verkehren und würde die er- laubte Geschwindigkeit überall um 20 km/h gesenkt (nicht unter 30 km/h), so würde der Anteil der schädlichem Lärm ausgesetzten Bevölkerung am Tag von 14% auf rund 1% sinken. QUELLE: BAFU
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