Wirtschaft und Umwelt 04/2018

www.ak-umwelt.at Seite 20 Wirtschaft & Umwelt 4/2018 kungen waren die stärksten Argu- mente zur Ableitung der WHO-Richt- linienwerte durch die LEG. Zusätzlich lagen Evidenzstudien zu Auswirkungen auf den Stoffwechsel, Wirkungen auf die kognitive Leistung von Kindern, Lärm und Fehlgeburten, sowie die Aus- wirkungen von Verkehrslärm auf Le- bensqualität, psychische Gesundheit und Wohlbefinden vor. Die neuen Richtlinien der WHO Der Einbezug von Studien in die WHO-Evidenz war bis 2015 begrenzt. Später publizierte Studien haben die gefundenen Ergebnisse untermauert (SIRENE, SAPALDIA, NORAH). Die neuen WHO-Richtlinien wurden am 10.10.2018 in Basel veröffentlicht. Im Vergleich zu den Leitlinien von 1999 beruhen die neuen Leitlinien auf nach strikten Kriterien festgestellten Ge- sundheitswirkungen. Im Gegensatz zur früheren Vorgangsweise wurde für jede Gesundheitswirkung eine relevante Ri- sikoerhöhung (ein Schwellenwert) als Kriterium für die Setzung des Richtlini- enwerts zwischengeschaltet. D.h. die Richtlinien (Tabelle 1) sind durchaus konservativ in Hinblick auf ihre Setzung. WHO-Richtlinie und Aktionsplanung in Österreich Aus Tabelle 1 lassen sich gravieren- de Unterschiede zwischen der WHO- Richtlinie und den Schwellenwerten für die Aktionsplanung erkennen. Da die Setzung der Schwellenwerte eine rein nationale und politische Entscheidung darstellt, ergeben sich im EU-Vergleich beträchtliche Unterschiede. Wegen des im EU-Vergleich extrem hohen Einschreitwerts für Belastungen durch den Schienenverkehr resultiert ein sehr geringer Schutz der österreichischen Bevölkerung. Das ist besonders kri- tisch zu sehen, da bereits im 7. EU-Um- weltaktionsprogramm von 2013 für alle Lärmquellen Schwellenwerte von 55 dB Lden und 50 dB Lnight angesetzt wur- den. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass 2012 ein EU-Bericht festgestellt hat, dass Österreich die höchste Belas- tung der europäischen Bevölkerungen mit Schienenlärm (9,4% über 55 dB Lden) aufweist). In Österreich selbst werden nur die Betroffenen über dem Schwellenwert der nationalenGesetzgebung berichtet. Deshalb scheinen hier (auf laerminfo.at ) nach der Lärmkartierung 2017 auch nur sehr geringe Betroffenenzahlen für den Schienenverkehr auf (Tabelle 2). Schlussfolgerungen Die neuen auf umfassender Evidenz basierendenWHORichtlinienwerte soll- ten in Österreich zum Anlass genom- men werden, die Schwellenwerte der Aktionsplanung dem aktuellen Stand des Wissens anzupassen. Mit den ho- hen Schwellenwerten für die Schiene verschiebt der Schienenverkehrssektor Schwerpunkt Lärmschutz (a) Straße Lnacht Schallpegel außen, dBA Lnacht 40 0 10 20 30 40 50 60 45 50 55 60 65 (b) Schiene Prozent stark im Schlaf gestört 40 0 10 20 30 40 50 60 45 50 55 60 65 Prozent stark im Schlaf gestört Straßen- und Schienenverkehrslärm und starke Schlafstörung: neue Ergebnisse (schwarze Linie), rote Kurve der EU-Umgebungslärm- Richtlinie aus 2002. ª QUELLE: LERCHER; LÄRMINFO.AT QUELLE: BASNER M & MCGUIRE S, 2018 Lärmquelle Tag-Abend-Nachtzeitraum – Lden Nachtzeitraum – Lnight Summe Straßenverkehr 2.014.400 2.215.100 Summe Schienenverkehr* 54.000 114.200 *Eisenbahnen Gesamt und Straßenbahnen in Ballungsräumen Lärmquelle Schwellenwerte** Weltgesundheitsorganisation 2018* Differenz Straßenverkehrslärm Tag/Abend/Nacht (Lden) 60 dBA 53 dBA 7 dBA Nacht (Lnacht) 50 dBA 45 dBA 5 dBA Schienenverkehrslärm Tag/Abend/Nacht (Lden) 70 dBA 54 dBA 16 dBA Nacht (Lnacht) 60 dBA 44 dBA 16 dBA **für Lärmaktionsplanung in Österreich (2005) * Richtlinie zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren (10.10.2018) Tabelle 1: Vergleich neue WHO-Richtlinienwerte – Schwellenwerte für Aktionsplanung in Österreich Tabelle 2 – Durch Verkehrslärm betroffene Einwohner über dem Schwellenwert LÄRMSCHWELLENWERTE HERAUSFORDERUNG FÜR WIRKSAMEN LÄRMSCHUTZ

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