Wirtschaft und Umwelt 04/2018
www.arbeiterkammer.at Wirtschaft & Umwelt 4/2018 Seite 29 Ultrafeine Rußpartikel sind besonders schädlich, werden durch herkömmliche Messtechniken bei Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ) aber systematisch unterbewertet. Daher wurde Black Carbon, manchmal auch Elemental Carbon, erstmals als eigener Begriff durch das Göteborg-Pro- tokoll im Jahr 2012 international einge- führt, weil es auf Ebene der WHO durch fehlende epidemiologische Studien noch nicht als „klassische Luftschadstoffkate- gorie“ Eingang finden konnte. Von Black Carbon spricht man, wenn feste, unvollständig verbrannte Brenn- stoffpartikel hinsichtlich ihrer Absorption von Licht gemessen werden. Rußpartikel speichern besonders viel Sonnenlicht und tragen daher besonders viel zu Erderwärmung bei. Das Göteborg-Proto- koll weist daraufhin, dass diese den 680-fachen Klimaeffekt von CO 2 haben. Zu ihrer Gesundheitseinstufung trug eine bahnbrechende Studie bei. Debra Silbermann konnte 2011 auf Basis einer großangelegten Kohortenstudie darlegen, dass unvorstellbare 198 von 12315 Bergarbeitern in Nordamerika bei ihrer Minenarbeit durch Black Carbon aus Dieselabgasen an Krebs erkrankten. Die Internationale Krebsagentur der WHO stufte daraufhin „Abgase aus Dieselver- brennungsmotoren“ als eindeutig krebserzeugend ein, nachdem sie seit 1988 keine eindeutige Einstufung vornehmen wollte oder konnte. Öster- reich weigert sich bis dato aus Kosten- gründen Black Carbon in der nationalen Luftschadstoffinventur auszuweisen, obwohl nicht nur ArbeitnehmerInnen, sondern auch generell die Bevölkerung davon betroffen sind. KREBSERZEUGEND BLACK CARBON Demnach sind Emissions- höchstmengen für Schwefeldio- xid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO x ), flüchtige organische Verbin- dungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH 3 ) und erstmals für Feinstaub (PM 2,5 ) festgelegt. Bei der Auswahl der Maßnah- men sind dabei jene zu ergreifen, die sich mit dem Klimaschutz ergänzen, einen größtmöglichen Gesundheitseffekt erzielen und bei Feinstaub (PM 2,5 ) vorrangig Black Carbon (BC) (siehe rechts) eliminieren. Defizite und Vorgaben für gesunde Luft Wie wird in Österreich die gesunde Luft sichergestellt? Die Antwort ist nicht leicht. Wäh- rend die Bundesländer für die Einhaltung der Luftgrenzwerte vor Ort (Immissionsschutz- gesetz-Luft – IG-L) zuständig sind, regelt der Bund über das Emissionshöchstmengen- gesetz (EG-L) und als Träger anderer Kompetenzen (z.B. Besteuerung) im Wesentlichen den Ausstoß von Schadstoffen auf nationaler Ebene. Außerdem werden viele Produkte (z.B. Kfz) und ihr Emissionsausstoß auf EU-Ebene normiert. Vereinfacht gilt aber: Wenn die Immissions- grenzwerte vor Ort stimmen sollen, müssen EU und der Mit- gliedsstaat ihre Hausaufgaben machen. Und dazu gibt es eben den NEC-Mechanismus. Dieser existiert seit 2001 und hat schon für 2010 verbindliche Ziele für EU-Staaten festgelegt. Leider wurden die Verpflich- tungen (u.a.auchvonÖsterreich) nur halbherzig erfüllt. Österreich hat bei Ammoniak seit 2016 wieder mehr als erlaubt emit- tiert und ist bei Stickstoffoxiden (NO x ) EU-rechtlich nur knapp an einem Vertragsverletzungs- verfahren vorbeigeschrammt, weil es höhere Realemissionen QUELLE: ÖSTERREICHISCHE LUFTSCHADSTOFF-INVENTUR. UMWELTBUNDESAMT, 2018. ABSOLUTE ZAHLEN BEZIEHEN SICH AUF KILOTONNEN (KT) UND WURDEN GERUNDET. VERMINDERUNGSZIEL WIRD MIT BASISJAHR 2005 BERECHNET 2005 2010 2016 EU-Verminderungsziel 2020 in % Verminderungsziel 2030 in % NO x 239,8 185 154,2 151 37 74,3 69 PM 2,5 23,4 20,3 17,6 18,7 20 12,6 46 NH 3 65,2 66,8 67,9 64,6 1 57,4 12 NMVOC 159,7 143,6 137,6 126,2 21 102,2 36 SO 2 25,7 16,3 13,8 19 26 15,1 41 ÖSTERREICHS EMISSIONEN UND SEINE VERMINDERUNGSZIELE Doppelte Feinstaub-Belastung – Kohleabbau mit Dieselfahrzeug.
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