Wirtschaft und Umwelt 04/2018

FOTOS: BARBARA PACEJKA (1) Die allgemeine Befristung für Wasserentnahmen beträgt 90 Jahre. Für Bewässerungszwecke gibt es eine beson- dere Frist von aktuell 12 und künftig 25 Jahren. Diese Fristen sind jeweils Maximalfristen, die von der Behörde im Bewilligungsverfahren in Abhängigkeit vom (Grund) Wasserdargebot ausgeschöpft werden oder eben nicht. Den bestehenden Zielkonflikt zwischen der wasser- wirtschaftlichen Kriterien dienenden Befristung und der notwendigen Rechts- und Investitionssicherheit sollte nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers auch der im Wasserrechtsgesetz enthaltene Rechts- anspruch auf Wiederverleihung eines bestehenden Wasserbenutzungsrechtes entschärfen. Die tatsächliche Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren zur Erneuerung bestehender Bewilligungen im Wiederverleihungsverfah- ren überschreitet die vom Gesetzgeber angestrebten 6 Monate bei weitem. Die Landwirtschaft unternimmt derzeit große Anstren- gungen, um bestehende Bewässerungen auf elektrischen Strom umzustellen. Diese aus klima- und wettbewerbs- politischer Sicht höchst wirksamen, aber aus betrieblicher Sicht nur schwer zu stemmenden Investitionen sollten nicht durch eine zu kurze Befristung des zugrundelie- genden Wasserrechtes zusätzlich behindert werden. Vor dem Hintergrund der Deregulierung und Einsparung von Verfahren ist die Erstreckung der besonderen Befristung von Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke absolut sinnvoll. Sollte es im Laufe der Zeit zu klimawandelbedingten Veränderungen der Wasserversorgung kommen, hat die Behörde in jedem Fall die notwendigen Eingriffsmöglich- keiten. ¨ Kontroverse Pro Johann Zimmermann Con Iris Strutzmann Wasserentnahmerecht für Bauern verlängern? DIE FRIST-VERLÄNGERUNG SCHMÄLERT KEINE RECHTE – SIE REDUZIERT NUR DIE ANZAHL DER VERFAHREN VERLÄNGERUNG DER WASSERENT- NAHMERECHTE GEHT AUF KOSTEN DER TRINKWASSERSICHERHEIT Seit Jahren lobbyiert die Bauernvertretung für eine Erhöhung des Zeitraumes für Wasserentnahmerechte der Bäuerinnen und Bauern. Nun ist es ihnen gelungen, die Wasserentnahmerechte in der Landwirtschaft von derzeit 12 Jahren auf 25 Jahre zu erhöhen. Hatte sich die Bauernvertretung in den vergangenen Jahren noch mit einer Verlängerung von 12 auf 15 Jahren zufrieden- gegeben, muss es jetzt mehr als eine Verdoppelung sein! Ein Schelm wer Böses dabei denkt? Mitnichten! Denn der Sommer 2018 hat wieder gezeigt, dass die Hitzepe- rioden länger werden. Gleichzeitig regnet es im Winter speziell im Osten weniger als in den Jahren zuvor. Auch die Wasserversorger spüren das. Die Einflüs- se von Klimaveränderungen bedeuten sowohl einen Anstieg beim Wasserverbrauch als auch bei der An- zahl und Höhe der Verbrauchsspitzen. Eine Studie des Nachhaltigkeitsministeriums zu Wasserverfügbarkeit und Klimawandel aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Schluss: „Geht man davon aus, dass auch in Zukunft die Temperatur in gleicher Weise ansteigen wird, und nimmt man einen gleichbleibenden Niederschlag an, so ist damit zu rechnen, dass die Gebiete trockener werden. Dies könnte eine Verschärfung auch der Grundwasser- neubildung im Osten zur Folge haben“. Davon betroffen sind vor allem Niederösterreich, das Burgenland und die Südsteiermark. Mit einer Verlängerung der Wasserentnahmerechte kann künftig weniger flexibel auf die Klimaentwicklung reagiert werden. Damit wird wohl mehr Wasser für die Landwirt- schaft genutzt als in der Vergangenheit. Eine Konkurrenz zwischen Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft und den daraus resultierenden Konflikten scheint vorprogram- miert. ¨ *Johann Zimmermann ist Experte für Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik in der Landwirt- schaftskammer Österreich *Iris Strutzmann ist Expertin für Wasser- und Umweltpolitik in der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK Wien. www.ak-umwelt.at Seite 32 Wirtschaft & Umwelt 4/2018

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