AK für Sie, Oktober 2018

18 AK FÜR SIE 10/2018 Guter Rat WIE FUNKTIONIERT ZEITAUSGLEICH? ARBEIT&RECHT Zum Ausgleich von Überstunden oder Mehrarbeit gibt es unter bestimmten Bedingungen bezahlte Freizeit. Was ist mit den Zuschlägen? Auch bei Abgeltung von Über- stunden durch Zeitausgleich sind die Zuschläge, die für die Arbeitsleistung vorgesehen sind, zu berücksichtigen. Je Überstunde gebührt grundsätz- lich ein Zuschlag von 50 Pro- zent, also 1,5 Stunden Freizeit für eine Überstunde. Für Mehr- arbeit gebührt bei Vorliegen be- stimmter Voraussetzungen ein Zuschlag von 25 Prozent, somit 1,25 Stunden bezahlte Freizeit. Erlaubt ist auch die Vereinba- rung einer Mischvariante aus Abgeltung der Mehrleistungen in Geld und Freizeit. Wann gibt es bei Mehrarbeit keine Zuschläge? Wenn die Mehrarbeit inner- halb von 3 Monaten durch Zeitausgleich wieder abgebaut wird, besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag. Dann ist der Abbau 1 zu 1 möglich, d. h. für 1 Stunde Mehrarbeit be- kommt man 1 Stunde frei. Wurden die Mehrstunden in- nerhalb dieses Zeitfensters durch Zeitausgleich nicht ver- braucht, dann gebührt ein Zu- schlag von 25 Prozent. Wann kann ich den Zeitaus- gleich verbrauchen? Der Zeitpunkt ist zwischen Ar- beitnehmerIn und Arbeitgeber zu vereinbaren. Zeitausgleich kann daher nicht einseitig durch den Arbeitgeber ange- ordnet werden. Umgekehrt können aber auch Arbeitneh- merInnen nicht einseitig ohne Zustimmung des Arbeitgebers Zeitausgleich verbrauchen. Welche Auswirkung hat das neue Arbeitszeitgesetz? Für die 11. und 12. Arbeitsstun- de täglich oder ab der 51. Stun- de wöchentlich gibt es für die ArbeitnehmerInnen ein Wahl- recht, ob die Überstunden in Geld oder durch Zeitausgleich vergütet werden. Es bleibt ab- zuwarten, ob in der Praxis die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter- Innen dieses Wahlrecht zuge- stehen. Fristlose nach 27 Jahren S tanislav C. arbeitete 27 Jahre als Kellner bei einer großen Hotelkette, bis es zu einer verhängnisvollen Hochzeit kam: Der Bräuti- gam scheute keine Kosten und Mühen. Dennoch wollte er gefragt werden, bevorWodka, Rum und Co. in Strömen flossen. Das tat Stanislav C. auch – bis zu vorgerückter Stunde eine Gruppe sehr heiterer Gäste sehr hartnäckig darauf bestand, zwei Flaschen Bacardi selbst zu bezahlen. Just zu dem Zeitpunkt, als die Hochzeitstorte angeschnitten wurde und alle Gäste gleichzeitig nach Kaffee verlangten. S tanislav C. vergaß aber in der Hektik, die Flaschen extra zu bonie- ren – ein Versehen, nach 27 Jahren. Doch plötz- lich hatte es der Chef sehr eilig: „Es gab nur ein 15 Minuten langes Gespräch, dann wurde mir schon das vorbereitete Papier für die Entlassung gegeben.“ Seine Tochter redete Stanislav C. zu, zur AK zu gehen: „Sie hat gesagt: ,Das kannst du nur gewinnen.‘ Einen Anwalt hätte ich mir nicht leisten können.“ I nsgesamt erhielt Stanis- lav C. eine Abfertigung von knapp 29.000 Euro. AK RATGEBER Bestelltelefon 501 65 1401 E-Mail: bestellservice@ akwien.at und geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an. Sie finden sie auf der Heftrück- seite (neben Ihrem Namen) und auf Ihrer AktivKarte. ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITENMÜSSEN,UND WAS IHNEN BEIMEHRARBEIT ZUSTEHT AK INFORMIERT –ermöglichtdurch dengesetzlichenAK Mitgliedsbeitrag Foto: Erwin Schuh Foto: Erwin Schuh Wohnrecht kompakt ImOktober gibt es drei kostenlose Info-Veranstaltungen für AKWien Mitglieder rund umsWohnen: n Kauf einer Eigentumswohnung am 15. Oktober n Mieten einer Genossenschaftswohnung am 22. Oktober n Mietrecht für Mieter am 29. Oktober Anmeldungen unterwien.arbeiterkammer.at/veranstaltungen Die Info-Abende finden jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr statt. Ort: AKWien Bildungszentrum,Theresianumg 16–18, 1040Wien AK INFO-VERANSTALTUNG Stanislav C. (l.) und AK Jurist G. Hahnenkamp

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