AK für Sie, Oktober 2018
wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 10/2018 17 GUTER RAT BRAUCHEN SIE HILFE? 1. TELEFON-INFO Mo bis Fr, 8–15.45 Uhr, für die kurze und telefonische Auskunft über Recht, Geld, Schutz bei der Arbeit. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1201 zur Elternkarenz 1201 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1201 zur Steuer 1207 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1204 für Konsumen- tInnen (8–12 Uhr) 1209 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 2. PERSÖNLICHE BERATUNG Terminvereinbarung Mo bis Fr, 8–13.45 Uhr, wenn Ihre Ansprüche nachgerechnet werden müssen oder Sie mehr Infos brauchen. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1341 zur Elternkarenz 1341 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1341 zur Steuer 1341 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1341 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 DÜRFEN DIE DAS? NEIN! H err T. ha e mit der Wohnungssuche eine Maklerin beau ragt. Sie ver- mi elte ihm die Neubauwohnung mit einemauf drei Jahre befristetenMietver- trag. Für die Vermi lung der Wohnung ver- rechnete die Maklerin Herrn T. eine Gesamt- provision von 924 Euro. Er wollte von ihr wissen, wie sich die Provisionskosten zu- sammensetzen. Die Maklerin schickte ihm die Berechnung ihrer Provision. ZumHaupt- mietzins – 600 Euro – und den Betriebskos- ten – 100 Euro – rechnete sie die zehnpro- zentige Umsatzsteuer dazu, also die gesamte Bru omonatsmiete (770 Euro), die an den Vermieter zu zahlen ist. Dazu addierte sie dann die von ihr abzuführende 20-prozenti- ge Umsatzsteuer. Zu Recht fragt Herr T. nun: „Dürfen die das?“ Die Maklerin hat Herrn T. zu viel Provision verrechnet. Sie hat eine falsche Provisionsbasis für ihre Berechnung herangezogen. Für die Vermilung eines nur auf drei Jahre befristeten Mietvertrages darf sie als Provision maximal eine Bruomonatsmiete verrechnen. Die Immobilienmaklerverord- nung versteht unter Bruomietzins aber nur den Hauptmietzins plus Betriebskosten – anders als bei der Bruomonatsmiete an den Vermieter, wo noch zehn Prozent Umsatzsteuer dazukommen. Die Provisionsbasis wäre also 700 Euro, nicht die Bruomonatsmiete von 770 Euro. Zu den 700 Euro darf die Maklerin die von ihr abzuführende 20-prozentige Umsatzsteuer dazurechnen. Somit häe sie Herrn T. 840 Euro verrechnen dürfen. Sie muss ihm die zu viel bezahlte Provision zurückzahlen. Zu hohe Maklerprovision Susanne Peinbauer istWohnrechtsexpertin der ArbeiterkammerWien PROVISION FALSCH BERECHNET Foto: picturedesk.com / Westend61 / Uwe Umstätter
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