AK für Sie, Oktober 2018

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 10/2018 17 GUTER RAT BRAUCHEN SIE HILFE? 1. TELEFON-INFO Mo bis Fr, 8–15.45 Uhr, für die kurze und telefonische Auskunft über Recht, Geld, Schutz bei der Arbeit. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1201 zur Elternkarenz 1201 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1201 zur Steuer 1207 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1204 für Konsumen- tInnen (8–12 Uhr) 1209 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 2. PERSÖNLICHE BERATUNG Terminvereinbarung Mo bis Fr, 8–13.45 Uhr, wenn Ihre Ansprüche nachgerechnet werden müssen oder Sie mehr Infos brauchen. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1341 zur Elternkarenz 1341 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1341 zur Steuer 1341 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1341 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 DÜRFEN DIE DAS? NEIN! H err T. ha e mit der Wohnungssuche eine Maklerin beau ragt. Sie ver- mi elte ihm die Neubauwohnung mit einemauf drei Jahre befristetenMietver- trag. Für die Vermi lung der Wohnung ver- rechnete die Maklerin Herrn T. eine Gesamt- provision von 924 Euro. Er wollte von ihr wissen, wie sich die Provisionskosten zu- sammensetzen. Die Maklerin schickte ihm die Berechnung ihrer Provision. ZumHaupt- mietzins – 600 Euro – und den Betriebskos- ten – 100 Euro – rechnete sie die zehnpro- zentige Umsatzsteuer dazu, also die gesamte Bru omonatsmiete (770 Euro), die an den Vermieter zu zahlen ist. Dazu addierte sie dann die von ihr abzuführende 20-prozenti- ge Umsatzsteuer. Zu Recht fragt Herr T. nun: „Dürfen die das?“ Die Maklerin hat Herrn T. zu viel Provision verrechnet. Sie hat eine falsche Provisionsbasis für ihre Berechnung herangezogen. Für die Vermilung eines nur auf drei Jahre befristeten Mietvertrages darf sie als Provision maximal eine Bruomonatsmiete verrechnen. Die Immobilienmaklerverord- nung versteht unter Bruomietzins aber nur den Hauptmietzins plus Betriebskosten – anders als bei der Bruomonatsmiete an den Vermieter, wo noch zehn Prozent Umsatzsteuer dazukommen. Die Provisionsbasis wäre also 700 Euro, nicht die Bruomonatsmiete von 770 Euro. Zu den 700 Euro darf die Maklerin die von ihr abzuführende 20-prozentige Umsatzsteuer dazurechnen. Somit häe sie Herrn T. 840 Euro verrechnen dürfen. Sie muss ihm die zu viel bezahlte Provision zurückzahlen. Zu hohe Maklerprovision Susanne Peinbauer istWohnrechtsexpertin der ArbeiterkammerWien PROVISION FALSCH BERECHNET Foto: picturedesk.com / Westend61 / Uwe Umstätter

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