AK für Sie, Dez. 2018 / Jän. 2019

GUTER RAT BRAUCHEN SIE HILFE? 1. TELEFON-INFO Mo bis Fr, 8–15.45 Uhr, für die kurze telefonische Auskunft über Recht, Geld, Schutz bei der Arbeit. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1201 zur Elternkarenz 1201 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1201 zur Steuer 1207 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1204 für Konsumen- tInnen (8–12 Uhr) 1209 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 2. PERSÖNLICHE BERATUNG Terminvereinbarung Mo bis Fr, 8–13.45 Uhr, wenn Ihre Ansprüche nachgerechnet werden müssen oder Sie mehr Infos brauchen. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1341 zur Elternkarenz 1341 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1341 zur Steuer 1341 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1341 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 DÜRFEN DIE DAS? wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 12/2018–01/2019 15 NEIN! H err P. kau e im April ein Handy im Shop eines Elektrohändlers. Im Au- gust zerriss es den Akku, und er ex- plodierte. DasHandyfing Feuer. Der Schreck war groß. Herr P. löschte es mit einem Glas Wasser. Der Konsument wandte sich an den Elektrohändler und ersuchte um kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Dies mit der Begründung, dass das Handy völlig unerwartet und vor allem ohne sein Zutun in Brand geriet. Eine Woche später bekamHerr P. einen Anruf der Servicestelle. Sie würden eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ablehnen. Der Grund: Wasserschaden. Herr P. fragt nun: „Dürfen die das?“ Der Händler darf sich nicht abputzen, den Schaden zu beheben. Herr P. hat den Schaden an seinem Handy nicht verursacht, daher muss der Händler im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts den Schaden beheben. Im konkreten Fall gab es zudem eine Vielzahl an Einträgen von betroffenen Kon- sumentinnen und Konsumenten in entsprechenden Online-Foren, die das gleiche Problem schilderten. Auch der Hersteller warnte vor einer neuerlichen Inbetriebnahme und empfahl, die betroffenen Geräte an die Servicestelle zu schicken. Herr P. wandte sich an die AK. Die AK schrieb einen Brief an den Elek- trohändler, dass es sich hier um ein bereits bekanntes Problem handelt, hervorgerufen durch einen Pro- duktionsfehler des Akkus. Das defekte Handy von Herrn P. wurde gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Anja Mayer ist Konsumentenschützerin der ArbeiterkammerWien Handy: KeineGratis-Reparatur HÄNDLER MUSS REPARIEREN © stock.adobe.com / agnormark

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