AK für Sie, März 2019

Karriere 14 AK FÜR SIE 03/2019 wien.arbeiterkammer.at MEHR ZEITFÜR VATERUND KIND Gleich nach der Geburt für Frau und Kind da sein: Immer mehr Väter wünschen sich das. Die AK drängt auf einen Rechtsanspruch. T heos erstes Kinderlachen: Wolf- gang Jethan wird das in Erinne- rung behalten, denn er war dabei. Sein Arbeitgeber, die Erste Bank, bietet Eltern einen Rechtsanspruch auf ein „Ba- by-Sabbatical“ an: Nach der Geburt von Theo im August 2018 nahm sich der frischgebackene Papa drei Wochen Ur- laub. Dann arbeitete er drei Monate lang Vollzeit. Anschließend vereinbarte er den Einstieg in das Baby-Sabbatical. Somit be- zog er zwei Monate lang ein Teilzeitge- halt, arbeitete im ersten dieser beiden Monate aber in der Praxis Vollzeit weiter. Dafür ha’e er dann den ganzen zweiten Monat frei. Er konnte sich sicher sein, dass er genau auf die Stelle wieder zu- rückkehren konnte, die er verlassen ha’e. Frühe Bindung Für Wolfgang Jethan war das die ideale Lösung: „Ich wollte von Beginn an eine enge Bindung zu meinemKleinen haben. Ich brauche viel Zeit mit meinem Kind, sonst gehe ich ein.“ Das Baby-Sabbatical ist eine Initiative des Erste-Bank-Betriebsrats. Betriebs- ratsvorsitzende Ilse Fetik, ganz Bankerin, vergleicht das Modell mit einem Spar- buch. „In der Ansparphase arbeite ich voll für ein Teilzeitgehalt und finanziere mir so den Freizeitblock.“ Wolfgang Jethan bestimmte den Zeit- punkt selbst: Das Baby-Sabbatical kann in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes angetreten werden. „Diese Flexi- bilität ist ein großer Vorteil, man kann den Freizeitblock auch aušeilen“, sagt Betriebsrätin Ilse Fetik. Rechtsanspruch fehlt In der Privatwirtschaš sind solche Lö- sungen noch nicht die Regel, aber in eini- gen Kollektivverträgen gibt es Regelun- gen zum Papamonat. Generell aber haben die meisten Väter in der Privatwirtschaš noch wenig Väterauszeit bei der Erste Bank: Be- triebsrats-Chefin Ilse Fetik setzte auf Kündigungsschutz und viel Flexibilität n Der Papamonat, das ist ein Monat Freistellung von der Arbeit nach der Ge- burt eines Kindes. Darauf gibt es leider derzeit keinen generellen Rechtsan- spruch. Väter müssen den Papamonat mit ihrer Firma einvernehmlich vereinba- ren. Aber in einigen Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und im öffentli- chen Dienst gibt es inzwischen Regelun- gen, die den Vätern der jeweiligen Bran- che einen Papamonat ermöglichen. n Zur Finanzierung des Papamonats gibt es den „Familienzeitbonus“: 700 Euro für 31 Tage, die exakt für den glei- chen Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden müssen wie die Verein- barung des Papamonats mit der Firma. n Wenn sich die Väter später für eine Karenz entscheiden, werden die 700 Euro Familienbonus wieder vom Kinderbetreu- ungsgeld abgezogen. n Wichtig ist der Zeitrahmen: Der Papa- monat und der dazugehörige Familien- zeitbonus können frühestens ab der Rückkehr von Mutter und Kind aus dem Spital beantragt werden. Spätestens 91 Tage nach der Geburt muss der Papa- monat genommen sein. Papamonat &Co: Das gilt https://wien.arbeiterkammer.at/familienzeitbonus Web-Tipp

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