AK für Sie, März 2019

16 AK FÜR SIE 03/2019 Durchgesetzt Eine unachtsamgeöff- nete Autotür verursachte hohe Reparaturkosten. Aber dieVersicherung zahlte erst nach einer Klage der AK Konsumen- tenschützerInnen. Versicherungmusstedoch blechen E s sollte ein schöner Tag für Man- fred Hirtenberger (Name geän- dert, Red.) im Freibad Kritzen- dorf werden. Doch dieser Tag hae ein Nachspiel, das sogar vor dem Gericht endete. Was war passiert? Manfred Hirtenberger war als Beifah- rer mit einer Bekannten im Auto unter- wegs. Als er die Autotür am Parkplatz in Kritzendorf öffnet, stößt er damit auf eine Lkw-Anhängevorrichtung. Die Au- totür wurde beschädigt – die Reparatur- kosten beliefen sich auf rund 1.500 Euro. Zu diesem Zeitpunkt hat sich Man- fred Hirtenberger noch keine großen Sorgen um die hohen Kosten gemacht. Immerhin hat er eine Haushaltsversi- cherung bei der Uniqa, der er den Scha- den gemeldet hat. Bei dieser Versiche- rung inkludiert ist auch eine Privatha™- pflichtversicherung. „KeineDeckungslücke“ Freilich wollte weder die Haushaltsver- sicherung noch die Kfz-Versicherung zahlen. Schäden durch Haltung und Verwendung von Kfz seien von der Ver- sicherungsleistung ausgeschlossen, so eine Klausel in den meisten Versiche- rungspolizzen. Aber, so AK Konsumen- tenschützer Robert Panowitz: „Diese so genannte Deckungslücke liegt o™mals nicht vor.“ Die AK hat Klage gegen die Haus- haltsversicherung eingebracht. Das Ur- teil war eindeutig: Die Versicherung muss die Reparaturkosten zahlen. „Das war schon der zweite Prozess, den die AK in einem vergleichbaren Fall gewonnen hat“, sagt Robert Panowitz. Beim ersten Fall ist ein Passagier am Flughafen in ein Taxi gestiegen und hat dem Fahrer beim Einladen der Gepäckstücke geholfen. Dabei ist ein Plastikstück der Hutablage abgebrochen. „Auch hier musste die Pri- vatha™pflichtversicherung den Schaden decken“, so der Konsumentenschützer. Robert Panowitz weiß, dass die Kon- sumentInnen in solchen Fällen sehr o™ zum Handkuss kommen: „Das sind häufige Schäden, die schnell passieren können – beim Einladen ins Auto oder bei einem Unfall mit einem Radfahrer, der in die Autotür fährt.“ Der Experte rät allen Betroffenen, sich immer eine schri™liche Begrün- dung von der Versicherung geben zu lassen, sollte diese nicht zahlen: „Diese Begründung sollte dann von der AK, dem Verein für Konsumenteninforma- tion oder einem Rechtsanwalt über- prü™ werden.“ n Markus Mittermüller Autotür auf – und der Schaden ist da. AK KonsumentenschützerWolfgang Panowitz setzte in einem konkreten Fall durch, dass die Versicherung zahlen musste Foto:Thomas Lehmann

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