AK für Sie, März 2019

wien.arbeiterkammer.at AK FÜR SIE 03/2019 17 GUTER RAT DÜRFEN DIE DAS? BRAUCHEN SIE HILFE? 1. TELEFON-INFO Mo bis Fr, 8–15:45 Uhr, für kurze Auskünfte. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1201 zur Elternkarenz 1201 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1201 zur Steuer 1207 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung sowie zur Pflegegeldeinstufung 1204 für Konsumen- tInnen (8–12 Uhr) 1209 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 Wohnrecht (Mo–Fr, 8–12 Uhr, Di, 15–18 Uhr) 1345 Bildungsberatung für junge Leute (Mo, Do, 9–14 Uhr, Di, Mi, 13–18 Uhr) 1406 2. PERSÖNLICHE BERATUNG Terminvereinbarung Mo bis Fr, 8–13:45 Uhr, wenn Sie mehr Infos brauchen. Wählen Sie 01 / 501 65 – zum Arbeitsrecht 1341 zur Elternkarenz 1341 zum Lehrlings- & Jugendschutz 1341 zur Steuer 1341 zur Pensions-, Kranken-, Unfall- versicherung 1341 Sicherheit, Gesund- heit & Arbeit 1208 Insolvenzen (Mo–Do, 8–14 Uhr) 1342 NEIN! F rau K. wollte nach der Winterpause wieder mehr sporteln und unter- schrieb eine Mitgliedscha in einem Fitnessstudio. Da sie täglich mit dem Zug in die Arbeit pendelt, wählte sie ein Fitnesscen- ter in der Nähe des Bahnhofes. Das konnte sie gut zu Fuß erreichen. Eines Tages sah sie beim Training einen Aushang: Das Studio würde in Kürze zusperren. Frau K. müsste auf ein anderes Fitnesscenter ausweichen, das knapp 20 Kilometer vom jetzigen Studio entfernt war. Dieser Umweg hä‰e zu viel Zeit gekostet. Frau K. kündigte ihren beste- henden Vertrag. Das Fitnesscenter akzeptier- te jedoch die Kündigung nicht. „Dürfen die das?“ Das Fitnessstudio darf den Vertrag nicht ohne Weiteres einseitig ändern. Die neuen Bedingungen müssen für die Konsumentin zumutbar sein. Die Vertragsänderungen dürfen also nur geringfügig sein und müssen sachlich gerechtfertigt sein. Für Frau K. war gerade wesentlich, dass sie das Trai- ningsstudio bequem und ohne großen zeitlichen Aufwand nach ihrem Arbeitstag erreichen kann. Das wäre beim neuen Fitnessstudio nicht der Fall gewesen. Von einer geringfügigen Änderung kann also daher für Frau K. keinesfalls ausgegangen werden. Frau K. wandte sich an die AK um Hilfe. Die AK schrieb dem Fitnessstudio ein E-Mail. Das Sportstudio akzeptierte darau„in die Kündigung und löste den Vertrag auf. Anja Mayer ist Konsumentenschützerin der ArbeiterkammerWien Sportstudio jetzt woanders NICHT EINSEITIG ÄNDERN Foto: picturedesk.com / Westend61 / HalfPoint

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