WUM 2/2020

GENETISCHE VIELFALT Keine Patente auf Saatgut Eigentlich sind Patente auf Tiere und Pflanzen laut EU-Patent- recht verboten. Dennoch vergibt das Europäische Patentamt in München seit Jahren Patente auf z.B. Broccoli, Tomaten, Me- lonen oder Gerste. Nun könnten Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung in Europa endlich vollständig ver- boten werden. Mitte Mai hat die große Beschwerdekammer der Europäischen Patentorganisa- tion (EPO) entschieden: Pflanzen und Tiere aus im „Wesentlichen biologischen“ Züchtungsver- fahren sind nicht patentierbar. Ausgenommen davon sind nur Anträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden. Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Dachorganisation „Kein Patent auf Saatgut!“ gegen solche Pa- tente, in Österreich allen voran die Arche Noah. Auch die AK hat sich immer gegen Patente auf Saatgut ausgesprochen. Trotz dieser Entscheidung, gibt es immer noch Schlupflöcher, wie etwa die Patentierung von Pflanzen mit Eigenschaften, die durch zufällige Änderungen im Erbgut entstanden sind, diese gilt es noch zu schließen. SI GEWÄSSERÖKOLOGIE 200 Mio. Euro Förderun- gen in der Warteschleife In Österreich sind 60 Prozent der österreichischen Gewässer sanierungsbedürftig. Daher fordern seit Jahren besonders laut die Umweltorganisationen und etwas verhaltener die Wirt- schaft und die Arbeiterkammer Förderungen für die Gewässer- ökologie. Im Parlament wurden im Herbst 2019 in einem einen Entschließungsantrag von allen fünf Parteien 150 Mio. Euro für die Gewässerökologie be- schlossen. Passiert ist darauf hin nichts. Nun gab es wieder Nachrichten derzeit 7 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen, genetische Vielfalt und die Bodenfruchtbarkeit zu stärken oder Bäume zum Schutz des Klimas anzupflanzen. Die Kommission geht hier erstmals auch wirklich umfassend an die Thematik heran und verknüpft Vorschläge für mehr Biodiversi- tät mit einer nachhaltigen Land- wirtschafspolitik. Wie dringend notwendig das ist, zeigt auch ein vom EU-Rechnungshof präsen- tierter kritischer Bericht zur Bio- diversität und den Förderungen für die Landwirtschaft: „Die Biodiversität landwirtschaft- licher Nutzflächen geht trotz spezifischer GAP Maßnahmen weiter zurück“, so das Fazit der EU-Prüfer. SI KLIMAWANDEL Reicht der European Green Deal? Die „Foundation for European Progressive Studies” (FEPS) vergleicht in einem neuen Policy Paper die klimapolitischen Am- bitionen des Europäischen Grü- nen Deals mit aktuellen wissen- schaftlichen Erkenntnissen zur Begrenzung des Klimawandels. FOTO: EML AK WIEN (1) Seite 4 Wirtschaft & Umwelt 2/2020 eine Ankündigung: 200 Mio. Euro für die Gewässerökologie versprach die zuständige Land- wirtschaftsministerin Mitte Mai. Ein paar Tage darauf wurde das Budget im Parlament be- schlossen – nur leider ohne die angekündigten Förderungen. Jetzt soll diese Finanzierung im Juli im Parlament beschlossen werden – im Zuge des nächsten COVID-19-Konjukturpaktes der Regierung. Es ist gut investiertes Geld: in naturnahe Flüsse und in die regionale Wirtschaft, mehr davon wird nötig werden. SI GRÜNERE AGRARPOLITIK Biodiversitätsstrategie und „Vom Hof auf den Tisch“ Die EU arbeitet mal wieder an einer grüneren Landwirtschafts- politik. Mit der im Mai vorge- stellten Biodiversitätsstrategie und ihrer Strategie „Vom Hof den Tisch“ sollen zukünftig die Lebensmittel viel umweltfreund- licher hergestellt und gleichzei- tig die Biodiversität geschont werden. Ziel ist es, z.B. den Pestizideinsatz zu reduzieren, die Biolandwirtschaft EU-weit von GESUNDE LUFT Neue Richtlinie in Vorbereitung Die Luftverschmutzung ist die größte umweltverursachte Gefährdung der menschlichen Gesundheit in der EU. Trotz erzielter Fortschritte gibt es immer noch rund 400.000 vorzeitige Todesfälle. Der europäische Rechtsrahmen für die Bewertung der Luftqualität ist aber seit 2008 unverändert geblieben. Dies soll sich jedoch ändern. Den wissenschaftli- chen Grundstein dafür legt die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie wird hierzu bis spätestens Ende des Jahres ihre Empfehlungen zu den einzelnen Luftschadstoffen mit Schwellenwerten festlegen, die im Lichte neuer Forschun- gen eine signifikante Gesundheitsbelastung ausschließen. Ergänzend dazu sollen erstmals „gute Praktiken“ zu Feinstaub und elementarem Kohlenstoff beschlossen werden, damit besonders toxische Emissionen prioritär angegangen werden. Auf Basis dieser Empfehlungen wird die Kommission einen Vorschlag im Jahr 2021 unterbreiten. Die EU-Mitgliedsstaaten hatten zuvor im März 2020 dies mehrheitlich gutgeheißen. FG www.ak-umwelt.at Frisch vom Garten auf den Tisch.

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