Wirtschaft und Umwelt 03 2018

ETS-ZERTIFIKATSPREISE Verdreifachung als Signal Anfang September dieses Jahres lag der Preis für Zerti- fikate im EU-Emissionshandel (EU-ETS) bei etwa 21 Euro pro Tonne, ungefähr dreimal so hoch wie ein Jahr zuvor. Von Anfang 2016 bis Mitte 2017 war der Preis der Zertifikate bei 5 Euro pro Tonne gelegen, ein Niveau, das kaum einen Anreiz bot, in emissionsmindernde Technolo- gien zu investieren. Der niedrige Preis wird auf ein Überangebot an Zertifikaten zurückgeführt, das infolge der Krise ab 2008 und auf die große Zahl internationaler Gutschriften, die Unternehmen bis 2012 anstelle eigener Emis- sionsreduktionen verwenden durften. Um den ETS-Preis zu er- höhen und damit einen Anreiz für Investitionen zu schaffen, wurde die sogenannte Marktstabilitäts- reserve eingeführt, die bei nied- rigem Preis eine Verknappung des Angebots bewirkt. Diese Herausnahme von Zertifikaten aus dem Markt erfolgt erstmals Anfang 2019. Analysten inter- pretieren den zu beobachtende Anstieg des Zertifikatspreises als frühzeitige Reaktion auf die Verknappung ab 2019. CS KLAGE ABGEWIESEN Keine Chance gegen britisches AKW Hinkley Point C? Das Europäische Gericht (EuG) wies am 12. Juli die Klage Österreichs gegen die staatliche Förderung des AKW Hinkley Point C ab (Rechtssache T‑356/15). 2014 hatte die Eu- ropäische Kommission ent- schieden, dass es mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wenn Großbritannien der Be- treibergesellschaft NNB, einer Tochter der französischen EDF, für 35 Jahre einen staatlich garantierten Mindestpreis für den im Kraftwerk erzeugten Strom zahle. Gegen diese Ent- scheidung reichte Österreich, unterstützt von Luxemburg, eine Klage ein, die zehn Punkte Nachrichten Damit gibt es eine klare und verpflichtende Kennzeichnung dieser Produkte als Gentechnik- Produkte. Außerdem wird es auch für die neuen Züchtungs- techniken eine sogenannte Risikoabschätzung vor der Ver- wendung geben. Damit können im Vorfeld mögliche Risiken für Umwelt und Menschen abge- wogen werden und belastende Züchtungsvorhaben im Vor- hinein abgelehnt werden.Die KonsumentInnen können damit auch künftig entscheiden, ob sie Gentechnik auf dem Teller haben wollen oder nicht. Es ist ein starkes Signal des EuGH für die Umwelt und die Konsumen- tInnen. SI WASSER FÜR ALLE Richtlinie könnte 2019 beschlossen werden Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Trinkwasserrichtlinie auf den Weg gebracht. Darin wird zumin- dest teilweise den Forderungen der Europäischen Bürgerinitia- tive Rechnung getragen, die das UN-Menschenrecht auf Zugang zu Trinkwasser und Abwasser QUELLE: EEX LEIPZIG, EIGENE DARSTELLUNG Seite 4 Wirtschaft & Umwelt 3/2018 bemängelte. Unter anderem wurde geltend gemacht, dass die Europäische Kommission fälschlich vom Vorliegen eines Marktversagens auf dem Markt für Atomstrom ausgehe, dass es sich beim AKW Hinkley Point C nicht um eine neue Technologie handle, dass damit kein Ziel von gemeinsamemInteresseverfolgt werde, und dass es sich nicht um eine Investitionsbeihilfe, sondern um eine unzulässige Betriebsbeihilfe handle. Das EuG wies alle Vorbringen ab. Am 5. September beschloss der Ministerrat, gegen dieses Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen. CS EUGH URTEIL Neue Gentechnik wird ernst genommen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt die Bedenken der Menschen gegenüber neuen Gentechniken ernst. Er hat am 25. Juli 2018 in seinem Urteil zu neuen Pflanzenzuchttechniken in der Landwirtschaft bestätigt: Auch diese neuen Techniken sind Gentechnik und fallen unter geltendes EU-Gentechnikrecht. EINGEBREMST Frankreich ist anders – Absenkung der Höchstgeschwindigkeit Während Österreichs Verkehrsminister Hofer gerade die Höchstgeschwindigkeit von Pkw auf bestimmten Autobahn- abschnitten auf 140 km/h erhöht hat und dies auch für alle österreichischen Autobahnen ins Auge fasst, trat mit 1. Juli in Frankreich eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 400.000 km Freilandstraßen von 90 km/h auf 80 km/h in Kraft. Betroffen von dem neuen Tempolimit sind zweispurige Stra- ßen ohne trennenden Mittelstreifen. Vorrangiges Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Während die französischen Autobahnen vergleichsweise sicher sind, entfallen 55 Prozent aller Unfälle und 1.900 der jährlich 3.400 Todesopfer auf National- und Departementstraßen. Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit erwartet sich die Regierung einen jährlichen Rückgang um bis zu 400 Todesopfer im Verkehr. Und auch für die Umwelt ist die Absenkung der Höchstge- schwindigkeit sicher kein Nachteil. Quelle: DVZ RR www.ak-umwelt.at 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 1.1.2013 1.1.2014 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2017 1.1.2018 Auktionspreis € /t CO 2 Entwicklung des Zertifikatspreises im EU-Emissionshandel.

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