Table of Contents Table of Contents
Previous Page  16 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 16 / 32 Next Page
Page Background

16

AK FÜR SIE 05/2017

Die Karenzdauer

muss dem Arbeitgeber (am besten schriftlich) bekannt gegeben werden.

Startet die Mutter mit der Karenz,

muss sie spätestens bis zum Ablauf des Beschäfti-

gungsverbots melden, dass beziehungsweise wie lange sie Karenz in Anspruch nehmen wird.

Beginnt der Vater, hat er den Arbeitgeber innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt

seines Kindes darüber zu informieren.

Beim zweiten

und eventuell (maximal zulässigen) dritten Karenzteil sollen sowohl Mütter

als auch Väter diese Karenz frühestens vier – spätestens aber drei – Monate vor Beginn beim

Arbeitgeber bekannt geben.

Sollte diese Drei-Monats-Frist

versäumt werden, kann eine Karenz nur mehr mit

Zustimmung des Arbeitsgebers vereinbart werden.

Der Kündigungsschutz

endet jeweils vier Wochen nach Ablauf der jeweiligen Karenz.

Fristen für die Elternkarenz

Foto: picturedesk.com / Westend61 / Daniel Ingold

D

ie Karenzzeit ist oft eine Zeit, in der

sich neue Ziele und Perspektiven er-

öffnen. Zudem ist klar: Durch Weiter-

bildung wird der Wiedereinstieg erleichtert.

Überlegen Sie,

wie viel Zeit Sie für die

Weiterbildung aufwenden können.

Nutzen Sie die Weiterbildungsmög-

lichkeiten,

die Ihr Unternehmen anbietet

und besprechen sie diese aktiv mit Ihrem

Vorgesetzten oder Betriebsrat. So bleiben

Sie auch mit Ihren Kolleginnen und Kolle-

gen einfacher in Kontakt.

Holen Sie sich den AK Bildungsgut-

schein:

Für AK plus Kurse (z. B. bei VHS,

bfi) gibt es 120 Euro plus 50 Euro zusätz-

lich für Eltern in Karenz. Die AK bietet auch

Bildung mit Baby

Der Wiedereinstieg wird durch Weiterbildung erleichtert.

Viele Mütter versuchen die Zeit daheim mit dem Kind für Weiterbildung zu nutzen

Spezialkurse für Eltern in Karenz an. Hier

gibt es außerdem kostenlose Kinderbe-

treuung, und Sie können den Bildungsgut-

schein einlösen.

Informieren Sie sich

über Weiterbil-

dungsangebote, und lassen Sie sich bera-

ten, vor allem, wenn Sie vorhaben, nach

der Karenz nicht mehr in dieselbe Firma

zurückzukehren. Alle Infos bekommen Sie

auf der Messe BBB am 11. und 12. Mai.

Auch das Fachkräftestipendium

für

bestimmte Ausbildungen könnte für Sie

passen. Die AK hat sich erfolgreich für die-

ses Stipendium eingesetzt. Wenn Sie sich

dafür interessieren, fragen Sie rechtzeitig

beim AMS nach.

Tipp

von Alexander Tomanek,

ARBEITSRECHTSEXPERTE DER AK

eltern

tipps

Sprechstunde

Elternteilzeit

facebook.com/Arbeiterkammer

Jasmin

Ich würde die Elternteilzeit gerne

nutzen, aber kann es mir nicht leisten, die

Stunden zu reduzieren, bräuchte sie aber,

damit ich nicht irgendwie eingeteilt werde

und sich Dienste ständig spontan ändern

(Schichtdienst). Gibt es da ein Modell für

Mütter, die Vollzeit arbeiten müssen, um

zu „überleben“, aber auf fixe Arbeitszeiten

angewiesen wären?

AK Arbeitsrechtsexpertin Sara

Pöcheim

Liebe Jasmin, ja, da

gäbe es eine Möglichkeit! Du

kannst nämlich mit der Elternteilzeit nicht

nur Stunden reduzieren, sondern auch

wegen der Kinderbetreuung die Lage dei-

ner Arbeitszeit verändern. Du könntest al-

so z.B. statt des Schichtdienstes fixe

Arbeitszeiten verlangen. Alle Infos und die

Anspruchsvoraussetzungen findest du auf

der AK Homepage. Liebe Grüße Sara

Sabine

Darf mein Mann in Elternteilzeit

gehen, wenn ich noch in Karenz bin?

Sara

Liebe Sabine, es ist nicht

möglich, dass der eine Elternteil

in Karenz und der andere in El-

ternteilzeit für dasselbe Kind ist. Solange

du in Karenz bist, kann dein Mann leider

keine Elternteilzeit in Anspruch nehmen.

Liebe Grüße, Sara

Don Stefano

Können beide Elternteile

gleichzeitig Elternteilzeit machen?

Sara

Lieber Don Stefano, ja! So-

fern beide Eltern die Vorausset-

zungen erfüllen, können sie

gleichzeitig in Elternteilzeit gehen. So könn-

ten beispielsweise Mutter und Vater auf 30

Stunden reduzieren und sich das Abholen

vom Kindergarten aufteilen. LG Sara

demnächst

Sie fragen, AK ExpertInnen antworten.

Die nächste

AK Facebook-Sprechstunde

gibt es zum Thema

Bildungskarenz.

Donnerstag, 18. Mai, von 14–16 Uhr

facebook.com/Arbeiterkammer