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AK FÜR SIE 05/2017
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Die Karenzdauer
muss dem Arbeitgeber (am besten schriftlich) bekannt gegeben werden.
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Startet die Mutter mit der Karenz,
muss sie spätestens bis zum Ablauf des Beschäfti-
gungsverbots melden, dass beziehungsweise wie lange sie Karenz in Anspruch nehmen wird.
Beginnt der Vater, hat er den Arbeitgeber innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt
seines Kindes darüber zu informieren.
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Beim zweiten
und eventuell (maximal zulässigen) dritten Karenzteil sollen sowohl Mütter
als auch Väter diese Karenz frühestens vier – spätestens aber drei – Monate vor Beginn beim
Arbeitgeber bekannt geben.
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Sollte diese Drei-Monats-Frist
versäumt werden, kann eine Karenz nur mehr mit
Zustimmung des Arbeitsgebers vereinbart werden.
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Der Kündigungsschutz
endet jeweils vier Wochen nach Ablauf der jeweiligen Karenz.
Fristen für die Elternkarenz
Foto: picturedesk.com / Westend61 / Daniel Ingold
D
ie Karenzzeit ist oft eine Zeit, in der
sich neue Ziele und Perspektiven er-
öffnen. Zudem ist klar: Durch Weiter-
bildung wird der Wiedereinstieg erleichtert.
Überlegen Sie,
wie viel Zeit Sie für die
Weiterbildung aufwenden können.
Nutzen Sie die Weiterbildungsmög-
lichkeiten,
die Ihr Unternehmen anbietet
und besprechen sie diese aktiv mit Ihrem
Vorgesetzten oder Betriebsrat. So bleiben
Sie auch mit Ihren Kolleginnen und Kolle-
gen einfacher in Kontakt.
Holen Sie sich den AK Bildungsgut-
schein:
Für AK plus Kurse (z. B. bei VHS,
bfi) gibt es 120 Euro plus 50 Euro zusätz-
lich für Eltern in Karenz. Die AK bietet auch
Bildung mit Baby
Der Wiedereinstieg wird durch Weiterbildung erleichtert.
Viele Mütter versuchen die Zeit daheim mit dem Kind für Weiterbildung zu nutzen
Spezialkurse für Eltern in Karenz an. Hier
gibt es außerdem kostenlose Kinderbe-
treuung, und Sie können den Bildungsgut-
schein einlösen.
Informieren Sie sich
über Weiterbil-
dungsangebote, und lassen Sie sich bera-
ten, vor allem, wenn Sie vorhaben, nach
der Karenz nicht mehr in dieselbe Firma
zurückzukehren. Alle Infos bekommen Sie
auf der Messe BBB am 11. und 12. Mai.
Auch das Fachkräftestipendium
für
bestimmte Ausbildungen könnte für Sie
passen. Die AK hat sich erfolgreich für die-
ses Stipendium eingesetzt. Wenn Sie sich
dafür interessieren, fragen Sie rechtzeitig
beim AMS nach.
Tipp
von Alexander Tomanek,
ARBEITSRECHTSEXPERTE DER AK
eltern
tipps
Sprechstunde
Elternteilzeit
facebook.com/ArbeiterkammerJasmin
Ich würde die Elternteilzeit gerne
nutzen, aber kann es mir nicht leisten, die
Stunden zu reduzieren, bräuchte sie aber,
damit ich nicht irgendwie eingeteilt werde
und sich Dienste ständig spontan ändern
(Schichtdienst). Gibt es da ein Modell für
Mütter, die Vollzeit arbeiten müssen, um
zu „überleben“, aber auf fixe Arbeitszeiten
angewiesen wären?
AK Arbeitsrechtsexpertin Sara
Pöcheim
Liebe Jasmin, ja, da
gäbe es eine Möglichkeit! Du
kannst nämlich mit der Elternteilzeit nicht
nur Stunden reduzieren, sondern auch
wegen der Kinderbetreuung die Lage dei-
ner Arbeitszeit verändern. Du könntest al-
so z.B. statt des Schichtdienstes fixe
Arbeitszeiten verlangen. Alle Infos und die
Anspruchsvoraussetzungen findest du auf
der AK Homepage. Liebe Grüße Sara
Sabine
Darf mein Mann in Elternteilzeit
gehen, wenn ich noch in Karenz bin?
Sara
Liebe Sabine, es ist nicht
möglich, dass der eine Elternteil
in Karenz und der andere in El-
ternteilzeit für dasselbe Kind ist. Solange
du in Karenz bist, kann dein Mann leider
keine Elternteilzeit in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße, Sara
Don Stefano
Können beide Elternteile
gleichzeitig Elternteilzeit machen?
Sara
Lieber Don Stefano, ja! So-
fern beide Eltern die Vorausset-
zungen erfüllen, können sie
gleichzeitig in Elternteilzeit gehen. So könn-
ten beispielsweise Mutter und Vater auf 30
Stunden reduzieren und sich das Abholen
vom Kindergarten aufteilen. LG Sara
demnächst
Sie fragen, AK ExpertInnen antworten.
Die nächste
AK Facebook-Sprechstunde
gibt es zum Thema
Bildungskarenz.
Donnerstag, 18. Mai, von 14–16 Uhr
facebook.com/Arbeiterkammer