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1. Mitbestimmung bei schleichenden Entwicklungen gestalten:
Wandel geschieht nicht
abrupt, sondern findet meist als kontinuierliche Entwicklung statt. Schleichende Prozesse
sind weniger sichtbar und somit herausfordernd für die Betriebsratsarbeit.
2. Stärkung der Selbstinitiative des Betriebsrates:
BetriebsrätInnen sind derzeit wenig in
den Prozess der betrieblichen Digitalisierung eingebunden. Sie müssen dabei unterstützt
werden, sich selbst stärker einzubringen.
3. Mehr Ressourcen für den Betriebsrat:
Die Arbeitswelt ist komplex geworden, Wert-
schöpfungsketten sind undurchschaubar. BetriebsrätInnen benötigen entsprechende Res-
sourcen, um ihre Aufgaben bewältigen zu können.
4. Das Rad nicht neu erfinden:
Entgrenzung, atypische Vertragsformen oder Heimarbeit
sind keine neuenThemen. BetriebsrätInnen müssen aber die bestehenden Instrumente dazu
weiterentwickeln.
5. Arbeitsrecht – Verhältnisse ins Gleichgewicht bringen:
Um zukünftig eine demokra-
tische Arbeitswelt zu gewährleisten, müssen Gesetze an die neuen Anforderungen in der
Arbeitswelt angepasst werden.
6. Bestehende Rechte wirksam gestalten:
Eine Arbeitswelt 4.0 braucht u. a. mehr erzwing-
bare Betriebsvereinbarungen und mehr verbindliche Regelungen in Kollektivverträgen.
7. Alle Arbeitenden ins Arbeitsrecht integrieren:
Alle Arbeitenden gehören ins Arbeits-
recht integriert. Bestehende Kollektivvertrags-Lücken müssen geschlossen werden.
8. Rechte des Betriebsrates ausdehnen:
Der Betriebsrat braucht zum Beispiel mehr Über-
wachungsbefugnisse über formelle Betriebsgrenzen hinweg.
9. Freistellung ausdehnen:
Bei der Freistellung von BetriebsrätInnen braucht es mehr
Flexibilität, um die umfassenden Aufgaben bewältigen zu können.
10. Unterstützung für technisches Know-how:
Beim Thema „Datenschutz“ brauchen
BetriebsrätInnen Unterstützung in rechtlichen Fragen und beim technischen Know-how.
10 FORDERUNGEN
ZUR ZUKUNFT DER
MITBESTIMMUNG
Mag.
a
Silvia Hruska-Frank und Mag. Heinz Leitsmüller, AK Wien