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1. Mitbestimmung bei schleichenden Entwicklungen gestalten:

Wandel geschieht nicht

abrupt, sondern findet meist als kontinuierliche Entwicklung statt. Schleichende Prozesse

sind weniger sichtbar und somit herausfordernd für die Betriebsratsarbeit.

2. Stärkung der Selbstinitiative des Betriebsrates:

BetriebsrätInnen sind derzeit wenig in

den Prozess der betrieblichen Digitalisierung eingebunden. Sie müssen dabei unterstützt

werden, sich selbst stärker einzubringen.

3. Mehr Ressourcen für den Betriebsrat:

Die Arbeitswelt ist komplex geworden, Wert-

schöpfungsketten sind undurchschaubar. BetriebsrätInnen benötigen entsprechende Res-

sourcen, um ihre Aufgaben bewältigen zu können.

4. Das Rad nicht neu erfinden:

Entgrenzung, atypische Vertragsformen oder Heimarbeit

sind keine neuenThemen. BetriebsrätInnen müssen aber die bestehenden Instrumente dazu

weiterentwickeln.

5. Arbeitsrecht – Verhältnisse ins Gleichgewicht bringen:

Um zukünftig eine demokra-

tische Arbeitswelt zu gewährleisten, müssen Gesetze an die neuen Anforderungen in der

Arbeitswelt angepasst werden.

6. Bestehende Rechte wirksam gestalten:

Eine Arbeitswelt 4.0 braucht u. a. mehr erzwing-

bare Betriebsvereinbarungen und mehr verbindliche Regelungen in Kollektivverträgen.

7. Alle Arbeitenden ins Arbeitsrecht integrieren:

Alle Arbeitenden gehören ins Arbeits-

recht integriert. Bestehende Kollektivvertrags-Lücken müssen geschlossen werden.

8. Rechte des Betriebsrates ausdehnen:

Der Betriebsrat braucht zum Beispiel mehr Über-

wachungsbefugnisse über formelle Betriebsgrenzen hinweg.

9. Freistellung ausdehnen:

Bei der Freistellung von BetriebsrätInnen braucht es mehr

Flexibilität, um die umfassenden Aufgaben bewältigen zu können.

10. Unterstützung für technisches Know-how:

Beim Thema „Datenschutz“ brauchen

BetriebsrätInnen Unterstützung in rechtlichen Fragen und beim technischen Know-how.

10 FORDERUNGEN

ZUR ZUKUNFT DER

MITBESTIMMUNG

Mag.

a

Silvia Hruska-Frank und Mag. Heinz Leitsmüller, AK Wien