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ALLTAG, GELD

UND

KONSUMENTENSCHUTZ

Noch Fragen?

wien.arbeiterkammer.at

AK FÜR SIE 05/2017

19

Spesen trotz „Gratis“

Ein als gratis beworbenes Girokonto bei einer Online-Bank

entpuppte sich als Kostenfalle. Die AK rät zur Vorsicht.

Achtung, Falle!

Flug storniert: Am

Geld sitzengeblieben?

Dürfen die das?

F

amilie S. plante, für ein verlängertes Wo-

chenende nach Athen zu fliegen. Das Paar

verglich Preise und angebotene Flugzeiten und

buchte schließlich online bei einer Fluglinie

die gewünschten Flüge. Doch einige Wochen

vor dem geplanten Abflug erhielt Familie S.

unerfreuliche Nachrichten. Sie wurden über

eine Änderung der ursprünglichen Flugzeiten

informiert. Durch die geänderten Zeiten wäre

Familie S. deutlich weniger Zeit für die Stadt-

besichtigung geblieben als ursprünglich geplant

– sie hätte ihren Wochenendtrip gar nicht rich-

tig genießen können. Das war für die beiden

unakzeptabel. Familie S. entschloss sich daher,

die gebuchten Füge zu stornieren. Sie forderten

von der Fluglinie die Steuern und Gebühren zu-

rück. Die Fluglinie zeigte jedoch kein Verständ-

nis und lehnte die Rückerstattung ab. „Dürfen

die das?“, fragt Familie S.

So sicher nicht!

Anja Mayer,

AK Konsumentenschützerin

D

ie Ablehnung der Fluglinie über die Rück-

erstattung der Steuern und Gebühren bei

einer Stornierung ist unzulässig. Wird ein Flug

– so wie im Fall von Familie S. – storniert,

dann fallen gewisse Steuern und Gebühren gar

nicht an. Die Fluglinie muss also das Geld der

Familie zurückerstatten. Eine Einbehaltung die-

ser Abgaben durch die Fluglinie bei Nichtantritt

des Fluges ist jedenfalls nicht erlaubt. Da die

Fluglinie das Geld nicht zurückzahlen wollte,

wandte sich Familie S. an die Arbeiterkammer.

Eine außergerichtliche Lösung war nicht mög-

lich – die Fluglinie gab sich nicht einsichtig. Die

AK unterstützt nun Familie S. bei der gerichtli-

chen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Foto: Thomas Lehmann

F

rau L. eröffnete bei einer deutschen

Online-Bank ein kostenloses Giro-

konto mit Kreditkarte. Sie bestellte

sich auch die auf der Homepage an-

gebotene kostenlose Bankomatkarte.

Im Zuge des Abschlusses bekam sie

weder ein Preisverzeichnis noch Ver-

tragsunterlagen. Sie wurde lediglich

auf die Homepage verwiesen. Als Frau

L. mit der Bankomatkarte im Urlaub in

Spanien und auch in Österreich Geld

abhob, wurden ihr extrem hohe Spesen

verrechnet – zehn Euro pro Abhebung,

insgesamt 210 Euro.

Die Bank bewarb das Konto mit

„weltweit kostenlos bezahlen und an

Automaten Geld abheben“. Das galt

aber nur für die Kreditkarte.

Teure Bankomatabhebung

Im Kleingedruckten stand: Für Abhe-

bungen mit der Bankomatkarte wird

ein Prozent vom abgehobenen Betrag,

mindestens zehn Euro, verlangt. In deut-

schen Kontoverträgen ist das Geldab-

heben mit der Bankomatkarte – anders

als in Österreich und anderen EU-Län-

dern – in der Regel nur bei bestimm-

ten Bankomaten ohne Zusatzgebühren

möglich. Ein Konto, das billig beworben

wird, kann sich vor allem für österreichi-

sche KonsumentInnen als teuer entpup-

pen, weil einem das Gratisabheben in

Deutschland meist nichts nützt.

„Daher immer genau das Kleinge-

druckte lesen", rät AK Konsumenten-

schützerin Benedikta Rupprecht. „Hier-

zulande können Sie auf einen Blick mit

dem AK Bankenrechner das für Sie

günstigste Konto mit allen anfallenden

Kosten finden.“

D.S.

Lesen Sie vor Vertragsabschluss

– auch im Internet – immer das Kleinge-

druckte genau, und durchforsten Sie das Preisverzeichnis. Die Erfahrung zeigt: Kontoverträ-

ge werden immer komplizierter. Vorsicht, es können auch zusätzlich teure Spesen anfallen.

Drucken Sie sich die Vertragsunterlagen

und Preisblätter aus und heben Sie sie

auf. So können Sie jederzeit beweisen, was vertraglich vereinbart wurde.

In Österreich

können Sie die Preise der Girokonten mit dem AK Bankenrechner

unter

www.ak-bankenrechner.at

einfach und schnell vergleichen.

Girokonto: Check lohnt sich!