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wien.arbeiterkammer.atAK FÜR SIE 05/2017
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Spesen trotz „Gratis“
Ein als gratis beworbenes Girokonto bei einer Online-Bank
entpuppte sich als Kostenfalle. Die AK rät zur Vorsicht.
Achtung, Falle!
Flug storniert: Am
Geld sitzengeblieben?
Dürfen die das?
F
amilie S. plante, für ein verlängertes Wo-
chenende nach Athen zu fliegen. Das Paar
verglich Preise und angebotene Flugzeiten und
buchte schließlich online bei einer Fluglinie
die gewünschten Flüge. Doch einige Wochen
vor dem geplanten Abflug erhielt Familie S.
unerfreuliche Nachrichten. Sie wurden über
eine Änderung der ursprünglichen Flugzeiten
informiert. Durch die geänderten Zeiten wäre
Familie S. deutlich weniger Zeit für die Stadt-
besichtigung geblieben als ursprünglich geplant
– sie hätte ihren Wochenendtrip gar nicht rich-
tig genießen können. Das war für die beiden
unakzeptabel. Familie S. entschloss sich daher,
die gebuchten Füge zu stornieren. Sie forderten
von der Fluglinie die Steuern und Gebühren zu-
rück. Die Fluglinie zeigte jedoch kein Verständ-
nis und lehnte die Rückerstattung ab. „Dürfen
die das?“, fragt Familie S.
So sicher nicht!
Anja Mayer,
AK Konsumentenschützerin
D
ie Ablehnung der Fluglinie über die Rück-
erstattung der Steuern und Gebühren bei
einer Stornierung ist unzulässig. Wird ein Flug
– so wie im Fall von Familie S. – storniert,
dann fallen gewisse Steuern und Gebühren gar
nicht an. Die Fluglinie muss also das Geld der
Familie zurückerstatten. Eine Einbehaltung die-
ser Abgaben durch die Fluglinie bei Nichtantritt
des Fluges ist jedenfalls nicht erlaubt. Da die
Fluglinie das Geld nicht zurückzahlen wollte,
wandte sich Familie S. an die Arbeiterkammer.
Eine außergerichtliche Lösung war nicht mög-
lich – die Fluglinie gab sich nicht einsichtig. Die
AK unterstützt nun Familie S. bei der gerichtli-
chen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Foto: Thomas Lehmann
F
rau L. eröffnete bei einer deutschen
Online-Bank ein kostenloses Giro-
konto mit Kreditkarte. Sie bestellte
sich auch die auf der Homepage an-
gebotene kostenlose Bankomatkarte.
Im Zuge des Abschlusses bekam sie
weder ein Preisverzeichnis noch Ver-
tragsunterlagen. Sie wurde lediglich
auf die Homepage verwiesen. Als Frau
L. mit der Bankomatkarte im Urlaub in
Spanien und auch in Österreich Geld
abhob, wurden ihr extrem hohe Spesen
verrechnet – zehn Euro pro Abhebung,
insgesamt 210 Euro.
Die Bank bewarb das Konto mit
„weltweit kostenlos bezahlen und an
Automaten Geld abheben“. Das galt
aber nur für die Kreditkarte.
Teure Bankomatabhebung
Im Kleingedruckten stand: Für Abhe-
bungen mit der Bankomatkarte wird
ein Prozent vom abgehobenen Betrag,
mindestens zehn Euro, verlangt. In deut-
schen Kontoverträgen ist das Geldab-
heben mit der Bankomatkarte – anders
als in Österreich und anderen EU-Län-
dern – in der Regel nur bei bestimm-
ten Bankomaten ohne Zusatzgebühren
möglich. Ein Konto, das billig beworben
wird, kann sich vor allem für österreichi-
sche KonsumentInnen als teuer entpup-
pen, weil einem das Gratisabheben in
Deutschland meist nichts nützt.
„Daher immer genau das Kleinge-
druckte lesen", rät AK Konsumenten-
schützerin Benedikta Rupprecht. „Hier-
zulande können Sie auf einen Blick mit
dem AK Bankenrechner das für Sie
günstigste Konto mit allen anfallenden
Kosten finden.“
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D.S.
Lesen Sie vor Vertragsabschluss
– auch im Internet – immer das Kleinge-
druckte genau, und durchforsten Sie das Preisverzeichnis. Die Erfahrung zeigt: Kontoverträ-
ge werden immer komplizierter. Vorsicht, es können auch zusätzlich teure Spesen anfallen.
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Drucken Sie sich die Vertragsunterlagen
und Preisblätter aus und heben Sie sie
auf. So können Sie jederzeit beweisen, was vertraglich vereinbart wurde.
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In Österreich
können Sie die Preise der Girokonten mit dem AK Bankenrechner
unter
www.ak-bankenrechner.ateinfach und schnell vergleichen.
Girokonto: Check lohnt sich!